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Trotz Lockerungen: Spielhallen, Spielbanken und Buchmacher bleiben dicht

Trotz erster Lockerungen des aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkten Alltags bleiben Glücksspieleinrichtungen weiterhin geschlossen. Die Entscheidung der Bundesregierung setzt damit die Betreiber von Spielhallen, Wettbüros oder Spielbanken weiterhin wirtschaftlich massiv unter Druck. Im Sinne des Infektionsschutzes sei dies aktuell aber unausweichlich. Auch der Gastronomiesektor, in dem ebenfalls häufig Spielautomaten zu finden sind, bleibt weiterhin dicht. Aus der Wirtschaft und von den Verbänden kommt entsprechende Kritik auf, vor allem aufgrund der scheinbar unfairen Bewertung der Ist-Situation.

Acht Spielautomaten in einem Casino nebeneinander.
Die Spielautomaten in Casinos, Spielotheken oder Kneipen bleiben weiterhin trotz Corona-Lockerungen unbespielt. (©Bru-nO/Pixabay)

Einschränkungen im Glücksspielsektor aufgrund der Corona-Pandemie bleiben

Bund und Länder haben sich auf erste Lockerungsmaßnahmen bezüglich der durch den Coronavirus entstandenen Einschränkungen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen, die Mitte März beschlossen wurden, haben auch weiterhin Gültigkeit. Allerdings soll die Wirtschaft sowie das öffentliche Leben Stück für Stück wieder hochgefahren werden, um den bereits entstandenen gigantischen wirtschaftlichen Schaden etwas abzufedern. Welche Maßnahmen wann und wie gelockert werden sollen, sorgt allerdings auch für massive Diskussionen. Schwierigkeiten und Irritationen entstehen auch durch die ungleichen Schritte bei den Lockerungen in den einzelnen Bundesländern. Die föderalistische Entscheidungsgewalt wird in den Krisenzeiten immer wieder heiß diskutiert, da sie auch für ungleiche Marktchancen steht und die Wirtschaft weiterhin stark unter Druck setzt.

Im ersten Schritt werden Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab dieser Woche wieder geöffnet. Die Öffnung darf aber nur unter strengen Hygienemaßnahmen und Auflagen durchgeführt werden. Der festgelegte Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch weiterhin garantiert werden. Nicht von der 800-Quadratmeter-Begrenzung betroffen sind Fahrradgeschäfte, Autoläden sowie Buchhandlungen. Hier spielt die Größe keine Rolle. Dieser Umstand führt ebenfalls zu Unverständnis. Spielhallen, Wettbüros oder Spielbanken sind ebenso von den Lockerungen ausgeschlossen wie gastronomische Betriebe wie Restaurants, Bars und Kneipen. Das landbasierte Glücksspiel steht damit weiterhin absolut still. Die wirtschaftlichen Schäden im Glücksspielsektor sind enorm, weswegen auch zahlreiche Glücksspielbetreiber auf die Barrikaden gehen. Sie prangern unverhältnismäßige ungerechte Entscheidungsgrundlagen an.

Klagen von Glücksspielbetreibern abgelehnt. “Die Schließungen der Spielhallen, Wettbüros und Spielcasinos haben auch die Glücksspielbetreiber hart getroffen. Die nun schrittweisen Lockerungen schließen den Glücksspielsektor allerdings weiterhin aus. Vielen Betrieben droht die Insolvenz. Daher hatten diverse Glücksspielbetreiber Eilanträge bei den Gerichten hinterlegt, dass die verordneten Schließungen ihre Einrichtungen „unverhältnismäßig“ seien. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte diese allerdings bereits am 23.03. ab. Dabei ließ das Gericht verlauten, dass die Schließung der Glücksspieleinrichtungen ebenso wie andere Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben müssten, um soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren zu können. Dies diene dem Schutz aller. Wirtschaftliche Interessen der Betroffenen seien zwar verständlich, müssten derzeit allerdings dem Schutz der öffentlichen Gesundheit untergeordnet werden.”

Diskussion über Umsetzungsmöglichkeiten des Infektionsschutzes

Stellvertretend für die Glücksspielbetreiber tritt unter anderem Tim Hilbert auf. Er ist Justiziar der Automaten-Verbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und hatte gehofft, durch entsprechende Schadensberichte sowie Anfragen an die Politik dafür zu sorgen, dass Spielotheken, Buchmacher und gastronomische Einrichtungen mit Spielautomaten ebenso wie der Einzelhandel wieder an den Start gehen dürfen. Das weiterhin geltende Öffnungsverbot trifft bei ihm auf Unverständnis, schließlich gehe es darum, den Schutz der Kunden zu gewährleisten, was in den angesprochenen Etablissements gut umsetzbar wäre.

“In diesem Schritt wäre es natürlich auch für die Automatenbranche existenziell, nicht nur die Geräte in der Gastronomie wieder in Betrieb nehmen zu können, sondern ebenfalls die Spielhallen wieder öffnen zu dürfen. Aufgrund der räumlichen Maßnahmen, die für Spielhallen zum Beispiel in der Spielverordnung gesetzlich verankert sind, stellen Spielhallen einen öffentlichen Raum dar, der die Maßgaben des Infektionsschutzes sehr gut umsetzen kann.”

Doch bisher haben alle Unmutsäußerungen aus dem Glücksspielsektor keinerlei Einfluss auf die Politik gehabt. Wie lange diese den aktuellen Zustand noch weiter aushalten werden, bleibt fraglich. Eine mögliche Lockerung der Maßnahmen in diesem Bereich ist sicherlich auch direkt mit der Entwicklung der Infektionszahlen in den nächsten Wochen verbunden. Durch die Öffnung des Einzelhandels bleibt diese schwer vorauszusagen.

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