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Schweiz: Poker-Turniere legal

Das Schweizer Kanton Zug hat das Glücksspielgesetz angepasst und damit Poker-Turniere legalisiert. Damit geht das Schweizer Kanton als eines der letzten den Schritt hin zu einem neuen Glücksspielgesetz. Zuvor hatten bereits die meisten anderen Kantone das alte Schweizer Geldspielgesetz revidiert. Das neue, angepasste Glücksspielgesetz verändert die Glücksspielbranche im Kanton Zug grundlegend. Künftig werden Poker-Turniere wieder legal sein. Außerdem werden Spielautomaten mit Geschicklichkeitsspielen bewilligungsfrei werden. Dadurch fallen auch aufwendige, bürokratische Prozesse für Spiellokale weg. Der Schritt der Regierung ist allerdings nicht ganz uneigennützig.

Zwei Ass-Spielkarten unter mehreren Stapeln Pokerchips.
Im schweizerischen Kanton Zug sind Poker-Turniere zukünftig legal. (©Moos-Media/Pixabay)

Legalisierung von Poker-Turnieren soll den Spielerschutz stärken

Am Mittwoch hatten verschiedene Schweizer Medien über den Schritt des Regierungsrates berichtet. Ebenso folgte eine offizielle Bestätigung, dass das neue Glücksspielgesetz, ein kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, offiziell in die Vernehmlassung gesendet worden sei. Bis das neue Gesetz aber wirklich zum Tragen kommt, wird aber noch ein wenig Zeit vergehen. Schätzungen zufolge wird das Inkrafttreten frühestens im Jahre 2023 erwartet. Inwiefern die Schweiz bis dahin weiterhin illegales Glücksspiel bekämpft wie Deutschland sei abzuwarten.

Der Inhalt der neuen Vorlage hat es dabei aber in sich. Die neuen Regulierungen betreffen sowohl die sogenannten Kleinspiele, also Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleinere Poker-Turniere, als auch die Großspiele wie Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele. Speziell Pokerfreunde dürften sich über die Neuerungen freuen. So sind künftig kleinere Poker-Turniere im Kanton offiziell erlaubt. Bisher hatten lediglich konzessionierte Spielbanken die gesetzliche Erlaubnis, Poker-Turniere anzubieten. Auch Online Poker ist in der Schweiz für einige Anbieter erlaubt. Durch das Schweizer Geldspielgesetz von 2018 wurde diese Begrenzung allerdings aufgehoben. Nun hat also auch das Schweizer Kanton Zug in diesem Punkt nachgezogen.

Mit der neuen Regelung liegt die Entscheidungsgewalt für Zusagen zu Poker-Turnieren nun bei den jeweiligen Kantonen. Da ein Großteil der anderen Kantone sich bereits zu diesem Schritt entschlossen hätte, sei ein Verbot im Kanton Zug nicht mehr sinnvoll und würde vielmehr die Austragung von illegalen Poker-Turnieren fördern, hieß es im Gesetzesentwurf des Regierungsrates. Zudem führe die Kombination mit der in Verbindung stehenden vorgesehenen Bewilligungspflicht vielmehr dazu, dass der Spielerschutz gestärkt werde. Ein Verbot kleinere Poker-Turniere würde den nur den Weg in die Illegalität ebnen. Jedes Poker-Turnier, welches ausgetragen wird, muss aber offiziell angemeldet und genehmigt werden. Des Weiteren gelten kleinere Poker-Turniere zukünftig nicht als gemeinnützig oder zweckgebunden, anders als es bei Kleinlotterien oder lokalen Sportwetten der Fall ist.

Einfluss auf die gesamte Glücksspielbranche. Die neue Gesetzgebung reguliert aber nicht nur die Poker-Branche neu und vereinfacht die Austragung von Poker-Turnieren. Auch Kleinlotterien sind gestattet, allerdings bleiben diese bewilligungspflichtig, wenn deren Gesamteinsätze bis 100.000 Schweizer Franken (CHF) begrenzt sind. Jeder Veranstalter darf zudem maximal zwei Lotterien dieser Größenordnung pro Jahr durchführen. Mini-Lotterien oder Tombolas mit einem Wert bis zu 50.000 CHF sind hingegen bewilligungsfrei. Dieser Schritt richtet sich vor allem an Freizeitvereine, die derartige Veranstaltungen teilweise auch zur eigenen Finanzierung veranstalten. Bei den lokalen Sportwetten sieht es noch etwas anders aus. Nur wenn das sogenannte Totalisator-Prinzip greift, also die Wetter spielen ausschließlich gegeneinander und nicht gegen einen Buchmacher, sind diese erlaubt.

Spielautomaten werden bewilligungsfrei

Ein weiterer Schritt des Regierungsrates des Kantons Zug hat ebenfalls weitreichende Auswirkungen. Die Glücksspielkategorien der Großspiele sind nicht mehr grundsätzlich verboten. Das beruht auf der Grundlage, dass das Geldspielgesetz nicht gestattet, beispielsweise ein bestimmtes Spiel wie Poker oder Roulette zu verbieten, sondern ausschließlich eine gesamte Kategorie als illegal zu erklären. Dadurch bleiben Sportwetten, Lotterien oder Geschicklichkeitsspiele grundsätzlich erlaubt.

Dieser Schritt ist allerdings nicht ganz uneigennützig, wirft man einen Blick auf die steuerlichen Abgaben der Glücksspielanbieter. Schließlich profitieren so die einzelnen Gemeinden sowie das Kanton selber erheblich von den Abgaben. Allein der Anbieter Swisslos entrichtet steuerliche Abgaben in Höhe von 7,7 bis 8,1 Mio. CHF jährlich an die Kanton-Regierung. Daher werden auch die Geschicklichkeitsspiele speziell im Gesetzesentwurf erwähnt.

Geschicklichkeitsspiele im neuen Gesetzesentwurf. Lediglich rund zehn Geschicklichkeitsgeldspielautomaten wurden in den letzten Jahren im Kanton Zug betrieben. Dabei stellte sich der Betrieb als absolut unproblematisch dar. Einem zukünftigen Betrieb derartiger Spielautomaten steht daher nichts entgegen. Der Betrieb soll zulässig sein.

Durch diese Formulierung bleibt allerdings ein Schlupfloch offen. Schließlich ist die offizielle Definition von „Geschicklichkeitsgeldspielautomaten“ auch innerhalb des Geldspielgesetzes recht unpräzise gehalten. Die Kategorie umfasst nämlich zum einen die klassischen Spielautomaten, an denen bekannte Slots gezockt werden können, als auch Spielautomaten wie Flipper, die zur reinen Unterhaltung dienen. Die Unterhaltungsautomaten sollen in Zukunft zudem auch ohne offizielle Bewilligung ausgestellt und betrieben werden. Hier greift wieder die Bewertung, dass von derartigen Automaten keinerlei Risiko ausgeht. Ebenso seien Unterhaltungsautomaten auf dem absteigenden Ast, da Online Casinos in der Schweiz einen deutlich höheren Reiz ausstrahlten. Das zeigt auch ein Blick ins Nachbarland, wo sich immer mehr Menschen erkundigen, um legal online zu spielen. Jedes Spiellokal darf allerdings nur maximal 20 Automaten aufstellen. Zudem dürfen die Unterhaltungsautomaten nicht mit anderen Geldspielgeräten vermischt werden.

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