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Illegale Bildrechte: Bet365 verurteilt

Bet365 wurde in Dänemark wegen der illegalen Nutzung der Namen und Bilder von 23 dänischen Sportlern verurteilt. Der namhafte Sportwettenanbieter muss eine Entschädigungssumme in Höhe von 4,7 Millionen DKK (circa 631.000 Euro) an die betroffenen Athleten bezahlen. So lautet das Urteil des dänischen See- und Handelsgerichts.

Das Innere des „Old Trafford“ in Manchester.
Die höchste Entschädigung erhält Christian Eriksen, der derzeit bei Manchester United unter Vertrag steht. (©Harry Walsh /Unsplash.com)

Athleten vereint gegen Bet365

Die Richter kamen zum Schluss, dass Bet365 die Namen und Gesichter der Athleten ohne deren Zustimmung in Beiträgen auf Social Media verwendet hat. Mehrheitlich ging es dabei um Werbeanzeigen. Die Sportler erhalten pro Beitrag eine Entschädigung in Höhe von 50.000 DK (circa 6700 Euro). Bet365 hat derweil die Möglichkeit, Berufung einzulegen und die Entschädigungssumme abzuwenden.

Die geprellten Athleten verfolgten den Fall als Kollektiv über ihre Gewerkschaften, die als stellvertretende Verhandlungsführer auftraten. Sie argumentierten gegenüber den Richtern, dass die Bild- und Namensrechte ihrer Mandanten von Februar 2019 bis März 2021 für Werbeanzeigen von Bet365 genutzt wurden. Eine Einwilligung habe es durch die Athleten dabei nie gegeben.

Gewerkschaften Die 23 Sportler wurden in diesem Verfahren von der „Danisch Players Association“, „Handball Players Association“ und der „Danisch Elite Sports Athletes Association“ vertreten.

Zu den namhaftesten Klägern gehörten Mikkel Hansen, Viktor Axelsen und Christian Eriksen. Alle drei Athleten sind in verschiedenen Sportarten beheimatet. Während Hansen einer der größten Handballstars auf dem Planeten ist, verdienen Axelsen und Eriksen ihr Geld jeweils mit Badminton und Fußball.

Höchste Entschädigung für Eriksen

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll Hansen nicht mit der Entschädigungssumme von 50.000 DKK pro Posting einverstanden gewesen sein. Der Handballstar, der derzeit bei Aalborg Håndbold sein Geld verdient, kam in den Werbeanzeigen von Bet365 insgesamt zweimal vor. Für jeden der beiden Posts forderte er je 75.000 DKK.

Das See- und Handelsgericht beharrte jedoch darauf, dass jeder Athlet die gleiche Summe pro rechtswidrigem Beitrag erhalten soll. Durch diese gerichtliche Handhabung erhielt Christian Eriksen die höchste Entschädigung. Bet365 muss dem Mittelfeldspieler von Manchester United insgesamt 1,45 Millionen DKK (circa 194.000 Euro) überweisen.

Christian Eriksen Der dänische Fußballstar stand in der jüngeren Vergangenheit nicht nur im Zusammenhang mit Bet365 in den Schlagzeilen. Während des EM-Spiels zwischen Dänemark und Finnland am 12. Juni 2021 erlitt Eriksen einen plötzlichen Herzstillstand und brach auf dem Spielfeld zusammen. Sofort wurden medizinische Maßnahmen ergriffen – darunter eine Herzdruckmassage und die Verwendung eines Defibrillators. Dank des schnellen Handelns der Sanitäter konnte Eriksen stabilisiert und in ein Krankenhaus gebracht werden. Er erholte sich und konnte nach einer längeren Genesungsphase, während der ihm zudem ein Herzschrittmacher implantiert wurde, seine Karriere fortsetzen.

Zu der Gruppe mit der höchsten Entschädigung gehört auch Kasper Schmeichel. Der Torhüter der dänischen Nationalmannschaft stand über ein Jahrzehnt beim englischen Verein Leicester City unter Vertrag. Seit August 2022 verdient er sein Geld in Frankreich bei OGC Nizza.

Bet365 nutzte die Bild- und Namensrechte von Schmeichel in insgesamt zehn Werbeanzeigen. Der Sportwettenanbieter muss entsprechend eine Entschädigung in Höhe von 500.000 DKK (circa 67.000 Euro) an den Torhüter zahlen.

Zu den weiteren Entschädigten gehören Mathias Jørgensen, Henrik Dalsgaard, Christian Nørgaard, Joakim Mæhle, Christian Poulsen, Jonas Lössl, Anders Christiansen und Jannik Vestergaard.

Bet356 wehrt sich

Im Zuge der Gerichtsverhandlung versuchte Bet365 das eigene Handeln zu legitimieren. Der Buchmacher erklärte, dass er keine individuelle Genehmigung für die Verwendung der Bild- und Namensrechte der jeweiligen Athleten benötige. Der Grund: Es handele sich prinzipiell nicht um Marketing, sondern um redaktionelle Inhalte. Somit falle das Vorgehen des Wettanbieters unter die dänischen „Fair-Use-Gesetze“.

Damit ein Social-Media-Beitrag eines Unternehmens in Dänemark als Marketing angesehen wird, muss dieser eine kommerzielle Intuition aufweisen. Allerdings gilt die Grenze zwischen redaktionellen Inhalten und Marketing-Content als fließend. Dadurch gestaltet sich der Unterscheidungsprozess als äußerst komplex.

Im Fall von Bet365 ließ sich das Gericht nicht auf diese Argumentation ein und gab der Klägerseite recht. Der Buchmacher muss bis zum 24. Mai die Entschädigungssumme an die dänischen Sportler entrichten, sonst drohen weitere Geldstrafen. Allerdings hat der Konzern bereits verlauten lassen, das Urteil anzufechten und Berufung einzulegen. Dadurch dürfte sich das Verfahren verzögern.

Gerichtskosten Sollte das aktuelle Urteil im Berufungsverfahren nicht gekippt werden, muss Bet365 nicht nur die anberaumten 4,7 Millionen DKK an die jeweiligen Athleten entrichten. Auch die Gerichtskosten der „Danisch Players Association“, der „Handball Players Association“ und der „Danisch Elite Sports Athletes Association“ entfallen auf den Wettanbieter. Dadurch dürfte die gesamte Causa nochmals kostspieliger für den Buchmacher werden.

Ob das Gericht bei einer Berufung wirklich anders urteilt, ist eher unwahrscheinlich. Der Fall steht aber exemplarisch für die schwierige und verworrene rechtliche Situation, wenn es um Bildlizenzen oder auch Filmmaterial geht. Es bleibt daher spannend.

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