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Weitere Lizenzen für Online-Slots

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat weitere Lizenzen für virtuelle Automatenspiele vergeben. Neu auf der Whitelist der zuständigen Behörde sind die beiden Online-Glücksspielbetreiber „Wunderino“ und „Sportingbet“. Damit zählt der deutsche Glücksspielmarkt nun 16 lizensierte Anbieter für Online-Slots.

Eine Frau spielt in einer Spielhalle an einem Automaten.
Virtuelle Automatenspiele sind in Deutschland nur in Online-Casinos legal, die eine hiesige Lizenz besitzen. (©Erik Mclean/Unsplash)

Tochter von Entain erhält Lizenz

Mit „Wunderino“ und „Sportingbet“ wurden zwei weitere Glücksspielmarken für virtuelle Automatenspiele lizensiert, die bereits bekannte Größen in der Branche sind. Vor allem „Wunderino“ ist in den vergangenen Jahren aufgrund seiner aggressiven Marketingstrategie, die zahlreiche Werbespots im regulären TV-Programm umfasste, im Gedächtnis vieler Menschen hängengeblieben.

„Sportingbet“ mag dagegen zwar eher unter dem Radar fliegen, die Marke gehört jedoch zu Entain. Der Glücksspielkonzern gehört zu den ganz großen Namen in der internationalen Glücksspielindustrie. Mit der Tochter „Sportingbet Limited“ betreibt der Big Player künftig gleich drei Glücksspielplattformen im Netz, die ein virtuelles Spielautomatenangebot zur Verfügung stellen – „Spotingbet“, „Partyslots“ und „Slotclub“.

Der Einstieg von Entain in den deutschen Markt kommt derweil nicht überraschend. Der Konzern hatte bereits am 21. November per Pressemitteilung angekündigt, Lizenzen vom zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erhalten zu haben. Die Konzessionen gelten dabei sowohl für virtuelle Automatenspiele als auch für Online-Poker.

Fünf Lizenzen. Entain hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt insgesamt fünf Lizenzen bewilligt bekommen, mit denen verschiedene Marken auf dem deutschen Online-Markt ins Leben gerufen werden sollen. Während der Konzern sich mit seinem geplanten Angebot an virtuellen Automatenspielen in prominenter Gesellschaft befindet, wurde mit der Lizenz für Online-Poker die erste Genehmigung dieser Art ausgesprochen.

Lizenzverfahren nimmt Fahrt auf

Das Lizenzverfahren ist ein essenzieller Bestandteil der neue Glücksspielgesetzgebung in Deutschland, die seit dem 01. Juli 2021 gilt. Vergeben werden die Lizenzen vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – allerdings nur temporär. Eigentlich obliegt diese Aufgabe der „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ (GGL), die ihren Sitz in Halle (Saale) hat.

Die GGL wurde mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ins Leben gerufen und fungiert als übergeordnete Kontroll- und Regulierungsinstanz. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Überwachung und Regulierung des hiesigen Glücksspielmarkts auch die Vergabe der Lizenzen. Allerdings ist die Behörde erst zum 01. Januar 2023 voll einsatzbereit. Entsprechend wurde das Lizenzverfahren bis zu diesem Datum ausgelagert.

Durch den zögerlichen Aufbau der neuen Kontroll- und Regulierungsstrukturen hat sich das Lizenzverfahren enorm verzögert. Selbst als der neue GlüStV sein einjähriges Jubiläum feierte, war noch kein Online-Glücksspielbetreiber mit einer deutschen Lizenzen ausgestattet.

Unmut in der Branche. Die schleppende Lizenzvergabe sorgte sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Branche für Unmut. So wurde befürchtet, dass die fehlenden legalen Anlaufstellen auf dem Online-Markt trotz neuer Gesetzgebung große Unsicherheit unter den Spielern nach sich ziehen würden. Eine Kanalisierung in den legalen und regulierten Glücksspielmarkt konnte so nicht stattfinden. Dadurch wurde wiederum dem Schwarzmarkt in die Karten gespielt.

Erst im August 2022 fiel der erste Dominostein. Mit der „Mernov Betriebsgesellschaft mbH“, die mittlerweile „Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH“ (DGGS) heißt, wurde das erste Glücksspielunternehmen für Online-Slots lizensiert. In der Folge nahm das Lizenzverfahren ordentlich Fahrt auf.

Viele Lizenznehmer aus Malta

Mit den jüngst vergebenen Lizenzen zählt der deutsche Glücksspielmarkt laut Whitelist der GGL nun insgesamt 16 Anbieter für virtuelle Automatenspiele. Neben der DGGS sind drei weitere deutsche Unternehmen in Besitz einer hiesigen Konzession – „Jokerstar“, „Novo Interactive“ und die „Sächsische Spielbanken GmbH“. Bis auf die „Ruland Alpenland AG“, die aus Österreich stammt, haben alle anderen Lizenznehmer ihren Sitz auf Malta.

Die Insel im Mittelmeer gilt mit ihren glücksspielfreundlichen Gesetzen und relativ niedrigen Steuern als Oase für die Branche. Dennoch nimmt Malta die Regulierung und den Spielerschutz sehr ernst. Mit der „Malta Gaming Authority“ (MGA) stellt der Inselstaat eine der namhaftesten und etabliertesten Glücksspielbehörden in Europa.

MGA. Die maltesische Glücksspielaufsicht hat sich mehrere Ziele auf die Fahne geschrieben, um ein legales und sicheres Glücksspielangebot zu schaffen. So stehen Spieler- und Jugendschutz, verantwortungsvolles Spielen sowie Kriminalitätsbekämpfung in der Glücksspielbranche an oberster Stelle.

Die MGA stellt sehr hohe Ansprüche an ihre Lizenznehmer und zögert nicht, bei Regelverstößen härtere Maßnahmen zu ergreifen. So hat die Behörde zuletzt drei Unternehmen ihre Konzessionen entzogen, da sie wiederholt ihre Lizenzgebühren nicht beglichen haben.

Der Konzern „eGaming Lab“ versäumte es nach mehrfacher Aufforderung die ausstehende Summe von 50.000 Euro zu bezahlen. Noch höher fielen die Gebühren bei „Morpheus Games“ aus. Rund 80.700 Euro schuldet der Anbieter der MGA. Auch „M-Hub Gaming C4“ ist seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen. Eine exakt Summe wurde zwar nicht kolportiert, seine Lizenz ist der Anbieter dennoch los.

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