besteonlinecasinos.co

Bremen: Streit um Glücksspielgesetz

Der Streit um das neue Glücksspielgesetz in Bremen geht in die nächste Runde und hat nun die Gauselmann-Gruppe auf den Plan gerufen. Seit dem 01. Juli gelten im nördlichen Bundesland strengere Regularien für Spielhallen und Wettbüros – allen voran geht es um Mindestabstände. Während der hiesige Innensenator Ulrich Mäurer die Verschärfungen als notwendig erachtet, übt die Glücksspielbranche harsche Kritik und warnt vor drastischen Konsequenzen.

Ein Richterhammer auf einem Resonanzblock.
Die Gauselmann-Gruppe geht gerichtlich gegen das neue Glücksspielgesetz in Bremen vor. (©Sergei Tokmakov /Pixabay.com)

Spielhallen und Wettbüros werden ausgedünnt

Das neue Glücksspielgesetz in Bremen kommt keineswegs überraschend. Ulrich Mäurer ist bereits seit längerer Zeit darauf aus, den terrestrischen Markt im Bundesland deutlich auszudünnen. Für die nötige Hebelwirkung soll dabei eine Überarbeitung des Mindestabstandes dienen. So sah die alte Regelung einen Abstand von mindestens 250 Metern zwischen Glücksspieleinrichtungen und zu Schulen vor. Durch die Reform ist der Mindestabstand auf 500 Meter gestiegen.

Branchenexperten gehen davon aus, dass der neue Rechtsrahmen die landbasierten Glücksspieleinrichtungen in Bremen arg dezimieren wird. Die Anzahl der Spielhallen könnte sich etwa auf schätzungsweise 30 verringern.

Wie die Auswirkungen der neuen Abstandsregelungen genau aussehen werden, ist jedoch noch unklar. Die Innenbehörde in Bremen hat einige Betreiber bereits mit Versagungsbescheiden aufgrund unzureichender Mindestabstände konfrontiert. Bei anderen steht die endgültige Entscheidung dagegen noch aus.

Ungewissheit Das neue Glücksspielgesetz in Bremen versetzt viele Glücksspielbetreiber in einen Status der lähmenden Ungewissheit. Der Großteil der Spielhallen und Wettbüros darf zwar aktuell noch geöffnet bleiben, allerdings kann sich der Status quo jederzeit ändern.

Branche am Scheideweg?

Die verschärften Regulierungen stellen für die Automatenbranche in Bremen eine existenzielle Bedrohung dar. So jedenfalls sieht es Detlev Graß. Der Vorsitzende des Nordwestdeutschen Automatenverbands hatte zuletzt einen sorgenvollen Ton eingeschlagen und seine Bedenken zum Ausdruck gebracht.

Durch die neuen Regeln müsste eine erhebliche Anzahl von Betrieben schließen. Damit gehe ein potenzieller Verlust von rund 700 Arbeitsplätzen einher. Zeitgleich warnt Graß vor einem erstarkten Schwarzmarkt. Die Einschränkungen des legalen Glücksspielangebots könnten demnach das illegale Glücksspiel befeuern.

Während die terrestrischen Spielhallen schließen, bleiben Online-Glücksspiele frei verfügbar. Das stelle laut Graß eine ständige Verlockung dar. Im Umkehrschluss untergrabe die neue Gesetzgebung auf diese Art und Weise die Bemühungen um den Spielerschutz und fördere stattdessen das unregulierte Branchensegment.

Pandemie als Negativbeispiel Welche Auswirkungen die Dezimierung des legalen Glücksspielangebots haben kann, wurde während der Corona-Pandemie deutlich. Da durch die Lockdown-Phasen sämtliche landbasierte Glücksspieleinrichtungen ihre Pforten schließen mussten, suchten sich die Menschen alternative Angebote. Dadurch wurde die Glücksspielnachfrage in den Schwarzmarkt kanalisiert. Die Polizei musste im gesamten Bundesgebiet in aller Regelmäßigkeit wegen illegalem Glücksspiel ausrücken.

Gauselmann-Gruppe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die drastischen Änderungen in Bremens Glücksspiellandschaft bleiben nicht ohne Widerstand. Mit der Gauselmann-Gruppe hat sich nun ein Schwergewicht in der Glücksspielindustrie in den anhaltenden Disput eingeschaltet. Der Konzern hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Glücksspielgesetz eingereicht. In dem Verfahren werden die Betreiber „XTiP Sportwetten Shops GmbH“ und „Bührmann A + I GmbH“ – Tochterunternehmen der Gruppe – als Kläger angeführt.

Die Argumentation des Konzerns baut auf unterschiedlichen Säulen auf. In einem öffentlichen Statement heißt es, dass die neuen Abstandsregelungen einem existenzbedrohenden Schritt gleichkämen. Gauselmann betrachtet die verschärften Restriktionen als „überzogen” und behauptet, dass diese Eingriffe einen Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Berufsausübung darstellen würden.

Die Kritik bezieht sich zudem auf die Art und Weise, wie das Gesetz eingeführt wurde. Laut Gauselmann sollte das umstrittene Gesetz ursprünglich nur die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) umsetzen – insbesondere im Bereich der Sportwetten und des virtuellen Automatenspiels. Stattdessen habe die Regierung in Bremen die Gelegenheit genutzt, bestehende Regularien für Spielhallen und Wettbüros zu verschärfen und neue Maßnahmen einzuführen. Das erklärte Ziel sei es, das Glücksspielangebot in Bremen drastisch zu reduzieren.

Fehlende Transparenz In ihrem Statement geht die Gauselmann-Gruppe auch auf den Umgang bei Abstandskollisionen ein. Konkret wird dabei die Zuteilung von Genehmigungen thematisiert. Nach Ansicht des Unternehmens fehle derzeit ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren. Dadurch mutiere die Zuteilung zu einem Losverfahren, was wiederum einem „willkürlichen Kahlschlag“ und einem verfassungswidrigem Eingriff in die Berufsfreiheit gleiche.

Die Klage der Gauselmann-Gruppe und die daraus resultierende gerichtliche Auseinandersetzung werden richtungsweisend für den Glücksspielmarkt in Bremen sein. Eine Gerichtsentscheidung könnte dabei nicht nur die Zukunft des Glücksspiels in Bremen, sondern möglicherweise auch in anderen Teilen Deutschlands prägen.

Derweil könnte die Situation in Bremen andere Bundesländer dazu veranlassen, ihre eigenen Gesetze und Regulierungen zu überprüfen. Ein breiterer und offener Dialog wäre als ideales Szenario möglich. Im schlimmsten Fall drohen der Branche jedoch flächendeckende Einschnitte.

zum Seitenanfang