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Unmut wegen Spielhallen-Regulierung

Mindestabstände für Spielhallen und das Verbot von Mehrfachkonzessionen sorgen in Baden-Württemberg für Unmut. Im Rahmen des Novellierungsprozesses des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) hat die grün-schwarze Koalition in vielen Kommunen des Bundeslandes eine Welle der Empörung losgetreten. Diesbezüglich fordern mehrere Oberbürgermeister mehr Mitspracherecht in der Umsetzung der neuen Gesetzgebung, da die aktuelle Implementierung des GlüStV viele Spielhallen in den Ruin treiben würden. Auch einzelne Verbände aus der Glücksspielbranche zeigen sich skeptisch.

Spielhalle an einer vielbefahrenen Straße.
Die regierende Koalition in Baden-Württemberg beharrt bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages darauf, dass die terrestrischen Spielhallen den Mindestabstand von 500 Meter einhalten müssen. (©francescoronge/Pixabay)

Strikte Umsetzung des GlüStV

Seit der Ausarbeitung des neuen Glücksspielstaatsvertrags durch die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer sorgen einige Maßnahmen, die ab dem 01. Juni endgültig in Kraft treten werden, für ordentlich Gesprächsbedarf. In der jüngeren Vergangenheit kochten in regelmäßigen Abständen intensive Debatten in den verschiedenen Landtagen hoch, ob einzelne Regulierungsabsichten nicht über das Ziel hinausschießen würden. Dabei standen oftmals die Mindestabstände für Spielhallen und das Verbot von Mehrfachkonzessionen im Mittelpunkt der Diskussionen. Auch in Baden-Württemberg bleiben die Themengebiete kurz vor der Rechtskräftigkeit der neuen Gesetzgebung heißdiskutiert.

So hat sich die Koalitionsregierung – bestehend aus Bündnis 90/Die Grünen und CDU – gemeinsam auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der auch den neuen Rechtsrahmen des Glücksspielmarktes im Bundesland thematisiert. In dem 162-seitigen Dokument erklären die regierenden Parteien, dass sie eine strikte Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag vorsehen und keinerlei Abweichungen in puncto Mindestabstände und Mehrfachkonzessionen beabsichtigen. Damit macht Baden-Württemberg als Bundesland kein Gebrauch von seinem Recht, diese Regulierungsmaßnahmen nach eigenem Ermessen und an die marktspezifischen Umstände anzupassen. Das sorgt für ordentlich Kritik – unter anderem vom Automaten-Verband.

In den vergangenen Monaten wurde Michael Mühleck, Vorsitzender des Automaten-Verbandes, nicht müde, zu betonen, dass er einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie für Spielhallen nicht als sinnvoll erachtet und dieser gleichzeitig mehrere Existenzen in der Branche zerstören würde. Auch der Verband „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ äußerte seinen Unmut über die Abstandsregulierung und pflichtete dem Automaten-Verband bei.

Spielhallenschließungen. Laut einigen Medienberichten gehen die einzelnen Branchenverbände davon aus, dass durch die Beschlüsse der Landesregierung rund 80 Prozent der insgesamt 1.800 Spielhallen in Baden-Württemberg zum 30. Juni schließen müssen. Durch die Einhaltung des Mindestabstandes von 500 Metern zu anderen Spielhallen sowie zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten sei es der überwältigenden Mehrheit nicht möglich, weiterhin ihr Angebot zu offerieren.

Oberbürgermeister fordern Mitspracherecht

Die Beschlüsse der baden-württembergischen Koalitionsregierung sorgen nicht nur innerhalb der Glücksspielbranche für erhitzte Gemüter, auch auf kommunalpolitischer Ebene regt sich Widerstand. So haben die Oberbürgermeister der Städte Nürtingen, Leinfelden-Echterdingen, Wernau und Leonberg einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) verfasst, in dem sie ihre Bedenken zu der geplanten Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags äußern.

In erster Linie fürchten sie, dass durch die flächendeckende Schließung der Spielhallen das illegale Glücksspiel befeuert wird. Da den Menschen in Baden-Württemberg ein großer Teil des legalen und regulierten Angebots weggenommen werden würde, schlussfolgern sie, dass eine Abwanderung in den Schwarzmarkt eintreten wird.

Roland Klenk, Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen, ermutigte den Ministerpräsidenten in dem Schreiben dazu, die Einhaltung des Mindestabstandes aufzulockern. Aus seiner Sicht sei mehr Spielraum für die Kommunen sinnvoll, da die vergangenen Jahren gezeigt hätten, dass der Kanalisierungsauftrag nur durch ein flächendeckendes und legales Glücksspielangebot gewährleistet werden könne. So hätte es diesbezüglich in der Vergangenheit wenige polizeirechtliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Spielhallen gegeben.

Individuelles Entscheidungsmaß. Die Oberbürgermeister der jeweiligen Städte fordern ein gewisses Differenzierungsmaß in puncto Mindestabstände zwischen Spielhallen. Je nach Voraussetzung und Bedingungen der Kommune wollen sie selbst geeignete Abstände festlegen, die sich dennoch am Grundgerüst des Glücksspielstaatsvertrags orientieren würden.

Diskrepanzen auch in NRW

Die neue Gesetzgebung für den nationalen Glücksspielmarkt wird auch in anderen Regionen der Bundesrepublik intensiv diskutiert. So sorgt etwa in Nordrhein-Westfalen ebenfalls die geplante Regelung für Mindestabstände zwischen Spielhallen und Wettbüros für mächtig Aufruhr. Allerdings geht es im bevölkerungsreichsten Bundesland um die bewilligten Ausnahmeregelung, die in Baden-Württemberg von Kommunalpolitikern und Branchenverbänden eingefordert wird.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bewilligt eine Unterschreitung des geltenden Mindestabstandes von 500 Metern, wenn die jeweiligen Spielhallen zusätzliche qualitative Anforderungen erfüllen. In solchen Fällen muss der Mindestabstand zwischen zwei Einrichtungen nur noch 100 Meter betragen. Mit dieser Ausnahmeregelung will die Politik auf die verschiedenen Bedingungen vor Ort reagieren. Allerdings sorgen die schwammig formulierten Kriterien für Unmut.

Qualitative Anforderungen. Eine Auflockerung des Mindestabstand dürfen Spielhallen und Wettbüros nur unter gewissen Voraussetzungen wahrnehmen. Dazu gehören etwa ein besonders geschultes Personal, Auslegung von Informationsmaterial für Spielerhilfen sowie Abstandsregeln für Spielautomaten. Die einzelnen Kriterien weisen jedoch einen sehr großen Interpretationsspielraum auf.

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