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Niedersachsen verabschiedet neues Glücksspielgesetz

Im Bundesland Niedersachsen wurde das Glücksspielgesetz des Landes novelliert. Überraschenderweise gibt es Lockerungen – besonders für stationäre Spielhallen. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie scheint es, dass die Politik auch anderen Themen wieder ihre Aufmerksamkeit schenkt. Spielhallenbetreiber aus Niedersachsen dürfte dies freuen, denn besonders die alten Gesetzesregelungen für Mindestabstände zwischen Spielhallen bzw. Spielautomaten waren Streitpunkt in zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen der jüngsten Vergangenheit. Gerade hier hat die Politik trotz anderer Sorgen in der Corona-Krise nun angesetzt – und sinnvolle neue Regelungen gefunden.

Finger legt Zettel mit Aufschrift LEGAL auf weißen Untergrund rechts neben weiteres Schild mit Aufschrift ILLEGAL.
In Niedersachsen entscheidet fortan ein novelliertes Gesetz darüber, was in puncto Glücksspiel und Spielhallen erlaubt ist und nicht. (©Ramdlon/Pixabay)

Viele individuelle Landesgesetze zum Thema stationäres Glücksspiel

Es wurde allmählich zur Farce, was in Deutschland die letzten Jahre hinsichtlich einer Neuregulierung des Glücksspiels zu beobachten war. Vor allem das Online-Glücksspiel hatte hierzulande einen schweren Stand – zumindest aus rechtlicher Perspektive. Mittlerweile hat sich die Situation aber endlich geändert, und das zum Besseren. Denn alle deutschen Bundesländer konnten sich jüngst auf eine Neuregulierung des Online-Glücksspiels in ganz Deutschland einigen.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass sämtliche Regelungen, die Glücksspiel im Allgemeinen betreffen, fortan auf Bundesebene getroffen werden. Wie früher und auch noch gegenwärtig werden einige gesetzlichen Entscheidungskompetenzen auch nach geplantem Inkrafttreten des modifizierten Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) weiterhin im Kompetenzbereich der deutschen Bundesländer liegen.

Dazu zählt unter anderem bzw. vor allem das stationäre Glücksspiel in Spielhallen. Zwar müssen sich die Länder grundsätzlich an den Vorgaben aus dem GlüStV halten, innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die detaillierte rechtliche Ausgestaltung vieler gesetzlichen Regelungen aber Sache des jeweiligen Bundeslandes.

Dieses Recht wurde nun wieder einmal in Niedersachsen wahrgenommen, wo in der vergangenen Landtagssitzung nicht nur Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen wurden, sondern auch neue Richtlinien für den Umgang mit stationären Glücksspielhallen.

Niedersachsens Glücksspielgesetz schon lange überholt

In Niedersachsen hatte die Politik eine vergleichsweise strenge Regulatorik installiert, was Spielhallen und Spielautomaten anbelangt. Seit Dezember 2014 sah das Niedersächsische Glücksspielgesetz (NGlüSpG) vor, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten sei – Ausnahmen galten nur in Einzelfällen.

In der Praxis waren aber nicht nur die infrastrukturellen Gegebenheiten eine Problematik, sondern auch das Entscheidungsverfahren. Denn wer sich am Ende behaupten und bleiben bzw. wer seinen Standort wechseln musste, wurde per Losverfahren entschieden.

Losverfahren führte zur Rechtsstreitigkeiten. “Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer, dass sein Landesgesetz zur Glücksspielregulierung lange Zeit nicht an aktuelle Entwicklungen anpasste und sich stark an den Regelungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags (GlüÄndStV) orientierte. Durch die nun initiierte Gesetzesnovelle wird ein überholtes Glücksspielgesetz endlich der gegenwärtigen Lage angepasst. Vor allem Spielhallenbetreiber wird dies freuen.”

Niedersachsen schafft flexiblere Regelungen für Glücksspielangebote

Mit dem neuen Gesetz wird das angesprochene Losverfahren in Streitfällen endgültig abgeschafft. Fortan soll es transparente, nachvollziehbare und mehr als ein Kriterium geben, sodass juristische Streitigkeiten wie in der Vergangenheit nur noch bedingt vorkommen.

Zudem wird auch das Abstandsgebot von mindestens 100 Metern gelockert. In Zukunft sollen teils auch individuelle Abstandsvereinbarungen gefunden werden, die sich an den realen Gegebenheiten orientieren. Weiterhin wird aber sichergestellt, dass insbesondere Schulen, Bildungseinrichtungen und ähnliche soziale Komplexe, in denen sich Minderjährige aufhalten, ausreichend Abstand zu Spielhallen vorweisen können.

Gänzlich neu ist allerdings die Einführung einer bundeslandweiten Sperrdatei für Spieler, die problematisches oder gar pathologisches Spielverhalten gezeigt haben. In dieser Datenbank sollen alle Spielernamen aufgeführt werden, die entweder einen freiwilligen Selbstausschluss veranlasst haben oder von Behörden gesperrt wurden, beispielsweise bei starker Überschuldung infolge einer Glücksspielsucht.

“Ein bundesweites und Spielarten übergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da Spielhallen zurzeit noch nicht in das bundesweite Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag einbezogen sind, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen.”

Um auch in der Realität sicherstellen zu können, dass in Spielhallen und anderen Betrieben, in denen Spielautomaten zugänglich sind, Problemspielern kein Zutritt gewährt wird, sollen Gaststätten, Spielhallen und Co. verpflichtet werden, jeden Spieler individuell zu überprüfen und dessen Daten mit Einträgen in der Sperrdatei abzugleichen.

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