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Glücksspielwerbung: Presserat rügt

Der Presserat hat zwei österreichische Zeitungen aufgrund verdeckter Werbung für Glücksspielkonzerne gerügt. Wie die journalistische Selbstkontrollinstanz per Mitteilung verlauten ließ, geht es konkret um die beiden Tageszeitungen Kurier und Kronen Zeitung, die in einem fast identischen Bericht die Glücksspielkonzerne Casinos Austria und Österreichische Lotterien ausnahmslos positiv vermarktet haben sollen.

Eine Schreibmaschine mit einem beschrifteten Fake News-Blatt.
Die Artikel der Kronen Zeitung und des Kuriers sind zwar keine klassischen Fake News, dennoch erachtet der österreichische Presserat die fehlende Werbekennzeichnung als irreführende Handlung. (©viarami/Pixabay)

Vorwurf der Irreführung

Nach einer monatelangen Untersuchung ist der Presserat zum Schluss gekommen, dass die beiden Beiträge „Der Mensch im Fokus“ und „Mensch im Fokus“ nicht den Kriterien des journalistischen Handwerks entsprechen würden und jedwede Form der unabhängigen Aufklärung vermissen ließen. Zeitgleich gehe die Selbstkontrollinstanz davon aus, dass die beiden Tageszeitungen ihre Artikel mit Vorsatz nicht als bezahlte Anzeige oder Werbung gekennzeichnet haben, da es mutmaßlich Einfluss Dritter gegeben haben soll.

Österreichische Presserat. Nach eigener Aussage versteht sich der österreichische Presserat als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient. Zeitungen und Medienhäuser sollen sich durch die Kontrollfunktion des Presserats einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationen und deren Verteilung wahren.

Die entsprechenden Beiträge erschienen jeweils am 23. und 26. März 2021 und thematisierten das soziale Engagement der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Gruppe. Durch die fehlende Deklaration als bezahlte Anzeige seien nach Aufschluss des Presserats die Leserinnen und Leser offenkundig in die Irre geführt worden. Diese seien aufgrund von selbstständig recherchierten Artikeln ausgegangen, die den Richtlinien des Journalismus folgen.

In seiner offiziellen Mitteilung weist der Presserat daraufhin, dass Kurier und Kronen Zeitung durch ihr Handeln gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen haben. Konkret seien dabei die Punkte Drei und Vier verletzt worden. Letzterer besagt, dass die Einflussnahme Außenstehender auf Inhalt oder Form eines redaktionellen Beitrags zu unterlassen ist. Punkt Drei schreibt dagegen vor, dass Tatsachenberichte und Fremdmeinungen klar unterscheidbar sein müssen.

Identisch – Aufbau & Wortwahl

In der Presselandschaft ist es nicht unüblich, dass Zeitungen oder Medienhäuser offizielle Pressemitteilung ungefiltert wiedergeben. Allerdings sind solche Artikel immer mit einer besonderen Kennzeichnung versehen, die der Leserschaft Aufschluss über die Quelle geben. Selbst Werbebeiträge werden zuweilen direkt veröffentlicht, jedoch gilt auch hier der Grundsatz der Kennzeichnung.

Kennzeichnungen. Im Online-Journalismus versehen viele deutsche Medienhäuser externe Texte und Berichte mit Fußnoten, die über den Ursprung der Inhalte informieren.

Nach Ansicht des Presserats sei dies weder bei der Kronen Zeitung noch beim Kurier der Fall gewesen. Vielmehr hätten beide Tageszeitungen ihre Artikel mit identischer Wortwahl und gleichem Aufbau abgelichtet. Selbst die Bebilderung sei komplett gleich gewesen. In ihrer Mitteilung gibt die journalistische Kontrollinstanz zu Protokoll, dass weder eine unabhängige redaktionelle Aufarbeitung noch die erforderliche journalistische Distanz bei den jeweiligen Beiträgen zu erkennen sei. Dadurch hätten die beiden Tageszeitungen aus medienethischer Sicht keine gute Figur gemacht.

Undifferenzierte Berichterstattung

Inhaltlich wurde in den Artikeln das zivilgesellschaftliche Engagement der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Gruppe thematisiert. Auch wenn die Glücksspielkonzerne in diesen Bereichen aktiv seien, habe die Berichterstattung keine kritische Betrachtungsweise aufgewiesen. Vielmehr sei das Engagement der Unternehmen ausschließlich positiv bewertet worden. Zusätzlich habe der Sprachgebrauch in den Beiträgen für Verwirrung gesorgt, da nach Ansicht des Presserats überwiegend mit eindeutiger Werbesprache gearbeitet worden sei.

Während ihrer Untersuchungen habe die journalistische Kontrollinstanz ein drittes österreichisches Medium entdeckt, das einen ähnlichen Artikel auf ihrer Plattform veröffentlicht habe. Die Tageszeitung Der Standard sei im Gegensatz zu den anderen jedoch den Bestimmungen und Regeln des Presserats nachgekommen und habe den entsprechenden Beitrag als bezahlte Werbung gekennzeichnet. Durch diesen Quervergleich sei der Presserat in seiner Annahme bestärkt worden, dass die Kronen Zeitung und der Kurier unethisch gehandelt hätten.

Selbstanzeige. Ähnlich wie in Deutschland sind auch österreichische Zeitungen und Medienhäuser nach einer offiziellen Rüge des hiesigen Presserats dazu verpflichtet, die entsprechende Kritik in Eigeninitiative abzudrucken oder zu veröffentlichen. Dadurch soll die Leserschaft darauf hingewiesen werden, dass der jeweilige Artikel fehlerhaft ist oder bestimmte Mängel aufweist. Zeitgleich sollen die betroffenen Medienakteure öffentliche Buße leisten. Der gesamte Prozess läuft dabei in der Regel in einem gegenseitigen Austausch ab.

Der Presserat habe entsprechend dem Kurier und der Kronen Zeitung angeboten, am laufenden Verfahren teilzunehmen, um einen Dialog zu schaffen. Allerdings hätten beide Tageszeitungen diese Einladung abgelehnt. Aus diesem Grund fordere die Kontrollinstanz nun unverzüglich, die Rüge freiwillig zu veröffentlichen.

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