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GlüStV: Sperrsystem erst ab August

Der GlüStV ist zwar am 01. Juli in Kraft getreten, das Sperrsystem OASIS ist jedoch erst ab August verfügbar. Aus welchen Gründen es zu der Verzögerung kommt, gab der sächsische Landtag in seiner offiziellen Mitteilung nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass die neue Glücksspielgesetzgebung für viele Anbieter und Betreiber durch die außerplanmäßige Abweichung eine noch schwierigere Herausforderung darstellen wird. Zum aktuellen Zeitpunkt geht die Landesregierung in Sachsen davon aus, dass das Spielersperrsystem ab dem 02. August zum Einsatz kommen wird.

Ein Roulette-Tisch in einer Spielbank.
Hessen geht davon aus, dass durch die neue Glücksspielgesetzgebung mehr als 40.000 neue Betriebsstätten auf den Markt strömen werden. (©ThomasWolter/Pixabay)

GlüStV mit Startschwierigkeiten

Der Juli 2021 hat eine neue Zeitrechnung für den deutschen Glücksspielmarkt eingeläutet. Nach jahrelangen Reformversuchen und anhaltender Kritik aus Politik, Wirtschaft und der Europäischen Union soll der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) die hiesige Branche mit zeitgemäßen Regularien ausstatten. Dafür hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf mehrere Maßnahmen geeinigt, die zwar den nationalen Glücksspielmarkt liberalisieren, gleichzeitig aber auch kontrollieren und regulieren sollen. Eine dieser Maßnahmen ist das Spielersperrsystem OASIS, das auffällige und gefährdete Spieler schützen soll.

OASIS sollte wie ursprünglich angedacht den Spielhallen und Online-Casinos mit Inkrafttreten des neuen GlüStV zur Verfügung stehen. Doch wie der sächsische Landtag jüngst bekanntgab, wird sich das im Vorfeld viel diskutierte Spielersperrsystem bis in den August verzögern. Trotz dieser Verschiebung müssen sich Spielhallenbetreiber und Online-Anbieter an bestimmte Deadlines bezüglich des Sperrsystems halten. So gab der sächsische Landtag zu Protokoll, dass alle lizensierten Anbieter von Glücksspiel bis zum 30. Juli eine Registrierung für die Sperrdatei nachweisen müssen. In der Meldung ist zwar die Rede von einer geeigneten Form, was genau damit gemeint ist, ließ das Schreiben allerdings offen.

Die gesetzte Frist gelte jedoch nicht für alle Anbieter. Betroffen seien lediglich Glücksspielbetreiber, die erst seit Anfang Juli eine staatliche Konzession besitzen. Alle anderen Branchenakteure würden bereits andere Deadlines zugesichert worden sein. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten wolle die Gesetzgebung eine individuelle Abwicklung zusichern.

Warnung ignoriert? Die Verschiebung des Spielersperrsystems kommt für einige Politiker und Branchenexperten nicht überraschend. Sie hatten bereits im Vorfeld vor etwaigen Komplikationen gewarnt. Der Aufbau der nötigen digitalen Infrastruktur sowie die Bereitstellung sämtlicher Spielerdaten würden eine lange Vorlaufszeit benötigen. Die Verzögerung von OASIS würden entsprechend beweisen, dass die Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland verfrüht umgesetzt wurde.

Steigt die Zahl der Glücksspielstätten?

Für das Spielersperrsystem ist nach den Statuten des Glücksspielstaatsvertrags das Regierungspräsidium Darmstadt zulässig. Dieses wies im vergangenen Monat darauf hin, dass OASIS noch die Optimierungsphase durchlaufen muss, bevor es endgültig zum Einsatz kommt. Zeitgleich gab die Behörde Entwarnung und versicherte, dass die ersten Testläufe keinerlei negative Auffälligkeiten gezeigt hätten. Sowohl die Funktionalität als auch die Benutzerfreundlichkeit seien bis dato zufriedenstellend gewesen.

Welchen Wandel der GlüStV indes für die nationale Glücksspielbranche mit sich bringen könnte, verdeutlicht eine Kalkulation der hessischen Landesregierung. Diese gehe aufgrund der bundesweiten Liberalisierung davon aus, dass im Laufe der Zeit insgesamt 5.000 neue Glücksspielveranstalter auf den Markt drängen werden. Noch mehr Zulauf erwarte das Bundesland indes im Bereich der Betriebsstätten. Hier rechne man mit bis zu 40.000 Neuanmeldungen.

OASIS mit Mindestlaufzeit. Egal ob neue oder etablierte Glücksspielanbieter – die Regularien rund um das Spielersperrsystem gelten für alle Veranstalter gleichermaßen. Sobald OASIS einsatzfähig sei, komme dabei eine neue Mindestlaufzeit von einem Jahr für unbefristete Sperren zum Einsatz. Per Definition gelte eine unbefristete Sperre automatisch, wenn Spielende keine Wunschdauer angeben.

Glücksspielaufsicht ebenfalls mit Verzögerung

Auch wenn die neue Glücksspielgesetzgebung bereits rechtskräftig ist, muss die Branche noch einige Steine ins Rollen bringen, ehe alle beschlossenen Maßnahmen umgesetzt sind. Denn neben der Verschiebung des Spielersperrsystems wartet auch die übergeordnete Glücksspielaufsicht auf ihre Einweisung. Diese soll ihr Quartier in Halle, Sachsen-Anhalt beziehen und als bundesweite Kontrollinstanz fungieren. Informationen über die Spielergemeinde, die über OASIS gesammelt werden, sollen dabei in der Behörde zusammenlaufen.

Anfang geglückt. Auch wenn die Glücksspielaufsicht noch nicht einsatzbereit ist, laufen die Vorbereitungen in Halle auf Hochtouren. Nach Berichten lokaler Medien hätten bereits die ersten Mitarbeiter der neuen Behörden ihre Büroräume im Hansering bezogen. Zuvor war hier die Stadtverwaltung ansässig. Ministerpräsident Reiner Haseloff betonte diesbezüglich, dass man trotz der zeitlichen Verschiebungen auf einem guten Weg sei. Geplant sei es, weitere Mitarbeiter für die Tätigkeitsfelder der Glücksspielaufsicht einzustellen. Nach bisherigem Planungsstand seien rund 110 neue Arbeitsplätze vorgesehen. Auch zwei freie Posten für den Vorstand würden zur Verfügung stehen.

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