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Casino: Polizist veruntreut Bußgelder

Ein ehemaliger Polizist aus der Schweiz hat Bußgelder veruntreut, um seine Casinobesuche zu finanzieren. Dem heute 61-jährige Rentner wurde qualifizierte Veruntreuung, mehrfache Veruntreuung sowie mehrfache Urkundenfälschung vorgeworfen. Das Landgericht Uri verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die Probezeit beträgt drei Jahre, welche einer Bewährungsstrafe in Deutschland gleicht. Zudem muss er Kosten und Gebühren von insgesamt 12.000 Franken bezahlen.

Weiße Kugel liegt beim Roulette auf der roten Sieben.
Den meisten Teil des veruntreuten Geldes verspielte der ehemalige Polizist in Casinos. (©GregMontani/Pixabay)

Bußgelder fürs Glücksspiel

Der Verurteilte war bis zu seiner Rente als Polizist im schweizerischen Kanton Uri tätig und nutzte seine arbeitsrechtlichen Privilegien, um eingenommene Bußgelder systematisch für eigene Zwecke zu verwenden. Für eine Gesamtsumme von über 9.000 Franken hat der heute 61-jährige Mann insgesamt 55 Ordnungsbußenzettel ausgestellt. Das Geld floss jedoch über Umwege und verspätet in die Staatskasse. Da der ehemalige Polizist die Rolle als Gruppenchef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei innehatte, konnte er die in bar eingenommene Summe ohne direkte Kontrollinstanz veruntreuen. Erst als nach anhaltenden Verdächtigungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, zeigte sich, wohin die Summe letztlich geflossen war. So wurde ein großer Teil der veruntreuten Summe für Casinobesuche verwendet. Für das Landgericht ein klarer Fall von qualifizierter Veruntreuung.

Schuldbekenntnis. Während der Ermittlung und des Gerichtsverfahrens zeigte sich der ehemalige Polizist kooperativ und gestand das volle Ausmaß seiner Straftaten. Dadurch kam es vor dem Landgericht Uri zu einem abgekürzten Verfahren, das jegliche ohne Plädoyers vonstattenging. Lediglich eine kurze Befragung des Angeklagten wurde anberaumt, ehe das Urteil ausgesprochen wurde.

Über 100.000 Franken aus Verbandskasse

Neben der qualifizierten Veruntreuung wurde der Beschuldigte auch für die mehrfachen Veruntreuung als Kassierer der Kantonspolizei Uri verurteilt. So hatte er dank seiner Position als Kassierer alleinigen Zugriff auf das entsprechende Bankkonto. Dieses Monopol missbrauchte der Mann zwischen den Jahren 2008 und 2018 systematisch. Unter dem Strich hob er in diesem Zeitraum gesetzeswidrig über 100.000 Franken ab. Dieses Geld verwendete sowohl für seinen persönlichen Lebensunterhalt als auch für Spiele in Casinos.

Plan geht nicht auf. Gleichwohl der ehemalige Polizist immense Geldsummen veruntreute, beabsichtige er alle entstanden Verbindlichkeiten des Verbandes vollends zurückzuzahlen. Mittels der Casino-Gewinne plante er, die getätigten Bezüge via Einzahlungen zu begleichen und gleichzeitig Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen. In den zehn Jahren des Deliktzeitraums schaffte er es immer wieder, die finanziellen Löcher zu stopfen. Allerdings waren oftmals auf dem Konto des Verbands nicht ausreichend Mittel vorhanden, um die Verbindlichkeiten auszugleichen. So begann sein Lügenkonstrukt allmählich an zu bröckeln.

Gefälschte Bankauszüge

Die veruntreuten Gelder des polizeilichen Verbandkontos versuchte der 61-jährige Rentner durch strukturierte Urkundenfälschung zu verschleiern. Von 2007 bis 2017 änderte er in aller Regelmäßigkeit über 100 Bankauszüge des entsprechenden Kontos ab. Damit wollte er sicherstellen, dass seine Bezüge für die Casinobesuche und andere private Zwecke nicht entdeckt werden. Die Revisoren der Polizei wurden so zehn Jahre lang getäuscht. Möglich machten das verschiedene Verschleierungsmethoden. Eine seiner gängigsten Maschen zielte dabei auf die Saldi ab. Immer wieder erhöhte er diese um nur eine einzelne Ziffer, sodass er keinen großartigen Verdacht erregte. Doch auch andere Trickserien waren Teil seiner systematischen Urkundenfälschung. Er änderte etwa Jahreszahlen, erhöhte den Habenzins oder passte die Höhe von Bankspesen je nach Situation an.

Die Bilanzfälschung fiel lange Zeit keinem der Revisoren auf. Die Bezüge, die entstandenen Spesen und auch die getätigten Einzahlungen für den Ausgleich, die das gesamte Ausmaß der Urkundenfälschung offenlegt hätten, tauchten durch die Verschleierungsmethoden nicht auf den Auszügen auf. Die tatsächliche Summe auf dem Konto wurde so nie angezeigt. Viel mehr fanden die Revisoren immer stets einen höheren Saldo vor, der die Bezahlung der Verbindlichkeiten des Verbands auf dem Papier gewährleistete.

Strafumfang für Urkundenfälschung. Jeder Staat führt zwar Urkundenfälschung als gesetzwidrige Tat auf, dennoch unterscheidet sich meist die Auslegung. Das schweizerische Recht definiert Urkundenfälschung als Schaffung eines unrechtmäßigen Vorteils oder Schädigung an anderen Rechten durch die Fälschung einer Unterschrift oder ähnlicher persönlicher Signaturen. Dieser Akt der Täuschung zieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe nach sich. In besonders leichten Fällen haben Angeklagte die Möglichkeiten, auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu plädieren.

Veruntreuung auch in Österreich

Ein ähnliches Veruntreuungsszenario mit Involvierung des Glücksspiels wurde erst vor Kurzem in Österreich aufgeklärt. Ein Bankangestellter wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er innerhalb weniger Monate Kundengelder auf sein privates Konto umgeleitet hat. Das Wiener Landesgericht bezifferte den finanziellen Schaden auf fast 500.000 Euro. Während des Prozesse gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er das Geld in Online-Casino verspielt habe. Insbesondere in Sportwetten sei ein Großteil der veruntreuten Summe geflossen. Genau wie der 61-jährige Rentner aus Schweiz setzte der österreichische Bankangestellte auf Urkundenfälschung, um seine Taten zu vertuschen. So wurde im Zuge der Ermittlungen nachgewiesen, dass er die Kontoauszüge seiner Kunden manipuliert hat.

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