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GGL geht gegen Lottoland vor

Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ (GGL) intensiviert das Vorgehen gegen Lottoland. Das Angebotsportfolio der bekannten Online-Glücksspielplattform umfasst viele verschiedene Lotterien, Automatenspiele und Sportwetten. Allerdings verstößt der Anbieter gegen die Statuten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Daher versucht die deutsche Glücksspielaufsicht Lottoland aus dem Verkehr zu ziehen.

Drei Spielautomaten in einem terrestrischen Casino.
Lottoland bietet viele verschiedene Online-Slots an. (©Linoleum Creative Collective/Unsplash)

Kampf gegen illegales Glücksspiel

Lottoland ist ein bekanntet Online-Glücksspielbetreiber auf dem deutschen Markt, sieht sich jedoch trotz der guten Reputation mit einer Ausbootung durch die GGL konfrontiert. Die bundesweite Glücksspielbehörde versucht seit mehreren Monaten durch verschiedene Maßnahmen den Glücksspielanbieter vom hiesigen Markt zu drängen. Das Vorgehen basiert dabei auf dem Kampf gegen illegales Glücksspiel.

Bereits im Juli hatte die GGL erste Schritte gegen Lottoland in die Wege geleitet, die nun deutlich intensiviert wurden. In ihrer offiziellen Mitteilung erklärt die Behörde, alle möglichen Ressourcen zu nutzen, um den illegalen Anbieter vom Markt zu entfernen.

Provider in Bringschuld. Zu den ersten Maßnahmen, die die GGL gegen Lottoland eingeleitet hat, gehört die Druckausübung auf die größten Internet-Provider in Deutschland. Die Behörde forderte die jeweiligen Unternehmen dazu auf, sämtliche Webseiten, die zu Lottoland gehören, zu sperren.

GGL nimmt Zahlungsdienste ins Visier

Nun geht die Glücksspielbehörde noch einen Schritt weiter und versucht an anderer Front weiter Druck auf Lottoland auszuüben. So wurden verschiedene Online-Zahlungsdienstleister kontaktiert und dazu aufgefordert, ihre Kooperation mit der illegalen Glücksspielplattform zeitnah zu beenden.

Die verschiedenen Paymentservices sind das finanzielle Bindeglied zwischen Lottoland und der Spielergemeinde. Sobald diese Brücke gekappt ist, können keine Transaktionen mehr zwischen den Parteien stattfinden. Darauf hofft die GGL mit der jüngsten Maßnahme, die auch bereits Früchte trägt.

Nach Angaben der Glücksspielbehörde sind bereits einige Zahlungsdienste dem Aufruf gefolgt und haben die Zusammenarbeit mit Lottoland eingestellt. Zusätzlich haben die jeweiligen Unternehmen angekündigt, ähnliche geschäftliche Verbindungen in Zukunft nicht einzugehen. Insbesondere illegalen Akteuren aus der Glücksspielindustrie wollen sie aus dem Weg gehen.

Erfolg bei Websperren? Ein ähnlich positiven Ausgang wie bei den digitalen Zahlungsdiensten erhofft sich die GGL auch bei den Websperren. Wie die Behörde in ihrer Mitteilung erklärt, hofft man dabei auf einen Sensibilisierungseffekt, der vor allem durch drohende Strafen erzielt werden soll. So drohen Providern, die der Forderung der GGL nicht nachkommen, empfindliche Geldbußen.

Verwaltungsverfahren: Fünf Provider eingebunden

Um die Websperren effektiv realisieren zu können, setzt die GGL auf Verwaltungsverfahren, die separat pro Provider in die Wege geleitet werden müssen. Bereits im Juli konnte die Behörde auf diese Art und Weise gleich zwei Netzprovider zu einer Sperre gegen Lottoland „überzeugen“. Im laufenden Monat sind drei weitere Unternehmen dazugekommen. Laut der GGL sind somit die fünf größten Provider in Deutschland in Verwaltungsverfahren eingebunden.

Trotz des rigorosen Vorgehens ist sich die Glücksspielbehörde darüber im Klaren, dass sie juristisches Neuland betritt. Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL, erklärt:

„Uns ist natürlich bewusst, dass wir hiermit juristisches Neuland betreten und unser Handeln gerichtlich überprüft wird. Die Aufgabe der GGL ist es, den Glücksspielstaatsvertrag und damit Recht und Gesetz konsequent umzusetzen. Priorität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes hat für uns der Vollzug gegen die Anbieter, die nicht auf der amtlichen Whitelist stehen.“Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL, Offizielle Pressemitteilung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Auch wenn die Maßnahmen der GGL eher indirekt Lottoland vom Markt drängen, ist es nicht die erste juristische Auseinandersetzung für den Online-Glücksspielbetreiber auf dem europäischen Kontinent. Im vergangenen Jahr ging bereits die britische Glücksspielbehörde – die UK Gambling Commission (UKGC) – rechtlich gegen den Anbieter vor.

Die damalige Ausgangslage war jedoch eine gänzlich andere als hierzulande. So verfügt Lottoland zwar über eine gültige Lizenz für den britischen Glücksspielmarkt, allerdings verstieß der Betreiber gegen die geltenden Regularien. Als Konsequenz verhing die UKGC im zurückliegenden September eine Geldstrafe in Höhe von 890.000 Euro.

Lottoland: Angebotspalette & Lizenzsituation

Lottoland gehört zur „European Lotto and Betting Limited“ und verfügt über eine gültige Glücksspiellizenz der „Malta Gaming Authority“ (MGA). Die maltesische Behörde ist zwar das Maß aller Dinge auf dem europäischen Glücksspielmarkt und genießt entsprechend einen guten Ruf. In Deutschland gelten jedoch Betreiber mit einer MGA-Lizenz als illegal.

Die GGL sieht nicht nur die rechtliche Situation, sondern auch die Angebotspalette von Lottoland als äußerst problematisch an. So sind auf der einen Seite die Slots und Sportwetten nicht gesetzlich legitimiert. Auf der anderen Seite handelt es sich beim Lottobereich um indirekte Wetten.

Wetten auf Lotterien. Über Lottoland nehmen Spieler nicht direkt an Lotterien teil, sondern schließen Wetten auf die gezogenen Zahlen ab. Diese Form des Glücksspiels ist laut des GlüStV nicht erlaubt.

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