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Corona: Casino-Schließung verlängert

Durch die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis Weihnachten bleiben Spielhallen und Casinos weiterhin geschlossen. Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen haben sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt, die aktuellen Maßnahmen bis zum 20. Dezember aufrechtzuerhalten. Der Branchenverband „Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW) reagierte besorgt auf die neuste Entwicklung und warnt eindringlich vor den potenziellen Konsequenzen für die Glücksspielindustrie und die Spielerschaft.

Ein Mann sitzt auf einer Fensterbank und schaut bedrückt aus dem Fenster.
Der Teil-Lockdown wird uns im derzeitigen Ausmaß bis mindestens Weihnachten erhalten bleiben. (©Tumisu/Pixabay)

DAW mahnt zur Differenzierung

Der Beschluss der Länder muss zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgesegnet werden, es gilt jedoch als ziemlich sicher, dass der Teil-Lockdown in seiner aktuellen Form bis zum 20. Dezember verlängert wird. Die Ministerpräsidenten rechnen sogar über den Jahreswechsel hinaus mit Einschränkungen, um der grassierenden Corona-Situation Einhalt zu gebieten.

Der Branchenverband „Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW) hat die rechtlichen Vorgaben der Legislative mit großer Sorge aufgenommen. Georg Stecker, Vorstandssprecher des DAW, rückte die möglichen Folgen einer Verlängerung der aktuellen Corona-Maßnahmen für das Glücksspiel in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. In einem offiziellen Statement appellierte er an die Ministerpräsidenten der Länder und an die Bundesregierung. In der derzeitigen Debatte seien vor allem Augenmaß und Differenzierung enorm wichtig.

“Die mehrwöchige bundesweite Schließung der staatlich konzessionierten Spielhallen und der Gastronomiebetriebe mit Automatenaufstellung ist ein schwerer Schlag für den Jungend- und Spielerschutz und für die gesamte Automatenbranche. Ohne das legale Angebot in staatlich konzessionierten Spielhallen und in der Gastronomie ist der Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag massiv gefährdet. Es droht eine höchst problematische Abwanderung der Gäste in illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz. Das hat die Schließung der Spielhallen und der gastronomischen Betriebe im Frühjahr deutlich gezeigt und droht sich nun zu wiederholen.”Georg Stecker, Vorstandssprecher des DWA, Offizielles Statement des DWA

DAW: „Sind gut aufgestellt gegen Corona“

Vor Beschluss des Teil-Lockdowns Ende Oktober wandte sich der DAW mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Regierung. So seien die staatlichen konzessionierten Spielhallen in einer sehr guten Position, um unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung das Corona-Virus einzudämmen. Weiter heißt es, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen für die Branche dem Prinzip des „Social Distancing“ entsprechen würden.

Wen vertritt die DAW? Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V vertritt als Dachverband die Interessen der gesamten Branche. Dazu zählen die Industrie, der Großhandel und auch die Aufstellunternehmen. Der DAW fungiert als gemeinsame Stimme der Branche gegenüber Medien, Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft. Zudem vereint der Verein die vier großen Verbände der Industrie: VDAI, DAGV, BA und Forum.

Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen Betreiber von Spielhallen auf einer durchschnittlichen Gastfläche von circa 150 Quadratmeter (pro Etablissement) nur bis zu maximal zwölf Automaten aufstellen. Im rechtlichen Rahmen sei bereits ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Geräten enthalten, der mit den Bestimmungen der Corona-Maßnahmen übereinstimmen würde. Darüber hinaus herrsche in gesamten Land ein striktes Alkoholverbot in den staatlich konzessionierten Spielhallen. Georg Stecker erklärte diesbezüglich, dass die gesamten Voraussetzungen die umfangreichen und vielfältigen Maßnahmen zum Infektionsschutz gewinnbringend ergänzen würden.

Bundesweit: Schärfere Maßnahmen geplant

Nicht nur die Glückspielindustrie sieht sich durch die Verlängerung des Teil-Lockdowns bedroht. Bund und Länder planen auch in anderen Bereichen – sowohl im öffentlichen Leben als auch in der Wirtschaft – weitere Maßnahmen, die zum Teil eine Verschärfung der aktuellen Beschneidungen vorsieht. Als Grund für die neuen Beschlüsse führt die Gesetzgebung den nicht erhofften Abwärtstrend der Infektionszahlen an.

So sollen unter anderem schärfere Auflagen für den Einzelhandel gelten. In den Geschäften solle sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden aufhält. Nach aktueller Regelung darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft befinden.

Schleswig-Holstein mit Alleingang? Ähnlich wie im Bereich der Glücksspielregulierung zieht Schleswig-Holstein auch bei der Handhabung der aktuellen Corona-Situationen einen Sonderweg in Betracht. Das nördlichste Bundesland plant nach Angaben verschiedener Medienberichte vorerst die Kontakte nicht weiter zu beschränken, da die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz in der momentanen Lage niedrig seien.

Weiterhin komplex verhält sich die Situation an Schulen. In Ländern oder Regionen mit vielen Corona-Infektionen sollen in den jeweiligen Schulen ab der Jahrgangsstufe sieben unterschiedliche Konzepte ausprobiert werden. Im Fokus steht dabei die Umsetzung des Wechselunterrichts. Die Idee hinter dem Konzept sieht vor, dass die Schüler gestaffelt und zu unterschiedlichen Uhrzeiten zum Unterricht erscheinen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, reduziert wird. Bund und Länder erhoffen sich auf diese Art und Weise die Aufrechterhaltung des Bildungsapparats, ohne einen Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren.

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