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Dortmund: Rückzahlung an Wettbüros

Die Stadt Dortmund muss aufgrund einer rechtswidrigen Besteuerung den Wettbüros eine Rückzahlung erstatten. Die Kommune im Herzen des Ruhrgebiets hatte die hiesigen Sportwettenanbieter mit einer lokalen Wettsteuer belegt, gegen die die betroffenen Buchmacher jedoch rechtlich vorgingen. Nun muss die Stadt insgesamt 4,0 Millionen Euro zurückzahlen.

Verschiedene Euro-Scheine.
Die Stadt Dortmund muss an die betroffenen Wettbüros eine Gesamtsumme von 4,0 Millionen Euro zurückzahlen. (©Ibrahim Boran/Unsplash)

Wettsteuer seit 2014

Dortmund verlangt von den landesbasierten Sportwettenanbietern seit dem Jahr 2014 eine kommunale Wettbürosteuer, als deren Bemessungsgrundlage die Gesamtfläche des jeweiligen Geschäfts diente.

Die erhobene Steuer erachtete das Bundesverwaltungsgericht zwar bereits im Jahr 2017 als unzulässig, ein Verbot wurde jedoch nicht ausgesprochen. Vielmehr nahm die Stadt einige Änderungen an der Satzung vor und definierte die Bemessungsgrundlage neu. Fortan dienten nicht die Quadratmeter der Wettbüros, sondern die Bruttoeinsätze der Tipper als Basis der Steuer.

Diese Neuausrichtung missfiel jedoch einigen Buchmachern weiterhin. Insgesamt drei Betreiber klagten daher gegen die Erhebung der Wettbürosteuer. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts entschieden in letzter Instanz zu ihren Gunsten.

Doppelbesteuerung. In der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es, dass kommunale Steuern nicht gleichartig mit Bundessteuern sein dürfen. Da auf Bundesebene bereits das Rennwett- und Lotteriegesetz steuerliche Abgaben von 5,0 Prozent vorsieht, darf keine gleichartige Besteuerung auf kommunaler Ebene stattfinden. Mit der Wettbürosteuer hat Dortmund gegen diese Auflage verstoßen. So waren die hiesigen Anbieter jahrelang einer Doppelbesteuerung ausgesetzt.

Andere Städte von Urteil betroffen

Laut übereinstimmenden Medienberichten muss Dortmund an insgesamt 40 aktive Wettbüros etwaige Rückzahlungen leisten. Die Gesamtsumme lässt sich so durchschnittlich auf 100.000 Euro pro Betreiber herunterbrechen. Wie die tatsächliche Verteilung der Rückzahlungen aussieht, ist dagegen zum aktuellen Zeitpunkt unklar.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betrifft derweil nicht nur Dortmund, sondern tangiert auch andere Kommunen in Deutschland – z.B. Hagen und Bochum. Die beiden Städte in Nordrhein-Westfalen hatten ebenfalls eine kommunale Wettbürosteuer installiert, die nun nicht mehr angewandt werden darf.

Für die Buchmacher in Bochum kam die Urteilsverkündung, die noch im September 2022 verlesen wurde, zu einem günstigen Zeitpunkt. Die verabschiedete Wettbürosteuer sollte in der Ruhrgebietsstadt eigentlich am 01. Januar 2023 rechtkräftig werden.

In Hagen dagegen wurden die hiesigen Sportwettenanbieter bereits besteuert. Rund 2,5 Prozent der Brutto-Wetteinsätze mussten sie an die Kommune abführen. In welcher Form und in welcher Höhe nun Rückzahlungen angedacht sind, steht allerdings noch aus.

Wegweisendes Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil eine starke Außenwirkung erzeugt, die mit großer Wahrscheinlichkeit einen wegweisenden Effekt auf dem landesbasierten Sportwettenmarkt haben wird – sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im gesamten Bundesgebiet.

Sportwettenmarkt unter Druck

Der Sportwettenmarkt in Deutschland steht dieser Tage enorm unter Druck. Die lokale Wettbüro-Steuer ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der im Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat zwar die hiesige Branche liberalisiert, gleichzeitig aber striktere Regeln installiert.

Der neue Rechtsrahmen wahrt eine Balance aus Freiheit und Regulierung. Glücksspiele sollen hierzulande frei zugänglich sein, jedoch ein Höchstmaß an Spieler- und Jugendschutz garantieren. Verantwortungsvolles Glücksspiel hat entsprechend allerhöchste Priorität. Dem Schwarzmarkt soll keinerlei Angriffsflächen geboten werden.

Dieser Ansatz mag zwar aus Sicht der Politik einen schützenden Effekt auf die Spieler haben, die hiesige Branche leidet jedoch an vielen Stellen unter dem GlüStV – auch der Sportwettenmarkt. Zuletzt hatte Bremen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie schnell den Wettbüros der Garaus gemacht werden kann.

Im August 2022 entschied sich die Bremer Innenbehörde kurzerhand dazu, alle 32 Tippbüros der Stadt zu schließen. Der Grund: Geldwäsche. Die Regierung des Stadtstaates hatte zum großen Schwung ausgeholt und dabei den hiesigen Sportwettenmarkt ins Visier genommen.

Dringender Handlungsbedarf? Ulrich Mäurer, der Bremer Innensenator, erklärte damals, dass die Branche nachweislich für das Waschen schmutziger Gelder aus Drogen- und Menschenhandel missbraucht werde. Daher sei es nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig, vorzubeugen und genau hinzuschauen.

Für mehrere Wochen mussten die 32 Wettbüros in Bremen ihre Pforten geschlossen halten. Mäurer versicherte, dass alle Einrichtungen sorgfältig überprüft werden und bei bestandener Kontrolle ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen. In der Folge wurden 14 Anbietern ihre Lizenz dauerhaft entzogen.

Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Viele Branchenexperten und -vertreter warfen der Regierung politische Willkür vor. Diese bezog sich jedoch auf das neue Glücksspiellandesgesetz, das auf dem GlüStV basiert und der Geldwäsche an den Kragen will. An der Entscheidung gab es entsprechend nichts zu rütteln, gleichwohl die 14 Anbieter nicht wegen vermeintlicher Geldwäsche ihre Konzessionen abgeben mussten. Vielmehr gab es qualitative und gesetzliche Verfehlungen.

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