Im Saarland soll das Rauchen in Spielhallen unter strengen Auflagen wieder erlaubt werden. Der Landtag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht und reagiert damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Dieses hatte das bisherige, strikte Verbot als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewertet, da in staatlichen Spielbanken das Rauchen gestattet war. Die geplante Angleichung soll den Wettbewerbsnachteil für die Automatenbranche beenden, doch der Schritt ist höchst umstritten.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stufte die Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken als verfassungswidrig ein.
- Aufgrund eines Gerichtsurteils plant der saarländische Landtag, das Rauchverbot in Spielhallen aufzuheben, um die rechtliche Ungleichbehandlung mit staatlichen Spielbanken zu beenden.
- Die neue Regelung ist an strenge Auflagen geknüpft, darunter baulich getrennte Raucherbereiche und leistungsstarke Lüftungsanlagen zum Schutz von Personal und Nichtrauchern.
- Während die Automatenbranche von fairem Wettbewerb spricht, kritisieren Gesundheitsschützer den Rückschritt beim Mitarbeiterschutz.
Das Urteil des OVG: Warum das bisherige Rauchverbot kippte
Der Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes. Bislang herrschte eine klare Ungleichbehandlung: Während in gewerblichen Spielhallen ein striktes Rauchverbot galt, durfte in den staatlichen Spielbanken in speziell abgetrennten Bereichen geraucht werden. Diese Praxis stuften die Richter als klaren Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ein.
Die Argumentation des Gerichts ist nachvollziehbar: Beide Einrichtungsarten bieten Glücksspiel an und ziehen eine vergleichbare Zielgruppe an. Der Schutz von Nichtrauchern und Mitarbeitern dürfe daher nicht davon abhängen, ob der Betreiber privat oder staatlich ist. Interessant ist dabei die Nuance des Urteils.
Das Gericht forderte nicht explizit die Erlaubnis zum Rauchen in Spielhallen, sondern lediglich eine einheitliche Regelung. Die saarländische Regierung hätte also auch das Rauchen bei Echtgeld Glücksspielanbietern vollständig verbieten können. Stattdessen entschied sie sich für eine Angleichung, die nun auch Spielhallen das Rauchen unter Auflagen gestattet.
So sieht der Gesetzentwurf im Detail aus
Der Gesetzentwurf sieht keine pauschale Freigabe des Rauchens vor. Stattdessen knüpft er die Erlaubnis an eine Reihe strenger Auflagen, die sowohl den Jugend- als auch den Nichtraucherschutz gewährleisten sollen. Betreiber von Spielhallen, die das Rauchen gestatten wollen, müssen erhebliche bauliche und technische Voraussetzungen erfüllen.
Herzstück der Neuregelung ist die Verpflichtung zur Einrichtung komplett abgetrennter Raucherbereiche. Diese Räume müssen zudem mit leistungsstarken Be- und Entlüftungsanlagen ausgestattet sein, die sicherstellen, dass kein Rauch in die Nichtraucherzonen oder den Eingangsbereich gelangt. Weiterhin gelten strikte Vorgaben für den Jugendschutz: Der Zutritt zu den Raucherzonen ist für Minderjährige ausnahmslos untersagt, was durch Kontrollen sichergestellt werden muss.
Eine klare und unmissverständliche Kennzeichnungspflicht soll die Bereiche außerdem für alle Gäste sofort erkennbar machen. Auf den Weg gebracht wurde der Entwurf im Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU, während sich die AfD der Stimme enthielt. Bevor das Gesetz jedoch endgültig in Kraft treten kann, steht noch die detaillierte Beratung im Wirtschaftsausschuss an. Dort könnten noch einzelne Details der Auflagen präzisiert oder angepasst werden.
Geteilte Meinungen: Wirtschaft und Gesundheit im Widerstreit
Die geplante Gesetzesänderung sorgt erwartungsgemäß für ein geteiltes Echo. Branchenverbände der Automatenwirtschaft begrüßen den Schritt als längst überfällige Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Sie argumentieren, dass damit nicht nur eine Gerechtigkeitslücke zu den staatlichen Spielbanken geschlossen, sondern auch die Attraktivität des legalen Marktes gestärkt und Arbeitsplätze gesichert würden.
Die Anpassung entspreche zudem dem Wunsch vieler Gäste. Gesundheitsschützer und Gewerkschaften schlagen hingegen Alarm. Sie sehen in der Neuregelung einen gefährlichen Rückschritt für den Nichtraucher- und Arbeitnehmerschutz. Kritiker warnen, dass vor allem die Gesundheit des Personals aufs Spiel gesetzt werde, das dem Passivrauch über Stunden ausgesetzt sei.
Aus ihrer Sicht sendet die Politik ein fatales Signal im Bereich der öffentlichen Gesundheit, anstatt den Schutz der Mitarbeiter an erste Stelle zu setzen. Damit prallen wirtschaftliche Interessen und der Schutz der öffentlichen Gesundheit direkt aufeinander.
Signalwirkung für ganz Deutschland?
Die Debatte um ungleiche Rauchregelungen ist kein rein saarländisches Phänomen. Auch in anderen Bundesländern wie Bayern oder Hessen bestehen teils erhebliche Unterschiede zwischen den Vorgaben für Spielhallen und staatliche Spielbanken.
Das Urteil des saarländischen OVG und der daraus resultierende Gesetzesentwurf könnten daher eine bundesweite Signalwirkung entfalten und als rechtliche Blaupause für ähnliche Initiativen dienen. Entsprechend aufmerksam wird die Entwicklung sowohl von der Automatenbranche als auch von Gesundheitsschützern in ganz Deutschland verfolgt.


