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Wust an Spielhallen-Schließungen

Die neue Glücksspielgesetzgebung bedroht weiterhin die Existenz unzähliger Spielhallen in Deutschland. Aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände sieht es in vielen Regionen des Landes düster für zig Einrichtungen aus. Auch wenn einige Spielhallenbetreiber dem endgültigen Aus durch Ausnahmeregulierungen entgehen können, sieht es für viele andere Etablissements deutlich schlechter aus. Es drohen permanente Schließungen. Doch nun scheint sich Widerstand zu regen. Wie aus den Branchenmedien hervorgeht, rechne die Politik mit einer Klagewelle.

Der Innenraum eines Gerichtssaals.
Aufgrund der 37 angekündigten Schließungen im Rems-Murr-Landkreis rechne die Politik in Baden-Württemberg mit zahlreichen Klagen. (©Hansjörg Keller/Unsplash)

Rechtsstreit in Baden-Württemberg

Die im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebenen Mindestabstände sind bereits seit der Ausarbeitung einer neuen Regulierung für die Branche ein Streitthema, das immer wieder hochkocht und die Gemüter erhitzt. In einigen Bundesländern konnten die Kommunen zwar Ausnahmeregelungen erwirken und so eine flächendeckende Spielhallen-Schließung vorerst vermeiden, doch so viel Glück hatte längst nicht jeder Landkreis.

In Baden-Württemberg spitzt sich die Lage erneut zu. Die FDP-Politiker Julia Goll und Jochen Haußmann hätten nach übereinstimmenden Medienberichten diesbezüglich bei der Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten, die Aufschluss über die gefährdeten Spielhallen im Rems-Murr-Kreis geben soll. Nach aktuellem Stand seien von den insgesamt 58 Spielhallen im Landkreis rund 37 Einrichtungen akut bedroht, da sie die Mindestabstandvorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nicht einhalten können.

Mindestabstand. Die neue Glücksspielgesetzgebung sieht einen Mindestabstand von 500 Meter (Luftlinie) zwischen Spielstätten vor. Diese Regelung gilt jedoch nicht nur zwischen den einzelnen Spielhallen. So muss der Mindestabstand auch zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen eingehalten werden. Die Umsetzung der neuen Verordnung führe in vielen Landkreisen zu Abstandskollisionen. In der Konsequenz seien nun mehrere Spielstätte existenziell bedroht.

Kommunen sich selbst überlassen

In Baden-Württemberg sei die Lage besonders dramatisch, da die Landesregierung die Handhabe der Mindestabstände ohne transparente Kommunikation und ohne passendes Konzept auf die Kommunen im Land abgewälzt habe. So jedenfalls sieht es Julia Goll. Die FDP-Politikerin erklärt diesbezüglich auf ihrer Website:

„Das Land macht sich einen schlanken Fuß, die Kommunen stehen wie bei der Nahverkehrsabgabe im Regen und auf die Gerichte rollt eine Klagewelle zu. [Die 37 angekündigten Schließungen] sind größtenteils noch nicht erfolgt, da Entscheidungen über Auswahlentscheidungen und Schließungsverfügungen noch nicht ergangen sind oder hiergegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt wurde.“Julia Goll, FDP-Politikerin im Rems-Murr-Kreis, Pressemitteilung von Julia Goll

Spielhallenbetreiber ersuchen Rechtsschutz

Da keiner der Spielhallenbetreiber, die von der Mindestabstandsregelung betroffen sind, bis heute seine Spielstätte geschlossen habe, sähen Goll und Haußmann eine Klagewelle auf die Gerichte in Baden-Württemberg zukommen. Das Ersuchen nach Rechtsschutz seitens der Betreiber zeige zusätzlich, das sich die betroffenen Spielhallen nicht kampflos ihrem Schicksal überlassen werden.

Für Jochen Haußmann sei die Reaktion der Betreiber nachvollziehbar und nicht weiter verwunderlich. Es würde zu viel auf dem Spiel stehen. Der FDP-Politiker erklärte diesbezüglich, dass das Überleben der Spielhallen durch zwei Faktoren gefährdet sei:

„[Es ist ersichtlich], dass hier eine Existenzgefährdung durch einen Angriff von zwei Seiten, dem Onlinebereich und durch den Gesetzgeber erfolgt. […] Und wem die Existenz genommen wird, der wehrt sich.“Jochen Haußmann, FDP-Politiker im Rems-Murr-Kreis, Pressemitteilung von Julia Goll

Massenschließungen in Solingen

Flächendeckende Schließungen drohen auch den Spielhallen in Solingen. Wie das Solinger Tageblatt kürzlich berichtete, gehe die Initiative jedoch nicht vom Glücksspielstaatsvertrag, sondern von der Stadt selbst aus. So habe es sich die Kommunalregierung zur Aufgabe gemacht, die insgesamt 37 Spielstätten der Stadt auf höchstens sieben Einrichtungen zu dezimieren. Diese Agenda verfolge die Kommune bereits seit 2018.

Thomas Kraft, Sprecher der Stadt Solingen, gab diesbezüglich zu Protokoll, dass eine hohe Spielhallendichte immer auch ein Ärgernis für das Umfeld sei. Gleichzeitig sei eine breite Aufstellung glücksspielerischer Einrichtungen nicht optimal für den Mix im Stadtbild. Entsprechend verfolge die Kommunalregierung das Ziel, die Spielstätten drastisch zu reduzieren. Das gelte besonders für die Innenstadt.

Sonderregelung in NRW Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern hat der nordrhein-westfälische Landtag den Glücksspielstaatsvertrag nicht in seiner Originalfassung im Landesrecht implementiert. Unter heftiger Kritik seitens Suchtexperten und Verbraucherschützern entschied sich die Landesregierung dazu, den Mindestabstand auf 100 Meter zu reduzieren. Die Umsetzung sei jedoch nicht verpflichtend und obliege den jeweiligen Kommunen. Solingen versucht nun den Interpretationsspielraum des Mindestabstandes zu nutzen, um die Zahl der Spielhallen in der Stadt drastisch zu senken.

Sollte das Vorhaben glücken und von den insgesamt 37 Spielstätten in Solingen sollten nur noch sieben Einrichtungen übrig bleiben, würden der Stadt erhebliche Steuereinnahmen weggebrechen. Die finanziellen Einbußen nehme die Kommunalregierung jedoch in Kauf, da die stadtplanerischen Aspekte und die Vorbeugung von Spielsucht wichtiger seien.

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