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GGL verhängt Geldstrafe

Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ (GGL) hat einen lizensierten Anbieter mit einer Geldstrafe belegt. Das teilte die bundesweite Glücksspielaufsicht zuletzt per Pressemitteilung mit. Der namentlich nicht genannte Betreiber soll gegen die Werbebestimmungen des geltenden Glücksspielstaatsvertrags verstoßen haben und muss ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe entrichten.

Roulette-Kessel in einem Casino.
Lizensierte Glücksspielanbieter in Deutschland dürfen nicht für illegale Spiele wie Roulette werben. (©Free Walking Tour Salzburg /Unsplash.com)

Verbotene Glücksspielwerbung

Als bundesweite Glücksspielaufsicht besitzt die GGL das Recht, bei Verstößen gegen den geltenden Rechtsrahmen etwaige Strafen zu verhängen. Bis dato hat die Behörde von diesem Recht jedoch noch keinen Gebrauch gemacht, da den lizensierten Glücksspielanbieter in der Bundesrepublik bis jetzt kein Lapsus unterlaufen ist.

In dieser Woche hat sich der Status quo jedoch geändert. Wie aus der offiziellen Pressemitteilung hervorgeht, hat ein lizensierter Betreiber gegen die Bestimmung zur Glücksspielwerbung verstoßen und sich damit eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe aufgehalst.

Konkret wirft die GGL dem Betreiber, der namentlich nicht in der Pressemitteilung genannt wird, vor, für illegale Glücksspielangebote geworben zu haben. Damit hat das Unternehmen gegen die grundlegenden Spielregeln des GlüStV verstoßen. Wie Ronald Benter, GGL-Vorstand, erklärt, hat die Gesetzgebung das Ziel, legale von illegalen Angeboten strikt zu trennen. Weiter heißt es:

„Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder. Auch der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“Ronald Benter, Vorstand bei der GGL Pressemitteilung der „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“

Benjamin Schwanke, Vorstandsmitglied bei der GGL, pflichtet seinem Kollegen bei und fügte mahnende Worte in Richtung der lizensierten Anbieter hinzu. Nach seiner Auffassung könne es nicht im Interesse der legalen Online-Glücksspieleranbieter sein, für Seiten mit illegalen Spielangeboten zu werben. Solch ein Verhalten schade dem Ruf der Anbieter.

Legale Anbieter Spieler in Deutschland haben auf der Homepage der GGL die Möglichkeit, die sogenannte „Whitelist“ einzusehen. Dabei handelt es sich um ein PDF-Dokument, das alle Glücksspielanbieter mit einer gültigen Lizenz aus der Bundesrepublik umfasst. Die strukturierte Aufteilung kategorisiert die Lizenznehmer unter anderem in die Segmente „Sportwetten“, „Virtuelle Automatenspiele“ und „Online-Poker“.

Höhe der Strafe nicht bekannt

In ihrer Pressemitteilung skizziert die GGL den Vorfall nur grob und gibt ausschließlich die nötigsten Fakten wieder. So fehlen nicht nur der Name des betroffenen Glücksspielanbieters sowie die illegale Werbeanzeige, die zur Strafe geführt hat. Auch die tatsächliche Höhe der verhängten Geldstrafe ist nicht bekannt. In der Mitteilung wird die Strafsumme als fünfstelliger Betrag umrissen. Das lässt wiederum Raum für Spekulationen.

Ebenfalls ungewiss ist, wie der sanktionierte Anbieter auf das Vorgehen der GGL reagiert. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, gegen die Geldstrafe juristisch vorzugehen. Ist sich das entsprechende Unternehmen jedoch seines Fehlverhaltens bewusst und akzeptiert das Strafmaß, könnte der gesamte Vorfall schnell zu den Akten gelegt werden.

GGL setzt Zeichen Mit ihrer ausgesprochenen Strafe dürfte die GGL ein klares Signal in Richtung der lizensierten Anbieter gesendet haben. Verstöße gegen die gelten Regularien werden von der Behörde nicht hingenommen und mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Selbst vor dem Entzug der Lizenz würde die GGL nach eigener Aussage nicht zurückschrecken.

GGL hat holprigen Start hinter sich

Die GGL wurde mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der im Juli 2021 rechtskräftig wurde, ins Leben gerufen. Sie sollte als übergeordnete Kontroll- und Regulierungsinstanz für den hiesigen Online-Glücksspielmarkt dienen. Allerdings hatte die Behörde einen relativ holprigen Start. So fehlte es zu Beginn an Strukturen und Ressourcen.

Die ersten Wochen wurden dafür genutzt, einen passenden Standort für die Glücksspielaufsicht ausfindig zu machen. Es war zwar von vornherein klar, dass Halle (Saale) als Hauptsitz dienen soll. Allerdings fehlte ein passender Gebäudekomplex. Schließlich fand man im Hansering 15 das optimale Zuhause.

In den nächsten Etappen baute man sowohl eine personelle als auch eine strukturelle Infrastruktur auf. Zunächst wurden mehrere Mitarbeiter eingestellt und ein Vorstand ausgerufen. Auf dieser Basis wurden die notwendigen Strukturen errichtet, die für die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet notwendig sind.

In dieser Zeit konnte die GGL jedoch eine der wichtigsten Aufgaben nicht wahrnehmen – die Lizenzvergabe. Sie war im Zuge der Legalisierung des Glücksspiels essenziell, um einen regulierten Markt zu gewährleisten und illegale Angebote zu verdrängen. Um der Entwicklung gesetzlicher Grauzonen zuvorzukommen, wurde das Lizenzverfahren umverteilt auf die Glücksspiellandesanstalten der einzelnen Bundesländer.

GGL auf Kurs Seit dem 01. Januar 2023 ist der holprige Start der GGL vergessen. Seit diesem Tag nimmt die Behörde alle ihre angedachten Aufgaben wahr und überwacht und reguliert sämtliche Bereiche des Online-Glücksspiels.

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