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Spielhallen in Freiburg gefährdet

Vielen Spielhallen in Freiburg droht aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung der existenzielle Knockout. Der Grund ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), dessen Maßnahmen bereits vor einigen Monaten von der baden-württembergischen Landesregierung in das Glücksspielgesetz des Bundeslandes implementiert wurde. Jenes Landesglücksspielgesetz soll nun in Freiburg umgesetzt werden. Für viele Spielhallen in der Stadt zieht diese rechtliche Anpassung die Schließung nach sich.

Eine Person im Anzug unterschreibt ein Dokument mit einem Kugelschreiber.
Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Baden-Württemberg sieht einen Mindestabstand für Spielhallen vor. (©Sozavisimost/Pixabay)

Das große Spielhallensterben

Aktuell zählt Freiburg insgesamt neun Spielhallen in der Innenstadt. Die Maßnahmen des GlüStV und die damit verbundene Änderung des Landesglücksspielgesetzes in Baden-Württemberg werden jedoch nicht allzu viele dieser Einrichtungen verschonen.

GlüStV. Der Glücksspielstaatsvertrag ist im Juli 2021 mit dem Ziel in Kraft getreten, den Glücksspielmarkt in Deutschland mit einheitlichen Spielregeln zu versehen und an die modernen Gegebenheiten anzupassen. Das soll mit einer liberalen, aber auch restriktiven Herangehensweise funktionieren. Auch wenn das wachsende Online-Segment im Mittelpunkt der gesetzlichen Änderung steht, gelten auch für das landesbasierte Glücksspiel etwaige Maßnahmen.

Der GlüStV wurde von allen 16 Ministerpräsidenten gemeinsam ausgearbeitet. Er gilt entsprechend bundesweit. Dennoch obliegt die genaue Umsetzung der einzelnen Maßnahmen den Bundesländern. Baden-Württemberg hat sich jedoch an viele der Vorgaben gehalten und nur wenige individuelle Anpassungen vorgenommen.

Die Freiburger Stadtverwaltung hat nun angekündigt, das ratifizierte Landesgesetz auf kommunaler Ebene umzusetzen. Nach aktuellen Gegebenheiten müssen so fünf der neun Spielhallen in Freiburg permanent schließen. Branchenexperten und Beobachter gehen davon aus, dass rund 80 Prozent der terrestrischen Spielautomaten in der Universitätsstadt verschwinden werden.

Mindestabstand sorgt für Schließungen

Maximalen Spieler- und Jugendschutz soll der GlüStV sowohl im digitalen als auch analogen Segment bieten. Eine der wichtigsten Maßnahmen im landesbasierten Glücksspiel ist dabei der Mindestabstand. Er war im Ratifizierungsverfahren aller Landesregierungen ein viel diskutiertes Thema, da er einschneidende Veränderungen für sehr viele analoge Glücksspielgeschäfte mit sich bringt – so auch nun in Freiburg.

Der GlüStV empfiehlt einen Mindestabstand zwischen Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen von 500 Metern. Dieser Empfehlung ist Baden-Württemberg nachgekommen und verpflichtet die Kommunen im Bundesland zur Einhaltung. Grundsätzlich gilt diese Regulierung bereits seit mehreren Monaten, allerdings wurde den Spielhallen und Wettbüros in Freiburg eine Ausnahmeregelung gewährt, die die vielen Schließungen bis dato verhindert hat. Die Stadtverwaltung will nun jedoch dem Ganzen ein Ende bereiten.

Kinder- und Jugendeinrichtungen. Der Mindestabstand gilt nicht nur zwischen Spielhallen und anderen Glücksspielgeschäften. Die jeweiligen Einrichtungen dürfen in Baden-Württemberg auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einen Abstand von 500 Metern nicht unterschreiten. Dadurch sollen Minderjährige und junge Erwachsene vor den potenziellen Gefahren des Glücksspiels geschützt werden.

Auswahlverfahren entscheidet über Schließung

Der Mindestabstand ist zwar primär dafür verantwortlich, welche Spielhallen in Freiburg die Pforten für immer schließen müssen, allerdings gibt es noch weitere Entscheidungskriterien. Die Stadtverwaltung hat ein Auswahlverfahren installiert, das auf den jeweiligen Kriterien beruht. So soll fair und im Wohle des Spielerschutzes herausgefiltert werden, welche der Spielhallen von der geplanten Schließungswelle betroffen sind.

Das Auswahlverfahren überprüft unter anderem die Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes und die eingeleiteten Maßnahmen zur Suchtprävention. Weitere Faktoren, die zur Entscheidungsfindung beitragen, beziehen sich auf die Lage und Umgebung sowie auf die Ausgestaltung der jeweiligen Spielhallen. Ob und wie die Einrichtung mit Einlasskontrollen verfährt, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Verfahren.

Forderung nach Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren wurde im Zuge der Diskussionen um den Mindestabstand von vielen Branchenverbänden und Glücksspielvertreter gefordert. Wortführer war diesbezüglich in vielen Landtagen „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW). Der Verbandsvorsitzende Georg Stecker wurde nicht müde zu betonen, dass eine generelle Umsetzung des Mindestabstandes in sämtlichen Bundesländern kontraproduktiv für den Spieler- und Jugendschutz sei. Der immense Wegfall des legalen Glücksspielangebots würde viele Spieler dazu bewegen, in nicht-lizensierten Einrichtungen zu zocken. Die Entwicklung beflügle automatisch den Schwarzmarkt.

Gesprächsstoff dank Mindestabstand

Kaum eine Maßnahme des Glücksspielstaatsvertrags wurde im Vorfeld des tatsächlichen Inkrafttretens so heiß und intensiv diskutiert wie der Mindestabstand. In den einzelnen Landtagen debattierten Politiker, Verbände, Branchenvertreter sowie Glücksspiel- und Suchtexperten über die Sinnhaftigkeit und den Nutzen eines Mindestabstandes für analoge Glücksspielbetriebe.

Letztlich wurde die Maßnahme jedoch in die endgültige Ausarbeitung des GlüStV übernommen. Da alle Ministerpräsidenten den Vertrag unterzeichnet haben, überrascht es nicht, dass fast alle Bundesländer den Abstand von 500 Meter im jeweiligen Landesglücksspielgesetz installiert haben.

Ausnahme. Der Mindestabstand löste insbesondere im nordrhein-westfälischen Landtag immer wieder langatmige Debatten aus. Die DAW schaffte es jedoch, die Landesregierung zu einer Ausnahmeregulierung zu bewegen, die für qualitativ hochwertige Spielhallen gilt. Sollte ein Etablissements sich besonders um Spieler- und Jugendschutz bemühen, schrumpft der gesetzliche Mindestabstand auf 100 Meter.

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