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OASIS und LUGAS Schritt für Schritt: ein Konto unter den deutschen Regeln

Registrierung, Sperrabgleich, Einzahlungslimit, ein Spiel zur Zeit, Selbstsperre und Whitelist: was rund um ein Konto passiert, an einem Beispiel nachgestellt.

Registrierung

Registrierung: Alter geprüft, Monatslimit gesetzt. Mehr als 1.000 € über alle Anbieter geht nicht.

Das Beispielkonto entsteht bei Anbieter A. Zuerst prüft der Anbieter das Alter, denn die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021). Dann wird ein monatliches Einzahlungslimit festgelegt oder bestätigt. Es darf grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen und gilt über alle Anbieter zusammen. Ohne ein solches Limit ist keine Teilnahme möglich (§ 6c Abs. 1). Im Beispiel liegt das Limit bei 1.000 €.

Sperrdatei OASIS

Vor dem Spiel gleicht der Anbieter das Konto mit der Sperrdatei OASIS ab.

OASIS ist das zentrale Sperrsystem aller Länder (§ 8 GlüStV 2021). Bevor das Konto spielen darf, muss der Anbieter die Identität prüfen und sie mit der Sperrdatei abgleichen, so verlangt es § 8 Abs. 3. Der Abgleich gehört auch zu den Bedingungen, unter denen eine Online-Erlaubnis überhaupt erteilt wird (§ 4). Für das Beispielkonto findet der Abgleich keinen Eintrag, es darf spielen.

Limitdatei LUGAS

Einzahlungen bei zwei Anbietern zählen zusammen. Sind 1.000 € erreicht, wird jede weitere abgelehnt.

Die Limitdatei LUGAS führt die Einzahlungen über alle Anbieter zusammen (§ 6c GlüStV 2021). Im Beispiel gehen 300 € und 200 € an Anbieter A und 500 € an Anbieter B. Damit sind 1.000 € erreicht, und die nächste Einzahlung über 150 € bei Anbieter B wird abgelehnt (§ 6c Abs. 6). Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts. Eigene, niedrigere Limits wirken sofort, eine Erhöhung gilt erst nach sieben Tagen.

Ein Spiel zur Zeit

Nur ein Slot zur Zeit: Das zweite Spiel startet nicht. Dazu 1 € je Spiel, 5 Sekunden.

Das Konto spielt bei Anbieter A einen Slot und öffnet ein zweites Spiel daneben. Das zweite startet nicht: Mehrere Spiele gleichzeitig sind verboten, erlaubt ist nur ein Slot (§ 22a Abs. 10). Dazu kommen zwei Regeln für jedes einzelne Spiel: im Regelfall höchstens 1 € Einsatz (Abs. 7) und im Schnitt mindestens fünf Sekunden Dauer (Abs. 6). Das ergibt höchstens 720 Spins pro Stunde.

Selbstsperre

Selbstsperre: Sie gilt mindestens ein Jahr, auf Antrag kürzer, aber nicht unter drei Monaten.

Das Konto beantragt eine Selbstsperre. Das geht beim Anbieter oder bei der Stelle, die für die Sperrdatei zuständig ist. Der zweite Weg ist die Fremdsperre: Der Anbieter trägt ein, wenn er von Spielsucht, Überschuldung oder unverhältnismäßigen Einsätzen ausgehen muss, und gibt vorher Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 8a Abs. 1 bis 3). Die Sperre dauert mindestens ein Jahr, auf Antrag kürzer, aber nicht unter drei Monaten (§ 8a Abs. 6).

Versuch bei Anbieter B

Gesperrt bei Anbieter B anmelden: Der Abgleich findet den Eintrag. Keine Teilnahme.

Während der Sperre versucht das Konto, bei Anbieter B zu spielen, wo es den Antrag nicht gestellt hat. Auch dort gilt die Pflicht zum Abgleich vor dem Spiel, und weil OASIS das Sperrsystem aller Länder ist, findet Anbieter B denselben Eintrag. Das Ergebnis: keine Teilnahme, solange die Sperre läuft (§ 8 Abs. 2). Ein Wechsel des Anbieters hebt eine Sperre nicht auf. Tipps, eine Sperre zu umgehen, gibt es hier nicht.

Ende der Sperre

Die Sperre endet frühestens nach der Mindestdauer. Danach dürfen Anbieter keine Boni gewähren.

Im Beispiel wurde kein kürzerer Zeitraum beantragt, also dauert die Sperre mindestens ein Jahr. Auch nach ihrem Ende bleibt eine Folge: Anbieter dürfen dem Konto keine Boni gewähren (§ 8 Abs. 4). Wie eine Sperre im Einzelnen aufgehoben wird, zeigt dieses Beispiel nicht; verbindlich ist der Gesetzestext. Für die Zeit danach gelten wieder alle Regeln von vorn: Abgleich vor dem Spiel, Limit, ein Spiel zur Zeit.

Wer erlaubt was

Slots, Poker und Sportwetten erlaubt die GGL. Online-Casinospiele erlauben die Länder: 5 Erlaubnisse.

Wer die Erlaubnis erteilt, hängt am Produkt. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erlaubt und überwacht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Wirkung für alle Länder (§ 9a GlüStV 2021). Online-Casinospiele wie Roulette und Blackjack erlaubt sie nicht, das dürfen nur die Länder für ihr eigenes Gebiet (§ 22c). Derzeit führt die Whitelist fünf solche Erlaubnisse, vier in Schleswig-Holstein und eine in Bayern.

Nachprüfen

Nachprüfen: Steht die Domain auf der GGL-Whitelist? 98 Einträge für Slots, Stand 02.10.2026.

Ob ein Anbieter erlaubt ist, entscheidet der Eintrag der Behörde. Nach der GGL sind alle legalen Online Casinos auf ihrer Whitelist aufgeführt. Geprüft wird in fünf Schritten: Liste öffnen, Glücksspielart wählen, Domain und Inhaber mit Browserzeile und Impressum abgleichen, Zuständigkeit lesen, Stand notieren. Für virtuelle Automatenspiele stehen 98 Einträge auf der Liste mit Stand 02.10.2026. Fehlt der Anbieter, gilt er als nicht erlaubt.

Methode

Wie gerechnet wurde

Das Konto ist ein gedachtes Beispiel, keine Daten einer echten Person. Die Seite rechnet jeden Zustand selbst aus den Regeln des Ratgebers aus. Eine Einzahlung wird nur angenommen, wenn alle Einzahlungen des Monats bei allen Anbietern zusammen 1.000 € nicht übersteigen: Mit 300 €, 500 € und 200 € sind 1.000 € erreicht, deshalb werden 150 € abgelehnt. Ein weiteres Spiel startet nur, wenn kein anderes läuft, es bleibt bei höchstens 1 Spiel zur selben Zeit. Spins pro Stunde: 3.600 Sekunden geteilt durch 5 Sekunden = 720. Die Sperre wird mit der Regeldauer von 1 Jahr eingetragen, weil kein kürzerer Zeitraum beantragt wurde; die Untergrenze von 3 Monaten gilt nur auf Antrag. Die Zahl von 98 Einträgen stammt aus der gespeicherten Whitelist der GGL mit Stand 02.10.2026.

Quellen

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18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/ · Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00 (0800 1 37 27 00)

Whitelist der GGL · GGL · bioeg.de · Spielersperre OASIS

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.buwei.de.

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