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Demo wegen Spielhallenschließungen

Vor der Schweriner Staatskanzlei fand eine Demonstration gegen drohende Spielhallenschließungen statt. Die Protestversammlung in der Hauptstadt des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zog etwa 200 Personen aus der Automatenbranche an. Zwar gab es keine Ausschreitungen, die Unmutsbekundungen waren aber deutlich. Auslöser ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der im Juli in Kraft treten soll. Hierin sind Mindestabstände zwischen Spielhallen festgelegt, welche zahlreiche Schließungen von Spielhallen zur Folge hätte.

Das bekannte Schweriner Schloss vor der Altstadt.
Die Mindestabstände zwischen den Spielhallen waren der Auslöser für eine Demonstration von Spielhallenmitarbeitern in Schwerin. (©Mopsgesicht/Pixabay)

Protest vor der Schweriner Staatskanzlei

Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der am 01. Juni in Kraft treten soll, hält die deutschen Landesparlamente gleichermaßen wie Vertreter und Berufstätige aus der Automatenbranche in Atem. Grundsätzlich sollen die geplante Legalisierung des Online-Glücksspiels sowie dessen bessere Überwachung den Spielerschutz erhöhen und längst überfällige Anpassungen an eine dynamische Branche ermöglichen. Allerdings sind manche Bereiche und Bestimmungen des GlüStV kontrovers umstritten. Die am stärksten diskutierten Regulierungen sind sicherlich die der geplanten Mindestabstände zwischen Spielhallen untereinander und dem Abstand zu Schulen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen.

Speziell die besagte Mindestabstandsregelung, die besagt, dass Spielhallen mindestens 500 Meter von der nächsten Spielhalle entfernt sein müssen und zudem ebenfalls 500 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorweisen müssen, steht im Zentrum der Kritik. Denn exakt diese Regelung würde bei einer Verabschiedung des neuen GlüStV im Landtag zur Schließung von mehr als der Hälfte aller Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern führen. Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und um ihre Arbeitsplätze zu sichern, haben vor der Schweriner Staatskanzlei etwa 200 Personen protestiert. Die drohende Schließung der Spielhallen nehme ihnen die Lebensexistenz, so der Tenor der Veranstaltung.

Allein im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern seien laut Vertretern der Automatenbranche rund 600 Arbeitsplätze von den neuen Richtlinien betroffen. Allesamt würden damit ab dem 01. Juli vor dem Nichts stehen. Laut der Schweriner Volkszeitung (SVZ) sind allein in der Landeshauptstadt Schwerin 13 von 17 Spielhallen von den neuen Vorgaben betroffen und müssten nun schließen. Die Protestaktion vor der Schweriner Staatskanzlei war aber nicht die einzige Aktion des Widerstandes. Bereits vor einiger Zeit wurde von Betroffenen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Petition aufgesetzt, die bis zum heutigen Tage mehr als 7.000 Unterstützer vorweisen kann.

Petition von Vertretern der Spielhallenbranche. Vertreter aus der Spielhallen- sowie Automatenbranche von Mecklenburg-Vorpommern ließen es sich nicht nehmen, ihren Unmut zu äußern und eine Petition aufzusetzen. In dieser fordern die Urheber den Erhalt von 600 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern, der durch die gezwungene Schließung von mehr als der Hälfte aller Spielhallen im Bundesland akut gefährdet ist. Die starren Abstandsregelungen seien zudem nicht zeitgemäß, da gleichzeitig das gesamte Online-Glücksspiel legalisiert werde. Ein faires Landesglücksspielgesetz müsse alle Seiten berücksichtigen. Die Petition hat durchaus für Aufsehen gesorgt, nicht nur in den lokalen Medien. Eine Veränderung beziehungsweise Anpassung des GlüStV wurde dadurch nicht erreicht.

Umsetzung des GlüStV im Landtag beschlossen

Anstatt den Forderungen der Petition nachzukommen und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, ist das genaue Gegenteil passiert: Der neue GlüStV wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in einer Sitzung am gestrigen Tage zugestimmt. Genau genommen wurde der neue GlüStV bereits vorher abgesegnet, allerdings musste noch dem Glücksspiel-Ausführungsgesetz im Landtag zugestimmt werden. Dies geschah durch die ausreichenden Stimmen der SPD/CDU-Koalition – trotz vielfacher und bundesweiter Kritik aus der Automatenbranche, betroffenen Arbeitskräften sowie anderen Parteien.

Damit wird der Glücksspielstaatsvertrag ab dem 01. Juli vollumfänglich durchgesetzt. Das Online-Glücksspiel wird dadurch künftig legalisiert. Auch soll problematisches Spielverhalten früher erkannt und den betroffenen Personen schneller geholfen werden. Mit der Hilfe einer bundesweiten Spielerkartei wird zudem der Maximaleinsatz im Monat auf 1.000 Euro pro Spieler gedrosselt. Dabei ist es egal, in wie vielen verschiedenen Online-Casinos man spielt. Dank der zentralisierten Sperrdatei und einer Spieler-ID kann dieser Betrag nicht überschritten werden. Auch der Maximaleinsatz pro Spiel wird auf einen Euro begrenzt. Neben diesen sicherlich sinnvollen Begrenzungen, die sich aber hauptsächlich auf das Online-Glücksspiel beziehen, bleibt dennoch der Umstand, dass zahlreiche Menschen nun aufgrund der Spielhallenschließungen zunächst ihren Beruf verlieren.

Uneinigkeit innerhalb des Landtages. Längst nicht alle Politiker im Schweriner Landtag waren für das Glücksspiel-Ausführungsgesetz. Zwar sind viele Regulierungen – speziell hinsichtlich des Online-Glücksspiels – sinnvoll, in Bezug auf das landbasierte Glücksspiel und die Problematik der Mindestabstände sind aber auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährde. Ebenso sinken durch die Schließungen der Spielhallen die kommunalen Steuereinnahmen. Ein Antrag der oppositionellen Linksfraktion mit dem Ziel, die Mindestabstandregelungen zu entschärfen und beispielsweise auf 300 Meter zu senken, wurde aufgrund einer fehlenden Mehrheit abgelehnt.

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