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Bremen: Wettbüros bleiben dicht

In Bremen wird weiterhin rigoros gegen das Glücksspiel vorgegangen; nun geht es den Wettbüros an den Kragen. Der Senat der Stadt erklärte in einer Pressemitteilung, dass insgesamt 14 terrestrische Wettbüros im Rahmen der Geldwäschebekämpfung durchsucht wurden und nach eingängiger Überprüfung künftig geschlossen bleiben müssen.

Ein Ausschnitt der Bremer Altstadt.
Bremen verfolgt eine harte Glücksspielpolitik und beabsichtigt, die Angebotsdichte für Glücksspiele im urbanen Raum zu verringern. (©Medienservice/Pixabay)

Harte Hand gegen Glücksspielanbieter

Im Sommer 2021 drehte sich der Wind auf dem Glücksspielmarkt in Bremen. Nach Anpassungen des hiesigen Glücksspielgesetzes, die dem Inkrafttreten des bundesweiten Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) vorausgingen, forderte der Senat alle Betreiber dazu auf, das Gründungskapital zur Geschäftseröffnung offenzulegen. Mit diesem Vorgehen betrat das nördliche Bundesland nicht nur rechtliches Neuland, sondern sagte der Geldwäsche in der Glücksspielbranche den Kampf an.

Trotz der Aufforderungen und des zeitlichem Puffers folgten viele Glücksspielanbieter nicht dem Aufruf des Senat. Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen, erteilte daraufhin eine sogenannte Versagungsverfügung. Durch diesen rechtlichen Hebel waren die Betreiber dazu gezwungen, ihre geschäftlichen und finanziellen Unterlagen offenzulegen.

Fachleute des Bremer Ordnung- und Finanzamts durchleuchteten und analysierten einen Großteil der Unterlagen. Auch die Sportwettenanbieter der Stadt wurden untersucht. Während des Bearbeitungsprozesses wurde ein gewisser Teil der Wettbüros geschlossen – insgesamt 14 an der Zahl. Bei den entsprechenden Einrichtungen stellte man nach Angaben des Senats zwar keine Hinweise auf Geldwäsche fest, dennoch müssen sie weiterhin geschlossen bleiben.

Aus der offiziellen Pressemitteilung des Senats geht hervor, dass die Wettbüros in anderen Bereichen erhebliche Defizite vorweisen und ihnen aus diesem Grund die Zulassung entzogen wurde. Insgesamt acht Betreiber stuften die Fachleute des Ordnungs- und Finanzamts als unzuverlässig ein. Gegen sie laufen seit Jahrzehnten verschiedene Strafverfahren, durch die sich wiederum ihre Seriosität und Tauglichkeit stark anzweifeln lassen. In weiteren sechs Fällen gibt es Probleme mit der Mindestabstandsregulierung.

Laut Mäurer haben sich die Überprüfungen der Sportwettenbetreiber trotz der intensiven letzten Wochen gelohnt. Er erklärt:

„[…] Zwar konnten bisher fast alle Betreiber die rechtmäßige Herkunft der Mittel darlegen. Die Tatsache aber, dass wir bei der Überprüfung dieser Branche auf zweifelhafte Personen, die in Verantwortung standen, gestoßen sind, sollte jedoch zu denken geben. Ich bin sicher, dass unser Beispiel auch in anderen Bundesländern Schule machen wird.“Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen, Senatspressestelle von Bremen

Regelmäßige Kontrollen bleiben

Die Kontrollen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung werden in Bremen keine einmalige Sache bleiben. Wie der Senat in seiner Pressemitteilung erklärt, wird die Kontrollfrequenz in Zukunft sehr hoch liegen. Entsprechend müssen sich die Sportwettenbetreiber in der Stadt auf regelmäßigen Besuch des Ordnungsamtes einstellen. Dabei geht es nicht ausschließlich um Geldwäsche.

Künftig wird kontrolliert, ob sämtliche Nebenbestimmungen, die im Glücksspielgesetz verankert sind, von den Wettbüros eingehalten werden. Darunter fällt unter anderem die Pflicht zum Hinweis auf das Spielverbot für unter 21-Jährige, das gut sichtbar im Eingangsbereich platziert werden muss. Auch wird überprüft, ob das jeweilige Wettbüro am Sperrsystem OASIS angeschlossen ist, ehe es öffnet.

Sollte es zu Verstößen gegen die Vorschriften kommen, müssen sich die Betreiber auf empfindliche Bußgelder einstellen. Wiederholungstäter könnten gar ihre Lizenz verlieren. Gleiches gilt bei schweren Gesetzesverstößen.

Schwere Verstöße. Das Glücksspiellandesgesetz in Bremen definiert nicht per se, was unter schwere Verstöße fällt. Entsprechend groß ist der Ermessungsspielraum. Aus der jüngeren Vergangenheit gibt es jedoch einige Beispiele, welche Delikte in diese Rubrik fallen. So gelten illegale Glücksspiele, die per Gesetz verboten sind und dennoch von lizensierten Betreibern angeboten werden, als schwerer Verstoß.

Spielhallen ebenfalls von Schließungen betroffen

Ähnlich wie der Sportwettensektor ächzen auch die Spielhallen in Bremen unter dem rigorosen Vorgehen des hiesigen Senats. Viele Betreiber mussten bereits ihre Einrichtungen aufgrund der Anpassungen am Glücksspiellandesgesetz permanent schließen.

Die primäre Rolle im Aussterben der Spielhallen in Bremen nimmt der Mindestabstand ein, der durch den neuen GlüStV installiert wurde. Der noch relativ junge Rechtsrahmen ist am 01. Juli 2021 in Kraft getreten und hat den bundesweiten Glücksspielmarkt erstmals mit einheitlichen Spielregeln versehen. Unter den vielen verschiedenen Maßnahmen befindet sich auch eine Abstandsregulierung für terrestrische Glücksspielgeschäfte. Der GlüStV empfiehlt hier einen Mindestabstand von 500 Metern.

Viele Spielhallen in Bremen konnten die neue Abstandregel nicht einhalten und sahen sich gezwungen, ihre Pforten für immer zu schließen.

Umsetzung des GlüStV. Vor dem neuen Gesetz galt in Bremen ein Mindestabstand von 250 Metern für Glücksspieleinrichtungen. Bei der Umsetzung des GlüStV ins Landesrecht hätte der Senat nach eigenem Ermessen handeln und somit den Abstand prinzipiell verringern können. Allerdings folgte die Politik der Empfehlung des neuen Rechtsrahmens und installierte einen Mindestabstand von 500 Metern.

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