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Urteil: Steuer auf Pokergewinne?

Für gewöhnlich müssen auf Glücksspielgewinne in Deutschland keine Steuern gezahlt werden. Dies gilt neuerdings aber nicht mehr für Gewinne aus Pokerspielen. Denn wie das Finanzgericht Münster jüngst entschied, können unter bestimmten Umständen sowohl Einkommensteuer wie auch Gewerbesteuer für professionelle Pokerspieler anfallen.

Das Bild zeigt einen Taschenrechner auf einem Steuererklärung-Dokument.

Paukenschlag: Pokerprofis müssen zukünftig Steuern auf ihre Gewinne abführen. 

Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob Poker vollständig oder nur teils als Glücksspiel gelten kann. Angesichts vieler Pokerprofis, die immer wieder zu den Gewinnern auf nationalen und internationalen Pokerturnieren zählen, ist die Ansicht, Poker bedürfe auch etwas an Können, zumindest nachvollziehbar. Und so wird es nun auch ganz offiziell gehandhabt – zumindest aus rechtlicher Perspektive. Denn das Finanzgericht Münster urteilte jüngst in einem Verfahren, dass der Ausgang eines Pokerspiels nicht vollständig vom Glück abhänge, sondern auch Können und antrainierte Fertigkeiten das Spiel beeinflussen würden. Hintergrund war die Klage eines jungen Pokerspielers, der, wie in Deutschland üblich, keine Steuern auf seine Pokergewinne zahlen wollte, weil er Poker als Glücksspiel verstand. Seit 2007, als der Mann sein Angestelltenverhältnis aufkündigte und sich voll und ganz dem Pokerspiel widmete, hatte dieser seine Pokergewinne in der jährlichen Steuererklärung weder als gewerbliche Einkünfte noch als umsatzsteuerpflichtige Einnahmen deklariert, und wähnte sich im Recht.

Laut der Bundessteuerberaterkammer ist das Finanzamt nicht imstande, Einnahmen aus Glücksspielen einer besteuerbaren Einkommensart zuzuweisen. Folglich sind auf Glücksspielgewinne in Deutschland keine Steuern zu zahlen!

Das Finanzamt sah dies allerdings anders – und so nun auch das Finanzgericht Münster. Begründet wurde das Gerichtsurteil mit einem Hinweis auf eine Studie des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten. Demzufolge werde das Pokerspiel zwar auch durch Zufall und Glück beeinflusst, jedoch im starken Maße auch vom Können des Spielers.

Konkret könnten Spieler durch den Grad ihrer Aufmerksamkeit und Konzentration, durch antrainierte Fertigkeiten und Spielkenntnisse entscheidenden Einfluss auf das Spiel nehmen. Poker könne deshalb nicht als Glücksspiel betrachtet werden.

Pokerspiel steuerrechtlich ein Gewerbe, wenn…

Das Urteil des FG Münster hat für Spieler in ganz Deutschland unter Umständen spürbare finanzielle Konsequenzen. Denn nach dem Gerichtsurteil darf Pokerspiel fortan als Ausübung eines Gewerbes betrachtet werden – wodurch Einnahmen bzw. Pokergewinne künftig in der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung anzugeben und entsprechend zu versteuern sind. Allerdings gilt dies nicht grundsätzlich für alle Pokergewinne. Denn Bedingung für die steuerrechtliche Behandlung als Gewerbe ist, dass dem Pokerspieler professionelles Spiel nachgewiesen werden kann. Im Falle des Verfahrens am FG Münster konnte allerdings durchaus aufgezeigt werden, dass der Kläger bereits über Jahre hinweg einem „beruflichen Pokerspiel“ nachgeht. Aufgrund der Turniererfahrung des Klägers, seinem Wohnort nahe einem Casino und den zahlreichen Pokergewinnen aus vorangegangenen Jahren wies das Gericht die Erläuterung des Klägers zurück, seine Gewinne seien ausschließlich auf „Anfängerglück“ zurückzuführen und hätten nichts mit professionellem Pokerspiel zu tun.

”Ein Spieler spielt, selbst wenn die Quoten gegen ihn sind.” – Roger “Lour Krieger” Lubin, Poker-Profi und Autor.

Ob das Gerichtsurteil auch in Zukunft Bestand haben wird, bleibt derzeit allerdings noch abzuwarten. Denn das FG Münster hat die Berufung zum Bundesfinanzhof zugelassen. Sollte dieser das Urteil aufheben, ist es weiterhin möglich, dass auch Profis keine Gewerbesteuer zahlen müssen, selbst wenn sie regelmäßig und gewissermaßen hauptberuflich dem Pokerspiel nachgehen. Andernfalls wiederum würden nicht nur Gewinne aus Pokerspielen in stationären Casinos, sondern auch aus Pokerturnieren außerhalb von Spielbanken und sogar aus Online-Poker-Veranstaltungen zu versteuern sein.

Gerichtsurteil kein Novum

Tatsächlich ist das Urteil des FG Münster nicht das erste, welches Pokerspieler verpflichtet, ihre Gewinne zu versteuern. Bereits 2012 hatte das Finanzgericht Köln erklärt, Poker sei kein Glücksspiel, folglich seien auch Einnahmen, die durch regelmäßiges Pokern erzielt werden, zu versteuern. Das Kölner Urteil bezog sich allerdings nur auf die Einkommensteuer. Mit dem Urteil des FG Münster wird Pokerspiel nun gar als Gewerbe betrachtet. Wie Pokerspiel als Gewerbebetrieb in der Praxis allerdings steuerrechtlich behandelt werden soll, bleibt derzeit noch offen. Denn natürlich hätten professionelle Pokerspieler als „Gewerbetreibende“ nicht nur steuerrechtliche Pflichten, sondern auch Privilegien. Wie sich aber beispielsweise ein Vorsteuerabzug umsetzen ließe, kann aktuell noch niemand beantworten. Ebenso bleibt ungeklärt, als welche Art Gewerbe professionelles und legales Pokerspiel letztlich zu führen sei.

Übrigens ist es gar nicht so eindeutig, wann Poker legal oder illegal gespielt wird. Aus Spielerschutz- und Suchtpräventionsgründen ist es Privatpersonen in Deutschland nämlich grundsätzlich nicht erlaubt, Pokerturniere zu veranstalten, wenn hierfür ein Geldeinsatz verlangt und/oder um Geldgewinne gespielt wird. Prinzipiell ist also auch die private Pokerrunde, bei der mit Echtgeldeinsatz gezockt wird, illegal. Zwar dürfte es unwahrscheinlich sein, dass zumindest kleinere private Pokerrunden unter Freunden mit Echtgeldeinsatz juristisch verfolgt werden, etwas kurios bleibt es trotzdem, dass prinzipiell auch diese Gewinne – wenn auch bei „illegalem“ Poker erspielt – zu versteuern wären, wenn häufiger mit Freunden gepokert wird und die kollegiale Pokerrunde am Wochenende professionelle Strukturen.

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