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Klage gegen Marktregulierung

Ein Buchmacher hat gegen die restriktive Regulierung des deutschen Sportwettenmarktes geklagt. Laut Gesetzeslage sind die einzelnen Anbieter dazu verpflichtet, ihr Wettangebot vor der Inbetriebnahme dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt vorzulegen. Die Behörde überprüft das entsprechende Angebot und muss grünes Licht erteilen, ehe der Buchmacher sein Portfolio der Tippgemeinde offerieren darf. Doch nicht jeder Wettmarkt muss im Vorfeld kontrolliert werden. So gibt es eine Liste mit zugelassenen Sportarten, die jedoch nach Auffassung des klagenden Buchmachers die eigene Wirtschaftlichkeit stark einschränkt. Aus diesem Grund reichte der Betreiber eine Klage beim Verwaltungsgericht in Darmstadt ein.

Ein Ball schlägt im Tor ein.
Fußball befindet sich auf der Liste der zugelassenen Sportarten und bedarf entsprechend keiner Überprüfung durch das Regierungspräsidium. (©Chaos Soccer Gear/Unsplash)

Gericht stimmt Kläger zu

Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) umfasst neben Spielbanken, Spielhallen und Online-Segment auch den Sportwettenmarkt. Entsprechend gelten bestimmte Regularien, die Überwachung, Kontrolle sowie den Schutz der Spieler gewährleisten sollen. So jedenfalls steht es in der Theorie geschrieben. Die praktische Umsetzung scheint jedoch einem Buchmacher offenkundig nicht so recht gefallen zu haben. Er reichte Klage gegen die Liste mit den zugelassenen Sportarten und gegen die generelle Kontrollregelung ein.

Das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt steht zwar noch aus, im erlassenen Schiebebeschluss geben die Richter dem Sportwettenbetreiber jedoch Recht. Mit dem vorläufigen Urteil wird das aktuelle Wettangebot aller lizensierter Buchmacher in der Bundesrepublik geduldet. Ein Überprüfung durch das RP ist damit vorerst hinfällig. Auch wenn es sich um Sportarten und Wettmärkte handelt, die sich nicht auf der Liste befinden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung auf die unzureichende Informationslage. So haben die Richter noch keinen ausreichenden Einblick in die Verwaltungsvorgänge erhalten. Zudem fehlen viele Stellungsnahmen der beteiligten Parteien.

Etappensieg. Der Schiebebeschluss des Verwaltungsgerichts in Darmstadt mag zwar kein endgültiges Urteil sein, dennoch kann der Sportwettenmarkt den Entscheid als Etappensieg werten. Die Legislative muss nun rational und transparent erklären, warum die aktuelle Regulierung der Sportwetten in Deutschland sinnvoll ist.

Beliebte Sportarten fehlen

Insgesamt zwölf Sportarten stehen auf der Liste des RP und können entsprechend ohne eine Genehmigung der Behörde von den Buchmachern in Deutschland angeboten werden. Neben Fußball, Handball, Tennis, Automobilsport und Eishockey umfasst die Liste noch Darts, Skisport, Biathlon, Bobsport, Curling, Eislauf und Rennrodeln.

Damit ist es den Anbietern nicht ohne Einverständnis gestattet, andere beliebte Sportarten wie z.B. American Football, Basketball, Golf oder Volleyball im eigenen Wettangebot aufzuführen.

Auf der entsprechenden Seite des Regierungspräsidiums heißt es, dass Lizenzinhaber eine Erlaubnis gemäß des Paragraphs 21 des GlüStV beantragen müssen, sofern sie mit ihrem Angebot über die in der Liste aufgeführten Wetten hinausgehen wollen. Zusätzlich verlangt das RP eine schlüssige Begründung, warum die nicht gelistete Sportart genehmigt werden soll.

Nachteile für Buchmacher. Die aktuelle Gesetzesauslegung birgt einige Nachteile für die lizensierten Sportwettenanbieter in Deutschland. Auf der einen Seite werden sie in ihren geschäftlichen Abläufen so sehr beeinträchtigt, dass sie gegenüber ausländischen Mitbewerbern nicht konkurrenzfähig sein. Das wiederum führt zu Umsatzeinbußen, die langfristig die wirtschaftliche Potenz bedrohen können. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, den Kanalisierungsauftrag nicht erfüllen zu können. Heimische Spieler könnten das Wettangebot als unzureichend ansehen und auf den illegalen Wettmarkt ausweichen.

GlüStV: Regulierung des Sportwettenmarktes

Der neue Glücksspielstaatsvertrag wartet nicht nur mit Paragraph 21 auf, um den Sportwettenmarkt in Deutschland zu regulieren. Der Rechtsrahmen umfasst weitaus mehr Maßnahmen, um das Verhältnis zwischen Staat und Wettanbietern zu koordinieren.

Die wohl wichtigste Maßnahme betrifft die deutsche Glücksspiellizenz. Buchmacher, die legal in Deutschland operieren wollen, müssen über eine offizielle Konzession verfügen. Ansonsten gelten sie als illegal und werden strafrechtlich verfolgt. Fast alle großen Anbieter hierzulande haben sich schon vor Inkrafttreten des GlüStV im Juli 2021 um eine Lizenz bemüht.

Ein Teil der deutschen Glücksspiellizenz ist unter anderem die Spielsuchtprävention und -bekämpfung, die mittels verschiedener restriktiver Maßnahmen gezielt gestärkt werden sollen. So besteht etwa ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das sowohl für analoge Wettbüros als auch für digitale Buchmacher gilt.

Zudem sind die beliebten Live-Wetten im Netz seit Juli 2021 untersagt. Dadurch sollen Impulswetten und Kontrollverlust verhindert werden. Ereigniswetten sind dagegen zwar noch erlaubt, dürfen allerdings nur noch sehr eingeschränkt angeboten werden. Vor dem GlüStV war es z.B. möglich, auf den nächsten Eckball oder die nächste gelbe Karte zu tippen. Gesetzliche Einschränkungen gelten auch für Wetten auf E-Sports-Veranstaltungen.

Balanceakt. Die Bereitstellung eines attraktiven Wettangebots und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben stellt für die lizensierten Buchmacher einen Balanceakt dar. Das vorläufige Urteil des Verwaltungsgerichts in Darmstadt dürfte den Anbietern jedoch vorerst etwas Spielraum verschaffen.

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