Ein gesperrter Spieler kann nicht online wetten oder eine Spielhalle betreten. Doch er kann einfach in die nächste Gaststätte gehen und dort weiterspielen. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) kritisiert diese massive Lücke im Spielerschutz als „unhaltbaren Zustand“ und fordert von der Politik ein sofortiges Ende dieses „Flickenteppichs“.

Rund 100.000 Geldspielautomaten in der Gastronomie sind nicht an das bundesweite Sperrsystem OASIS angeschlossen.
Spielerschutz endet an der Kneipentür
Es ist ein fundamentaler Widerspruch im deutschen Glücksspielrecht. Ein Mensch mit problematischem Spielverhalten fasst einen Entschluss und lässt sich in der zentralen Sperrdatei OASIS eintragen. Von diesem Moment an ist ihm der Zugang zu Online Wetten, virtuellen Automatenspielen und allen deutschen Spielhallen sowie Spielbanken verwehrt. Ein wichtiger Schritt zur Selbsthilfe.
Doch die Erleichterung ist oft nur von kurzer Dauer. Denn die Sperre verliert ihre Gültigkeit, sobald die Person eine Gaststätte betritt, in der ein Geldspielautomat blinkt. Genau dieses Szenario macht das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, eine der tragenden Säulen des Glücksspielstaatsvertrags von 2021, in den Augen des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) zu einer Alibi-Veranstaltung.
OASIS: Ein Schutzschild mit einem riesigen Loch
Das Sperrsystem OASIS wurde geschaffen, um ein angebotsübergreifendes Sicherheitsnetz für gefährdete Spieler zu spannen. Jeder lizenzierte Anbieter ist verpflichtet, die Identität eines Spielers vor der Spielteilnahme mit dieser Datenbank abzugleichen.
Das gilt für:
- Sämtliche Online-Glücksspielangebote (Sportwetten, Slots, Poker)
- Alle Spielbanken in Deutschland
- Alle kommerziellen Spielhallen
Der entscheidende blinde Fleck? Die rund 100.000 Geldspielgeräte in Gastronomiebetrieben. Für sie existiert diese Abfragepflicht nicht. Luka Andric, Geschäftsführer des DSWV, nennt diesen Zustand nicht nur widersprüchlich, sondern eine direkte Gefahr: „Es ist ein unhaltbarer Zustand und untergräbt die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags.“ Ein Schutzmechanismus, der so eklatante Ausnahmen zulässt, wiegt Betroffene und ihr Umfeld in einer falschen Sicherheit.
Kanalisierungsauftrag in Gefahr: Der legale Markt schwächt sich selbst
Die Kritik des DSWV zielt dabei nicht nur auf den individuellen Schutz ab. Sie berührt den Kern des Glücksspielstaatsvertrags: den sogenannten Kanalisierungsauftrag. Das erklärte Ziel der Regulierung ist es, Spieler aus dem illegalen Schwarzmarkt ohne jeglichen Schutz in ein kontrolliertes, sicheres und legales Umfeld zu lenken.
Doch wie glaubwürdig ist dieses legale Angebot, wenn es selbst solche fundamentalen Lücken aufweist? Ein Spieler, der die Schwachstellen des legalen Systems so einfach ausnutzen kann, verliert das Vertrauen. Der Anreiz, sich komplett unkontrollierten Angeboten im Netz zuzuwenden, sinkt dadurch kaum. Der legale Markt, so die Argumentation, schwächt sich durch diese Nachlässigkeit selbst.
Hinzu kommt der Aspekt der Wettbewerbsfairness. Legale Online Spielotheken und Spielhallenbetreiber müssen technische Systeme implementieren und Personal schulen, um die OASIS-Abfrage sicherzustellen. Das verursacht Kosten und Aufwand. Dass ein großer Teil des terrestrischen Marktes von diesen Pflichten befreit ist, schafft eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.
Die Forderung ist klar: Ein Netz ohne Löcher
Die Lösung, die der DSWV vorschlägt, ist ebenso einfach wie konsequent: Jeder legale Glücksspielanbieter muss an OASIS angeschlossen werden. Ohne Ausnahmen. Der Appell richtet sich direkt an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die politischen Entscheidungsträger der Bundesländer. Sie sind gefordert, den Staatsvertrag nachzuschärfen und diese Schutzlücke zu schließen.
Die technischen Hürden für eine Anbindung der Gastronomie-Automaten sind lösbar. Was es braucht, ist der politische Wille, einen lückenlosen Spielerschutz über die Interessen einzelner Wirtschaftsakteure zu stellen. Der Ball liegt nun im Spielfeld der Politik. Die Frage ist nicht mehr, ob gehandelt werden muss, sondern wie lange sie sich damit noch Zeit lässt.


