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Bremen: Spielhallen vor dem Aus

Bremen plant weitere Anpassungen des Glücksspielgesetzes, die das terrestrische Spielangebot betreffen. Konkret geht es im jüngsten Vorstoß des zuständigen Senatsausschusses um Änderungen am derzeit geltenden Mindestabstand für Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen. So soll die gesetzlich vorgeschriebene Entfernung zwischen den Glücksspielgeschäften vergrößert werden. Falls die Landesregierung der rechtlichen Anpassung grünes Licht erteilt, stehen viele Spielhallen im Bundesland vor dem Aus.

Bremer Stadtmusikanten als Statue.
Derzeit nimmt die Landesregierung einige Änderungen am städtischen Glücksspielgesetz vor, die mehrere Restriktionen mit sich bringen. (©falco/Pixabay)

Erhöhung des Mindestabstands auf 500 Meter

Der Mindestabstand ist in der deutschen Glücksspielpolitik seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der im Juli 2021 in Kraft getreten ist, ein immer wiederkehrendes Thema. Der bundesweite Rechtsrahmen erteilt den einzelnen Bundesländern die Entscheidungsgewalt, wie sie mit der landespezifischen Umsetzung umgehen möchten. Nun ist der Themenkomplex auch im Bremer Landtag zu einem Dauerbesucher auf der Tagesordnung geworden.

Derzeit nimmt die Politik im Bundesland einige Veränderungen am städtischen Glücksspielgesetz vor. Der Mindestabstand nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Dieser soll künftig um 100 Prozent erhöht werden. Die aktuelle Gesetzgebung verpflichtet alle Glücksspielgeschäfte in der Stadt dazu, untereinander einen Abstand von mindestens 250 Metern einzuhalten. Die geplante Anpassung sieht eine Erhöhung auf 500 Meter vor – doch damit nicht genug. Zusätzlich müssen Spielhallen, Wettbüros und Co. mindestens 250 Meter von weiterführenden Schulen entfernt sein.

Einer der Initiatoren der Glücksspielanpassung ist Ulrich Mäurer (SPD), Innensenator von Bremen. Nach seiner Auffassung würde das flächendeckende Spielangebot in der Hansestadt die potenziellen Gefahren des Glücksspiels beflügeln. Es bestünde entsprechend eine hohe Gefährdung für die Bürger. Aus diesem Grund seien restriktive Maßnahmen notwendig.

Studie als Beweis. Mäurer stützt seine Argumentation auf den Glücksspiel-Survey von 2021. Nach den Ergebnissen der Studie erhöhe sich die Zahl der auffälligen und süchtigen Spieler in Deutschland stetig. Aktuell seien rund 1,3 Millionen Menschen im Land mit einem problematischen Spielverhalten diagnostiziert worden.

Corona-Pandemie ebnet Gesetzesänderung

Die Corona-Pandemie hat während ihrer Hochphase weite Teile der Gesellschaft und Wirtschaft lahmgelegt. Auch das Glücksspiel in der Bundesrepublik hatte mit den pandemischen Auswirkungen zu kämpfen. So musste etwa das terrestrische Spielangebot im gesamten Land für eine lange Zeit schließen.

Die gemachten Erfahrungen hätten Ulrich Mäurer gezeigt, dass der Wegfall der landesbasierten Spielhallen und Wettbüros einen positiven Effekt auf die Gesellschaft habe. Durch die geschlossenen Glücksspieleinrichtungen hätte der Bevölkerung schlicht und einfach der übliche Spielanreiz gefehlt. Aus diesem Grund sei eine Verringerung des Spielangebots nur logisch.

Auch wenn die Landesregierung noch über die angepeilten Änderungen des städtischen Glücksspielgesetzes abstimmen muss, ist der Gesetzesentwurf bereits mit festen Regularien und Herangehensweisen gespickt. Dadurch soll verhindert werden, dass es bei tatsächlichen durch den Mindestabstand verursachten Schließungsfällen zu keinerlei Ungereimtheiten kommt. So muss etwa bei mehreren betroffenen Spielhallen der Betreiber mit der größeren Anzahl an Einrichtungen in Bremen schließen. Ein Losverfahren kommt dagegen bei „Gleichstand“ zum Einsatz.

Lizenzverfahren. Die Änderungen des städtischen Glücksspielgesetzes umfassen auch das derzeitige Lizenzverfahren. Künftig sollen keine Spielhallen, Wettbüros und andere Glücksspielgeschäfte, die in sozial benachteiligten Stadtvierteln liegen, eine Lizenz erhalten. Eine objektive Messung oder Einschätzung, welche Region als sozial benachteiligt gilt, fehlt allerdings noch. Dadurch wird eine Umsetzung in der Praxis zum aktuellen Zeitpunkt relativ schwierig.

Glücksspielbranche zeigt sich erbost

Die restriktive Gesetzesänderung am derzeitigen Glücksspielwesen in Bremen kommt bei der Glücksspielbranche derweil nicht so gut an. Das Vorgehen der Landesregierung wurde scharf kritisiert und als kontraproduktiv betitelt. Die Branche ist der Auffassung, dass die mutwillige Verknappung des legalen Spielangebots sich negativ auf den Spieler- und Jugendschutz auswirken wird. Da durch dich Schließungen der Spielhallen und Wettbüros die übliche Anlaufstelle wegfällt, würden die Spieler auf das nicht-lizensierte und damit illegale Glücksspiel ausweichen. In solche einem Fall profitiert der Schwarzmarkt.

Die Kritik der Glücksspielindustrie auf die Erhöhung des Mindestabstands für den terrestrischen Teil der Branche ist keineswegs neu. Verbände, Akteure und Experten hatten sich bereits des Öfteren kritisch gegenüber der politischen Maßnahme geäußert, die in den Bundesländern Gegenstand vieler Diskussionen waren. Die Einwände der Industrie und der Appell an die Politik hatten jedoch nur in den wenigsten Fällen ein Umdenken erwirken können.

Individuelle Beurteilung. Die zahlreichen Vertreter der deutschen Glücksspielindustrie argumentieren immer auf die gleiche Art und Weise gegen pauschale Mindestabstände. So soll die Politik die einzelnen Glücksspieleinrichtungen individuell anhand ihrer qualitativen Eigenschaften messen. Nur so sei festzustellen, ob eine Spielhalle oder ein Wettbüro sich an die Vorgaben des Spielerschutzes hält. Generelle Mindestabstände seien dagegen nicht die Lösung und würden viel mehr Existenzen und Arbeitsplätze bedrohen.

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