Die Zukunft des deutschen Online-Glücksspiels wird derzeit an entscheidender Stelle verhandelt. Beim 23. Glücksspiel-Symposium an der Universität Hohenheim hat Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), zur laufenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) klar Stellung bezogen. Seine Kernbotschaft: Wer Änderungen am bestehenden Regelwerk durchsetzen will, muss das mit wissenschaftlichen Daten belegen – nicht mit Meinungen oder Branchenwünschen. Der Endbericht der Evaluierung soll bis Ende 2026 vorliegen und könnte die Weichen für einen komplett überarbeiteten Staatsvertrag ab 2029 stellen.

GGL-Vorstand Ronald Benter bezog beim 23. Glücksspiel-Symposium in Hohenheim klar Position zur Evaluierung des GlüStV 2021.
- Auf dem 23. Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim sprach GGL-Vorstand Ronald Benter über die anstehende Evaluierung des GlüStV 2021.
- Der Endbericht zur Evaluierung soll bis Ende 2026 vorliegen und die Wirksamkeit der Regulierung auf Basis wissenschaftlicher Befunde beurteilen.
- Eine neue GGL-beauftragte Studie bestätigt die Kanalisierungsquote von 77 % bei Online-Glücksspielen wissenschaftlich.
- Der auf dem Symposium diskutierte Glücksspiel-Survey 2025 zeigt eine stabile Störungsrate von 2,2 %.
Evaluierung mit klarem Maßstab: Zielerreichung, nicht Ideologie
Das jährliche Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel gilt als einer der wichtigsten fachlichen Austauschforen der Branche. In diesem Jahr stand die Evaluierung des GlüStV 2021 besonders im Mittelpunkt. Wie die Pressemitteilung der GGL festhält, skizzierte Benter vor dem Fachpublikum, wie eine seriöse Evaluation aussehen muss: nüchtern, datenbasiert und an den originären Zielen des Staatsvertrags ausgerichtet.
Schon im Vorfeld des Abschlussberichts werden in der Branche gegensätzliche Erwartungen formuliert. Die einen warnen vor zu strengen Vorgaben, die Anbieter in den unregulierten Bereich treiben. Die anderen befürchten, zu laxe Regelungen könnten das Spielsuchtrisiko erhöht haben. Benters Botschaft war unmissverständlich: Solche Vorannahmen müssen durch belastbare Daten gedeckt sein, bevor sie Eingang in politische Entscheidungen finden.
„Evaluierung muss sich auf die Prüfung der Zielerreichung, das heißt auf Erfolg oder Misserfolg der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sowie den Nichtanstieg beim problematischen beziehungsweise pathologischen Glücksspiel konzentrieren und bei nachweisbaren Zielverfehlungen Anpassungsbedarfe kenntlich machen”, so GGL-Vorstand Ronald Benter auf dem Symposium.
Benter machte dabei deutlich, dass Änderungsvorschläge am bestehenden Regelwerk zwingend an neu aufgetauchte, empirisch belegte Sachverhalte geknüpft sein müssen. Der Gesetzgeber habe die grundsätzliche Gefährlichkeit bestimmter Spielformen bereits bei der Abfassung des GlüStV 2021 gekannt und darauf zugeschnittene Erlaubnisvoraussetzungen normiert. Nachweisliche Abweichungen von dieser Intention seien aus der Aufsichtstätigkeit und der Marktbeobachtung der GGL bislang nicht erkennbar.
77 Prozent Kanalisierungsquote wissenschaftlich bestätigt
Ein zentrales Thema war auf dem Symposium die Messbarkeit des illegalen Glücksspiels. Fred Steinmetz stellte die Ergebnisse einer neuen, von der GGL beauftragten Studie vor, die verschiedene Schwarzmarktmessungen systematisch unter die Lupe genommen und eigene Befragungen durchgeführt hat. Das Ergebnis: Der Marktanteil unerlaubter Online-Glücksspiele liegt bei rund 23 Prozent, woraus sich eine Kanalisierungsquote von 77,03 Prozent ergibt.
Diese Zahl deckt sich mit den bisherigen Annahmen der GGL und wurde durch die Studie erstmals wissenschaftlich untermauert. Für die Behörde ist das ein wichtiges Signal: Der weit überwiegende Teil der namhaften Anbieter konnte in den regulierten, beaufsichtigten Markt überführt werden. Wer also auf lizenzierte Angebote setzt, trägt aktiv zur Eindämmung des Schwarzmarkts bei — wie die GGL beim europaweiten Kampf gegen illegales Glücksspiel immer wieder betont.
Spielerschutzwerte stabil – Survey-Ergebnisse auf dem Symposium diskutiert
Passend zum Evaluierungsthema wurden in Hohenheim auch die kurz zuvor veröffentlichten Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2025 diskutiert. Die Befragung von 12.340 Personen zeigt ein weitgehend stabiles Bild: Der Anteil der Bevölkerung mit einer diagnostizierbaren Glücksspielstörung liegt bei 2,2 Prozent, nahezu identisch mit den Vorjahreswerten.
„Für die diesjährige Evaluierung bedeutet dies, dass wir bisher keine validen Anzeichen dafür haben, dass sich die Fallzahlen von problematischem und pathologischem Glücksspiel seit 2023 signifikant geändert haben, so dass keine derartigen Fehlentwicklungen zu beobachten sind”, erklärte Benter auf dem Symposium.
Hendrik Streek, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, betonte in einem digitalen Grußwort, dass das illegale Glücksspiel ein besonderes Problem darstelle, weil dort keinerlei Spielerschutz herrsche. Gleichzeitig müsse man aber auch den legalen Markt aktiv prüfen und Maßnahmen regelmäßig hinterfragen. Die Frage, ob die heutigen Regeln im digitalen Raum noch Schritt halten, stellte er als zentrale Aufgabe der Evaluierung heraus.
GGL bringt eigene Forschung aktiv ein
Die GGL hat in den vergangenen Jahren drei eigene Studien in Auftrag gegeben, deren Befunde gemeinsam mit der institutionellen Expertise der Behörde aktiv in den Evaluierungsprozess einfließen sollen. Anschließend ist es nach Benters Darstellung Aufgabe des Gesetzgebers, die ermittelten Handlungsbedarfe zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Dr. Steffen Otterbach, geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, betonte ergänzend, dass Regulierung auch auf europäischer Ebene ganzheitlicher gedacht werden müsse, um illegales Glücksspiel wirksam einzudämmen. Für Spieler in Deutschland bedeutet dies: Wer auf lizenzierte und damit streng beaufsichtigte Angebote setzt, findet bei den besten Online Spielotheken in Deutschland ein Umfeld, das auf wissenschaftlicher Grundlage fortlaufend weiterentwickelt wird. Der Abschlussbericht zur Evaluierung ist für Ende 2026 geplant – dann werden die Weichen für den nächsten Glücksspielstaatsvertrag gestellt.


