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Brexit: Checkliste für britische Glücksspielanbieter

Der Brexit ist das zentrale Thema der europäischen Politik und Medienlandschaft. Den 31. Oktober hat die Europäische Union als Deadline gesetzt, um den Ausstieg Großbritanniens aus dem Zusammenschluss zu besiegeln. Ob nach aktueller Lage der Termin eingehalten werden kann, darf bezweifelt werden. Grund für die Verzögerung ist die hitzige Debatte über einen geregelten oder ungeregelten Brexit. Inmitten der Diskussionen hat die britische Kulturbehörde Glücksspielanbietern eine Checkliste vorgelegt, die auf den EU-Ausstieg vorbereiten soll.

Frau am Flughafen befindet sich vor Bildschirmen mit den Kennzeichnungen Brexit und European Union.
Wohin führt der Weg? Das fragen sich auch Glücksspielanbieter aus Großbritannien. (©pixabay)

Vorbereitungen auf ein No-Deal-Szenario

Die Fronten sind verhärtet und der aktuelle Premierminister Boris Johnson macht in seinen Aussagen deutlich, dass er auch ohne Abkommen zwischen Großbritannien und der EU am Brexit festhalten und die Deadline auf keinen Fall verschieben wird. Die britische Regierung hat für den Fall eines No-Deal-Brexits eine acht Punkte umfassende Checkliste für Anbieter von Glücksspielen veröffentlicht. Das vom Ministerium für Digitales, Kultur, Medien und Sport erstellte Dokument beinhaltet unter anderem Hinweise zu Visa-, Datenschutz- und Zoll-Regelungen. Wenige Wochen vor Ablauf der Brexit-Frist versorgt der Informationskatalog die Glücksspielindustrie mit wichtigen Details, wie es bei einem harten Brexit um den Wirtschaftszweig bestellt sein wird. Auch essenzielle Geschäftsfragen sollen Aufschluss über die zukünftige Situation geben, erklärt ein Regierungssprecher:

“Unternehmen, die in der Glücksspielbranche tätig sind, sollten unsere Checklisten dafür nutzen, um ein Verständnis über die wirtschaftlichen Änderungen im Falle eines No-Deal-Brexits zu bekommen.“

Obgleich sich die Regierung mit der Checkliste an alle britischen Glücksspielunternehmen richtet, träfe der mögliche EU-Ausstieg ohne Abkommen insbesondere die Online-Casinos und Online-Buchmacher ausgesprochen hart. Anbieter in diesem Bereich offerieren ihre Dienste in den meisten Fällen europaweit auf der Basis von Online-Glücksspiellizenzen, die in britischen Überseegebieten wie Gibraltar vergeben werden.

Copyright, Verwaltung und Einfuhrzölle

Sollte es tatsächlich zu keiner Einigung zwischen der britischen Regierung und der Europäischen Union über einen geordneten Ausstieg des Vereinigten Königreichs kommen, wird es mit aller Wahrscheinlichkeit zu tiefreichenden Veränderungen in den einzelnen Verwaltungsprozessen der Glücksspielanbieter kommen. Besonders im Bereich der Buchhaltung müssen sich die Unternehmen komplett neu aufstellen. Simon Maybach, Diplom-Ökonom, setzt sich bereits länger mit den möglichen Folgen des Brexits auseinander:

“Nicht nur Firmen aus der Glücksspielindustrie würden von einem unregulierten Brexit hart getroffen werden. Unternehmen, die einen großen Teil ihre geschäftlichen Abläufe über das Internet abwickeln, müssen sich bei kommerziellen Hintergründen auf eine gänzlich neue Marktsituation einstellen. Die Buchhaltung für Glücksspielanbieter sehen sich mit einem verstärkten Verwaltungsaufwand konfrontiert, da die Regeln der einzelnen EU-Staaten beachtet werden müssen. Die Konsequenz sind letztlich höhere Kosten.“

Weitere Zusatzausgaben könnten auch durch die Änderung von Copyright-Richtlinien entstehen. Die Checkliste der britischen Kulturbehörde prognostiziert, dass die britischen Copyright-Genehmigungen in den restlichen EU-Staaten nicht länger gültig sein werden und daher auf Basis von Einzelverträgen neue Vereinbarungen getroffen werden müssten. Im Rahmen eines No-Deal-Brexits drohen zudem kostspielige Neuerungen, die sich auf den Import von modernen Technologien auf die britische Insel beziehen. Glücksspielanbieter werden bei der Einfuhr von neuer Hardware oder anderen Komponenten womöglich mit nicht zu geringen Zöllen belegt. Daher rät die Checkliste zu einer genauen Überprüfung der drohenden Mehrkosten.

Aufenthalt und Einreise von Angestellten

Die Kulturbehörde der britischen Regierung thematisiert unter anderem auch den Umgang mit Mitarbeitern und empfiehlt den Glücksspielunternehmen, genau zu überprüfen, ob die eigenen Angestellten für Tätigkeiten im europäischen Ausland Visa oder eine Arbeitserlaubnis der EU benötigen. Umgekehrt muss der Aufenthaltsstatus von Angestellten aus dem europäischen Ausland und der Schweiz geklärt werden. Für eine angestrebte Aufenthaltsgenehmigung samt Arbeitserlaubnis ist in Großbritannien die Bewerbung um eine Niederlassungsberechtigung vonnöten, um ab dem 30. Juni 2021 in den Ländern des Vereinigten Königreichs leben zu dürfen. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen die Verwaltungs- und Bürokratieprozesse für ihre Angestellten im Auge haben, damit die nötigen Papiere für eine Einreise in die EU vorhanden sind. Mitarbeiter, die auf dem Kontinent ihrer Arbeit nachgehen und nach dem potenziellen No-Deal-Brexit keine notwendigen Dokumente besitzen, können mit einem Einreiseverbote belegt werden. Über mögliche Einreiseregularien klärt Ellen Madeker vom Deutschen Reiseverband (DRV) auf:

“Es ist wahrscheinlich, dass es nach dem Brexit ähnliche Regelungen geben wird wie mit Norwegen oder der Schweiz. Beide Ländern gehören nicht der EU an, trotzdem können EU-Bürger mit ihrem Personalausweis ganz normal einreisen und ohne ein Visum maximal drei Monate bleiben.“

Datenspeicherung unterliegt Anpassungen

Glücksspielunternehmen, die ihre Dienste Kunden aus der Europäischen Union offerieren und deren Daten speichern, müssen im Zuge des Brexits ihre Verträge sowie AGB überprüfen und an die neuen Standards anpassen. Geschieht dies nicht, können Kundendaten gegebenenfalls nicht mehr legal abgespeichert werden und es wird gegen geltende EU-Richtlinien verstoßen. Michael Thomas, Ex-Datenschutzbeauftragter der Admiral Group, kennt sich mit den EU-Gesetzen bezüglich des Datenschutzes genau aus:

“Das Europäische Parlament hat im April 2016 die Datenschutzgrundverordnung ausformuliert, die den Umgang von Kundendaten genau definiert. Unternehmen ist es generell untersagt personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Abspeicherung von Kundendaten ist jedoch im Rahmen der einzelnen unternehmerischen Abläufe erlaubt, um den Geschäftsabwicklungen nachzugehen.

Die Checkliste der britischen Kulturbehörde zeichnet ein ganz klares Bild und verrät, dass die Folgen eines No-Deal-Brexits für inländische Glücksspielunternehmen weitreichend sein können. Insgesamt wird die Aufrechterhaltung des Betriebs wesentlich aufwendiger und ist daher auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

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