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Neues Geldwäsche-Gesetz betrifft Casinos

Die britische Glücksspielkommission hat nach Forderungen von Politikern ein neues Geldwäsche-Gesetz ausgearbeitet, das vor allem an Casinos gerichtet ist. Die United Kingdom Gambling Commission (UKGC) folgt damit einer Richtlinie der Europäischen Union (EU), die nun in nationales Recht umgesetzt wird. Fortan werden landbasierte wie auch digitale Online-Casinos in Großbritannien nachweisen müssen, welche Maßnahmen sie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im und über das Internet umgesetzt haben.

Mann vermummt sich mit Kapuze vor grünem digitalem Code.
Das neue britische Geldwäsche-Gesetz richtet sich insbesondere an stationäre und digitale Casinos. (©tumisu/Pixabay)

Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Blickpunkt

Seit einigen Jahren beschäftigt sich die supranationale Europäische Union wie auch ihre einzelnen Mitgliedsstaaten eindringlich mit illegaler Geldwäsche über das Internet. Insbesondere seitdem digitale Kryptowährungen einen anonymen Geldtransfer ermöglichen, ist es für Behörden schwieriger sowie für Kriminelle leichter und sicherer geworden, illegale Gelder online zu waschen und diese an Terrororganisationen weiterzuleiten.

Mit der 5. Geldwäsche-Richtlinie (5AMLD) hat die EU den neuen technischen Möglichkeiten beim Online-Geldtransfer Rechnung nun getragen und den alten Gesetzestext aktualisiert. In Großbritannien ist die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht am 10. Januar dieses Jahres erfolgt.

Vor allen Dingen Glücksspielanbieter – sowohl stationär wie auch im Internet – werden fortan in die Pflicht genommen, in Eigenverantwortung und -organisation Maßnahmen zu entwickeln, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren und bestenfalls natürlich vollständig zu verhindern. Vorschrift 19 der Richtlinie betont dabei ausdrücklich die Sorgfaltspflicht bei Einführung neuer Leistungen oder Produkte.

“Die 5. Geldwäsche-Richtlinie (5AMLD) der Europäischen Union wurde bereits im September 2018 verabschiedet und war eine direkte Reaktion der europäischen Staatengemeinschaft auf die neuen Herausforderungen und Sicherheitsrisiken, die mit dem Aufstieg von Kryptowährungen wie Bitcoin entstanden sind. Allerdings bezieht sich die Richtlinie ebenfalls auf andere Internet-Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel Prepaid-Karten. Die modernisierte Richtlinie verlangt fortan von Unternehmen, dazu zählen auch Online-Casinos, eine Kundenprüfung bereits ab einer Transaktion von 50 Euro. Die alte Fassung forderte dies erst ab einer Summe von 250 Euro. Zudem ist es zukünftig per Gesetz verpflichtend, verdächtige Finanztransaktionen zu registrieren und den Behörden zu melden.”

Online-Casinos besonders in der Pflicht

Auch wenn sich die europäische Geldwäsche-Richtlinie in großen Teilen mit der Sicherheit und Legalität von Geldtransaktionen in Internet-Casinos beschäftigt, besitzt diese letztlich Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit für jede Online-Plattform – ob nun Online-Shop, Online-Gaming oder Online-Glücksspiel –, die Produkte oder Leistungen an europäische Staatsbürger offeriert und im Zuge dessen Geld- oder Guthabenkonten von Kunden verwaltet.

Nichtsdestotrotz werden insbesondere Online-Casinos von Kriminellen genutzt, um illegale Gelder zu waschen und an Personen oder Organisationen weiterzuleiten, die unter Terrorverdacht stehen. Deswegen müssen nach nun britischer Gesetzgebung sowohl landbasierte als auch digitale Casinos der UKGC in regelmäßigen Abständen nachweisen, ob und wie die Forderungen der Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wurden und werden.

“Die Kommission erkennt an, dass die Umsetzung von Änderungen einige Zeit in Anspruch nimmt, und wir werden dies berücksichtigen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Betreiber umgehend reagiert und angemessene Investitionen getätigt haben – sofern Technologie zur Anpassung an die Änderungen erforderlich ist – und die Änderungen mit der erforderlichen Dringlichkeit umgesetzt haben.”

Umsetzung der Richtlinie verlangt Technik und geschultes Personal

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie sind jedoch nicht allein technische und bürokratische Maßnahmen zu entwickeln und zu belegen, sondern auch personelle.

Mitarbeiter von (Online-)Casinos müssen vom Arbeitgeber entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage zum Thema „Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern“ geschult und weitergebildet werden.

Beispielsweise müsse insbesondere bei Geldtransaktionen aus oder in Drittländern eine strenge Kontrolle und Überprüfung der Kunden vorgenommen werden.

  • Ungewöhnliche Transaktionssummen,
  • sich zyklisch wiederholende Zahlungen oder
  • Geldtransfer ohne erkennbare wirtschaftliche Absicht

seien Kennzeichen für illegale Aktivitäten. Diese jedoch zu identifizieren und nachweisbar zu registrieren, um eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen, bedürfe einer intensiven Schulung und Ausbildung des Casino-Personals.

Großbritannien ist trotz bevorstehendem Brexit eines der ersten Länder, welches die europäische Geldwäsche-Richtlinie in die eigene nationale Gesetzgebung überführt – und ergänzt – hat. Die strengen gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung über Online-Plattformen und speziell Internet-Casinos im Vereinigten Königreich könnten als Vorlage für die Ausgestaltung der Richtlinie in das jeweilige Landesrecht dienen. Das britische Parlament ist hingegen schon einen Schritt weiter und fordert eine Umgestaltung des britischen Glücksspielgesetzes.

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