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Spielhallen schmieren Stadtbeamten

Mehrere Spielhallen aus Braunschweig sollen einen Beamten in 140 Fällen geschmiert haben. Der Mann muss sich nun in einem Gerichtsverfahren verantworten. Wie lokale Medien berichten, gehe es um Bestechungsgelder in Höhe von 86.000 Euro. Der Beamte habe diese Summe über mehrere Jahre erhalten, um im Gegenzug zu versteuernde Gewinne der jeweiligen Spielhallen nur teilweise oder gar nicht zu erfassen.

Ein Paar Handschellen und ein Schlüssel.
Dem ehemaligen Beamten drohen aufgrund gewerbsmäßiger Untreue in 140 Fällen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. (©Bill Oxford/Unsplash)

Acht Spielhallen involviert

Nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Tatbestandes gehe die Staatsanwaltschaft in Braunschweig davon aus, dass der Beamte von insgesamt acht verschiedenen Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern Schmiergelder erhalten hat. Durch die gewerbsmäßige Untreue in 140 Fällen seien der Stadt über 721.000 Euro an Einnahmen aus der Vergnügungssteuer abhandengekommen. Auch wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft hauptsächlich gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Stadt gerichtet ist, müssten sich die betroffenen Glücksspielunternehmen ebenfalls vor dem Gesetz verantworten.

So würden zwei Betreiber bereits Platz auf der Anklagebank im Amtsgericht Braunschweig genommen haben. Ihnen seien seitens der Staatsanwaltschaft Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechung vorgeworfen worden. Allerdings habe man die Strafverfolgung recht schnell eingestellt, da die beiden Unternehmen ein volles Schuldgeständnis eingeräumt haben sollen. Die Steuerschuld sei dabei anerkannt worden. Rückwirkend seien sie nun dazu verpflichtet, 100.000 Euro Vergnügungssteuer zu zahlen. Abgerundet werde das Strafmaß durch eine Geldauflage von je 4.500 Euro, die einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommt.

Vergnügungssteuer. Sie gilt als örtliche Aufwandsteuer und wird auf veranstaltete Vergnügungen angewandt. Dazu zählt neben Tanzveranstaltungen, speziellen Filmvorführungen und des Angebots sexueller Handlungen gegen Entgelt auch der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Unstimmigkeiten führen zu Untersuchung

Die Schmiergeldaffäre zwischen dem ehemaligen Mitarbeiter der Stadt und den acht Glücksspielbetrieben soll zum ersten Mal im Jahr 2015 auffällig geworden sein. So habe ein Steuerberater eines der involvierten Glücksspielunternehmen während der Aufbereitung der Steuererklärung einige Unstimmigkeiten in der Buchhaltung entdeckt, die im Laufe der Zeit an die Stadtverwaltung weitergeleitet wurde. Auf diese Art und Weise sei die Behörde in der Lage gewesen, genauere Untersuchungen anzustellen. Dabei sei herausgekommen, dass in zwei speziellen Fällen die Vergnügungssteuer um 114.000 Euro zu niedrig angesetzt wurde.

Als die Staatsanwaltschaft sich einschaltete, sei im weiteren Verlauf der Untersuchungen herausgekommen, dass der angeklagte Beamte für die Abwicklung und Einspeisung der Vergnügungssteuer für Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte verantwortlich war. Da der gesamte Prozess der Steuerabrechnung über eine Datenbank ablaufe, sei es dem Angeklagten möglich gewesen, das System mit gefälschten Zahlen zu manipulieren. In einigen Fällen habe er sogar überhaupt keine Vergnügungssteuer für die Betriebe erhoben. Im Gegenzug für seine Dienste habe er insgesamt 86.000 Euro in bar erhalten.

Suspendierung. Nachdem sich die Indizien und Beweise gegen den Beamten häuften und die Schmiergeldaffäre aufgedeckt wurde, sei er unverzüglich suspendiert worden. Zusätzlich habe die Stadt ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.

Sollte der Angeklagte vom Amtsgericht in allen Anklagepunkte für schuldig befunden werden, drohen ihm mehrere Jahre Haft. Aufgrund des ausgesprochenen Disziplinarverfahrens seitens der Stadt droht dem ehemaligen Beamten im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Der Gefängnisaufenthalt würde sich jedoch in diesem Szenario nochmals deutlich erhöhen, da die 140 Fälle rechtlich als gewerbsmäßige Untreue gelten. Dadurch kommt eine zweite Freiheitsstrafe hinzu, die zwischen sechs Monaten und zehn Jahren zählt.

Fragliche Arbeitsaufteilung

Wie die lange unentdeckte Korruption innerhalb der Stadtbelegschaft möglich gewesen ist, versuchte Stadtsprecher Adrian Foitzik zu erklären. So sprach er von einem gesetzlichen Schlupfloch, dass es dem ehemaligen Mitarbeiter ermöglicht haben soll, eine beträchtliche Summe am staatlichen Geldsäckel vorbeizuschleusen. In der Realität ist aber die interne Arbeitsaufteilung der Nährboden für die Korruption gewesen.

So sei die Vergnügungssteuer in den Aufgabenbereich einer einzigen Person gefallen, was eine fehlende Kontrollinstanz zur Folge hatte. Zwar seien etwaige Vorgesetze in die Pflicht genommen worden, die aufgestellten Berechnungen für die Erhebung der Steuer zu überprüfen. Allerdings sei diese Überprüfung lediglich im Sinne der Plausibilität geschehen, was bewiesenermaßen genügend Spielraum für eine Manipulation offenließ.

Rechtfertigungsversuch. Im weiteren Verlauf seines Statements versuchte Foitzek die Wogen rund um den Korruptionsskandal zu glätten. Nach seiner Ansicht sei es klar, dass bei 4.000 Mitarbeitenden die Stadtverwaltung nicht vollumfänglich gegen Korruption vorgehen kann. Präventive Maßnahmen und Kontrollmechanismen seien nicht in der Lage, Bestechlichkeit komplett auszuschließen.

Die jüngste Schmiergeldaffäre ist kein Einzelfall in Braunschweig. In den vergangenen zehn Jahren habe es vier weitere Fälle von Korruption gegeben, woraufhin 2003 eine interne Abteilung für Korruptionsprävention installiert wurde.

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