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Infektionsschutz geißelt Glücksspiel

Das neue Infektionsschutzgesetz setzt auf mögliche Restriktionen, die auch das Glücksspiel betreffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Kabinett verfolgen mit der Gesetzesänderung das übergeordnete Ziel, die erneute Ausbreitung der Corona-Pandemie entscheidend zu verhindern. Dafür will die Bundesregierung nun einen einheitlichen Kurs fahren, dessen Beschlüsse die 16 Bundesländer gleichermaßen umsetzen sollen. Nach aktuellem Stand könnte diese Neuauslegung des gültigen Rechtsrahmens dazu führen, dass Einrichtungen und Etablissements aus der Glücksspielbranche weiterhin ihre Pforten geschlossen halten müssen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel winkt.
Durch die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes strebt Bundeskanzlerin Angela Merkel einen einheitlicheren Umgang mit der Pandemie an. (©fantareis/Pixabay)

Inzidenz im Fokus

Auf den ersten Blick wirkt das überarbeitete Infektionsschutzgesetz nicht sonderlich revolutionär, da in erster Linie eine Reihe von allgemeinen Schutzmaßnahmen aufgelistet sind. Diese können die einzelnen Bundesländer nach eigenem Ermessen anwenden und aufheben. Ein Umstand, der bereits seit mehrere Wochen und Monaten ein Teil der neuen Realität ist. Mit dem Paragrafen 28b hat jedoch eine Änderung stattgefunden, die der Bundesregierung einen deutlich größeren Handlungs- und Reaktionsspielraum einräumt. Dabei geht es konkret um die Notbremse, die Bund und Länder im März ausgearbeitet hatten und die sich auf die Sieben-Tage-Inzidenz bezieht.

Übersteigt diese in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander, tritt ganz automatisch die Notbremse mit all ihren restriktiven Maßnahmen in Kraft. Dabei soll es keine Rolle spielen, in welchem Bundesland das betroffene Gebiet liegt. Diese Regelung des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt bundesweit und soll eine einheitliche Handlungsinstanz bilden.

Handlungsbefugnisse des Bunds. Aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland, stellt sich hinsichtlich des neuen Infektionsschutzgesetzes die Frage, ob Kanzlerin Merkel und die Bundesregierung mit dem tiefen Eingriff in das politische Gefilde die eigene Handlungsbefugnis überschreitet. Laut Artikel 74 Absatz 1 Nr. 19 des Grundgesetzes fallen „Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten“ in den Verantwortungsbereich des Bundes. Dadurch ist die Regierung dazu bemächtigt, Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Diese gelten letztlich für alle 16 Bundesländer.

Öffnungsverbot für Glücksspielbranche

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Schwellenwert von 100 übersteigen, sieht sich die jeweilige Stadt oder das jeweilige Gebiet mir harschen Einschnitten im sozialen Leben konfrontiert. Nach offiziellen Angaben der Bundesregierung dürfen sich in solch einem Szenario Mitglieder eines Haushalts nur noch mit maximal einer Person treffen. Ausnahmen bilden Todesfälle oder Trauerfeiern. Diese dürfen mit bis zu 15 Personen arrangiert werden. Darüber hinaus dürfen die eigenen vier Wände nur noch in medizinischen Notfällen, zur Ausübung des Berufs oder zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts verlassen werden. Auch eine Ausgangssperre zwischen 21:00 und 05:00 Uhr ist Teil der Restriktionen.

Die Notbremse trifft nicht nur die soziale Komponente des öffentlichen Lebens, sondern bezieht sich auch auf die Wirtschaft. Da neben Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Diskotheken und Schwimmbädern auch Casinos und Spielhallen geschlossen bleiben müssen, sieht sich das Glücksspiel weiterhin durch die pandemischen Auswirkungen gegeißelt. Bereits seit November 2020 kann das landesbasierte Glücksspiel fast bundesweit keine Gäste mehr empfangen. Zwar gibt es für Wettbüros einige Sonderregelungen, die normalen Geschäftsabläufe sind für den Großteil der Branchenakteure jedoch nicht praktizierbar. Je nach Pandemieentwicklung in den verschiedenen Regionen könnte die soziale und wirtschaftliche Tortur für den nationalen Glücksspielsektor weiter anhalten.

Gleichwohl die implementierte Notbremse im neuen Infektionsschutzgesetz für viele Menschen und Betriebe eine erneute Mammutaufgabe bedeutet, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel überzeugt davon, den richtigen Weg einzuschlagen:

„Ich bin mir ganz bewusst, dass es harte Einschränkungen sind, die das neue Infektionsschutzgesetz insbesondere für Kreise oberhalb der Inzidenz vorsieht: Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, nächtliche Ausgangssperren. Wir haben es ja schon einmal geschafft, durch konsequentes Handeln die Zahl der Ansteckungen wieder auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren. Und das kann und wird uns auch wieder gelingen.“Angela Merkel, Bundeskanzlerin von Deutschland, Pressemitteilung der Bundesregierung

Kritische Stimmen aus dem Glücksspielsektor

Das neue Infektionsschutzgesetz wird voraussichtlich erst in einigen Tagen oder Wochen in Kraft treten. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die restriktiven Beschlüsse der eingebauten Notbremse für keine Begeisterung in der Glücksspielbranche sorgen werden. Bereits vor der Wiederaufnahme des geltenden Lockdowns kritisierten Betreiber von Casinos, Experten und auch Verbände die restriktive Haltung der Bundesregierung.

Vor allem „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW) kommunizierte immer wieder ihr Unverständnis über den Status quo. Nach Auffassung des Vorstandssprechers Georg Stecker seien durch die aktuellen Gegebenheiten nicht nur Arbeitsplätze gefährdet, sondern auch der Kanalisierungsauftrag sei durch die geschlossenen Casinos und Spielhallen nicht einzuhalten. In der Konsequenz würden viele Menschen auf illegale Angebote zurückgreifen und so den Schwarzmarkt beflügeln. Eine Prophezeiung, die seit der Schließung des landesbasierten Angebots ein Teil der Realität ist.

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