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Urteil: Rückzahlung der Spielverluste

In zwei Fällen wurden Online-Casinos dazu verdonnert, die Spielverluste der Kläger zu erstatten. Damit ist die deutsche Glücksspielgesetzgebung, die erst seit Juli 2021 einheitlich und transparent definiert ist, um zwei Gerichtsurteile reicher. Den betroffenen Glücksspielbetreibern wurde in beiden Fällen vorgeworfen, illegal auf dem deutschen Glücksspielmarkt agiert zu haben.

Eine Person zockt an einem MacBook.
In den Verhandlungen konnten die Kläger die Richter davon überzeugen, nichts über die Illegalität von Online-Casinos in Deutschland gewusst zu haben. (©Sergey Zolkin/Unsplash)

Klagen gegen Online-Casinos – ein profitables Geschäftsmodell

Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat am 01. Juli 2021 das Online-Glücksspiel in Deutschland bundesweit legalisiert. Zuvor waren digitale Glücksspiele in der Bundesrepublik verboten – jedoch nicht flächendeckend. Schleswig-Holstein vergab eine Zeitlang als einziges Bundesland offizielle Lizenzen an Online-Betreiber, die jedoch mit den Konzessionen ausschließlich im nördlichsten Bundesland operieren durften. Das Bundesland hat im April diesen Jahres das neue Vergabeverfahren für Lizenzen gestartet.

Alleingang. Die damalige Regierung von Schleswig-Holstein löste sich im Jahr 2012 vom Verbot des Online-Glücksspielmarktes und wagte einen Alleingang. So wurde der digitale Glücksspielmarkt im Rahmen eines Lizenzverfahrens legalisiert. Viele Anbieter bekamen eine entsprechende Konzession und konnten ihr Angebot im Bundesland offerieren. Geworben wurde jedoch bundesweit, was Spieler aus dem ganzen Land anzog.

Die Situation vor dem neuen GlüStV war ziemlich undurchsichtig, hielt viele Spieler in Deutschland jedoch nicht davon ab, sowohl in Online Casinos ohne deutsche Lizenz, bei Casino Betreibern ohne Einsatzlimit, bei Online Casino Portalen ohne Einzahlungslimit, auf Online Casino Seiten ohne Steuer als auch bei Anbietern zu zocken, die in Schleswig-Holstein lizensiert waren – ganz unabhängig des Wohnsitzes. Rein rechtlich handelte es sich um eine illegale Handlung.

Das nutzen heute viele Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer als Grundlage für ein ziemlich profitables Geschäftsmodell. Sie bieten Spieler, die vor dem 01. Juli 2021 große Verluste in illegalen Online-Casinos erlitten haben, an, das verlorene Geld vor Gericht wiederzubeschaffen.

In der Regel werden ausschließlich Fälle angenommen, in denen die Kläger selbst nicht um die Gesetzgebung und damit nicht um die Illegalität des entsprechenden Online-Casinos gewusst haben. Zwar gehen viele Klagen nicht immer zugunsten der Mandanten aus, doch in einigen Fällen müssen die Glücksspielbetreiber die Verluste erstatten – so auch in den zwei neusten Urteilen.

Rückerstattung von 211.330 Euro

Das Landgericht Berlin entschied am 11. April, dass der Glücksspielkonzern „ElectraWorks“ über seine Marke „bwin“ rund 211.330 Euro an einen Spieler zurückzahlen muss. Dieser hatte über Jahre die gigantische Summe in der Casinosparte des Glücksspielunternehmens verloren. Nun wurde das Urteil rechtskräftig. Die betraute Anwaltskanzlei des Klägers titulierte den Richterspruch als „eindeutigen Verbrauchersieg“.

„ElectraWorks“ verfügt über eine Glücksspiellizenz aus Gibraltar und hat auch seinen Hauptsitz im britischen Überseegebiet. Aus Sicht der Anwaltskanzlei des Klägers habe der Anbieter mit seiner Marke „bwin“ illegal auf dem deutschen Markt agiert, da vor dem 01. Juli 2021 das Online-Glücksspiel in der Bundesrepublik ausnahmslos verboten gewesen sei.

Lückenhafte Argumentation. Die Argumentation der Anwaltskanzlei werteten die Richter als äußerst lückenhaft, da „bwin“ seit 2012 eine Online-Glücksspiellizenz aus Schleswig-Holstein besitzt. Auf der Landingpage des Anbieters wird entsprechend darauf hingewiesen, dass das Spielangebot für Menschen aus dem Bundesland bestimmt ist.

Entscheidend für das Urteil zugunsten des Klägers war die Tatsache, dass dieser glaubhaft vermitteln konnte, nicht im Bilde über die damalige Gesetzgebung gewesen sein. So habe er nicht gewusst, dass das Glücksspielangebot von „bwin“ ausschließlich für Menschen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Schleswig-Holstein gilt. Darüber hinaus gab der Kläger zu Protokoll, dass er spielsüchtig und damit nicht vollends geschäftsfähig sei.

Sieg in zweiter Instanz

Ein ähnliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Frankfurt, das in zweiter Instanz einer Klage gegen ein Online-Casino bewilligte. Bereits in erster Instanz wurde das entsprechende Unternehmen aus Gibraltar dazu aufgefordert, einem „geprellten“ Spieler knapp 12.000 Euro zurückzuzahlen. Daraufhin ging der Konzern in Revision, die jedoch keine Urteilsänderung einbrachte.

Der klagende Spieler argumentierte vor Gericht, sich nicht über die Illegalität des Online-Casinos bewusst gewesen zu sein. In beiden Instanzen folgten die Richter dieser Argumentation und gaben dem Kläger Recht. Das Oberlandesgericht erklärte in seinem Urteilsspruch, dass die intransparente und undurchsichtige Glücksspielgesetzgebung verantwortlich für die allgemeine Unwissenheit über Recht und Unrecht sei. Nach Auffassung der Richter ließ sich zur damaligen Zeit aufgrund der Werbung für Online-Glücksspiele kein generelles Verbot außerhalb Schleswig-Holsteins herleiten.

Widersprüche. Im Zuge der Verhandlungen schwächte das beklagte Glücksspielunternehmen durch eine widersprüchliche Argumentation die eigene Position. So erklärte der Betreiber, dass ausdrücklich und gut einsehbar darauf hingewiesen wurde, in welchen Regionen das Glücksspielangebot gilt. Im gleichen Atemzug versuchte der Konzern dem Gericht zu erklären, dass das eigene Online-Casino in Deutschland aufgrund der Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union nicht illegal sei. Die Richter schenkten dem Betreiber jedoch kein Gehör.

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