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Zusammenarbeit über Ländergrenzen: Schwedens und Gibraltars Glücksspielbehörden beschließen Kooperation!

Glücksspiel wird mittlerweile transnational ausgerichtet. Dies ist dank digitaler Techniken und Online-Glücksspiel auch überhaupt gar kein Problem, doch entstehen so auch neue Herausforderungen und Regulationsaufgaben, die mehrere Nationen zugleich betreffen. Exakt dies ist der Grund, weswegen nun die erste Kooperation zwischen zwei verschiedenen Regulierungsstellen für nationales Glücksspiel beschlossen wurde. Die Glücksspielbehörden aus Schweden und Gibraltar gaben jüngst bekannt, sich zukünftig vor allem im operativen Geschäft gegenseitig unterstützen zu wollen.

EU-Flagge als Puzzle mit herausgerissenem Puzzle-Stück in Form der Flagge Großbritanniens.
Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union dürfte sich für Glücksspielhochburgen wie Gibraltar einiges ändern. © pixabay

Gemeinsame Interessen – gegenseitige Hilfe

Während Nationen und Unternehmen in Europa noch streiten und diskutieren, wie man sich gegenseitig bei gemeinsamen Problemen unterstützen kann, ohne nationale Kompetenzen an eine supranationale Behörde abgeben zu müssen, zeigen es zwei staatliche Behörden aus Schweden und Gibraltar, wie simpel eine transnationale Zusammenarbeit doch sein kann. Schwedens Glücksspielbehörde, die Spelinspektionen, die Glücksspiel im skandinavischen Land überwacht und reguliert, ließ vor wenigen Tagen auf dem eigenen Twitter-Kanal sowie über eine gemeinsame Pressemitteilung verlauten, dass man eine Kooperation mit der Glücksspielbehörde aus Gibraltar, der Gibraltar Gaming Division, eingegangen sei. Ziel sei vor allem ein effektiverer Betrieb, da beide Behörden gemeinsame Aufgaben und Interessen hätten. Die Zusammenarbeit wird voraussichtlich also ausschließlich auf das operative Geschäft ausgerichtet sein. Ein konkretes Beispiel wäre, wenn ein Glücksspielanbieter auf beiden nationalen Märkten tätig sei. Die beiden Regulierungsbehörden wollten in solch einem Fall dafür Sorge tragen, dass die rechtlichen Pflichten und Privilegien für den Glücksspielanbieter möglichst einheitlich gestaltet sind, um bürokratische Hindernisse einzudämmen und den wirtschaftlichen Betrieb nicht unnötig zu stören. Darüber hinaus gehe es laut Andrew Lymann, Direktor der Regulierungsbehörde Gibraltars, aber auch darum, Interessen von Spielern besser durchsetzen zu können. Die Zusammenarbeit solle sich daher auch positiv auf den Kundenschutz auswirken, für höhere Marktransparenz sorgen oder kriminelle Aktivitäten dubioser Anbieter reduzieren.

“Einige Firmen, die schwedische Glücksspiellizenzen erhielten, verfügen über technische Ausrüstung in Gibraltar oder eine gibraltarische Lizenz. Mit dem Öffnen dieses neuen Kommunikationskanals zwischen den Aufsichten können wir unsere Kontrollaktivitäten verstärken. Dies ist der Beginn einer lang anhaltenden Zusammenarbeit. Wir haben in diesem Jahr bereits eine Absichtserklärung mit der maltesischen Glücksspielaufsicht unterzeichnet und möchten unsere Zusammenarbeit auch mit anderen europäischen Glücksspielregulatoren auszubauen.”

Schwedens Glücksspielbehörde will Partnernetzwerk aufbauen

Ganz so beschränkt auf das operative Geschäft, wie es von Schwedens Regulierungsbehörde behauptet wird, ist die Zusammenarbeit mit dem Pendant aus Gibraltar aber zumindest inoffiziell dann doch nicht. Denn wer bedenkt, dass es die Spelinspektionen in Schweden erst seit dem 01. Januar 2019 gibt, dürfte ahnen, dass womöglich doch strategische Absichten hinter dem Kooperationsengagement verborgen liegen. Denn um überhaupt auf dem internationalen Glücksspielmarkt anerkannt zu werden, braucht es ein Netzwerk, in welchem sich am besten Partner befinden, die zum einen Expertise vorweisen können, zum anderen aber auch bereits über bestehende Beziehungen zu privaten Glücksspielanbietern verfügen. Mit denen wird sich die schwedische Behörde nämlich zukünftig intensiv auseinandersetzen müssen. Grund dafür ist ein neues Glücksspielgesetz in Schweden. Seit kurzem ist es privaten Anbietern, die nicht aus Schweden stammen, sondern aus einem anderen Land agieren, gestattet, ihr Glücksspielangebot auch an schwedische Spieler heranzutragen. Schweden liberalisiert de facto also den eigenen Glücksspielmarkt und öffnet sich dem internationalen Wettbewerb. Da internationale Unternehmen der Glücksspielindustrie, gerade wenn sie allein online über das Internet tätig sind, aber nur schwierig zu kontrollieren sind, wird Schwedens Glücksspielbehörde auf die Zusammenarbeit mit weiteren nationalen Regulierungsstellen angewiesen sein.

Regulierungsbehörde Gibraltars mit Angst vor dem Brexit

Allerdings dürfte auch die Glücksspielbehörde Gibraltars unter Betrachtung der aktuellen politischen Lage innerhalb der Europäischen Union noch tieferliegende Absichten als den Spielerschutz im Sinn haben. Denn als Teil Großbritanniens und Betroffener eines bevorstehenden Brexits könnte dem kleinen Land nach dem Ausscheiden aus der europäischen Staatengemeinschaft eine große Abwanderungswelle internationaler Unternehmen bevorstehen. Aktuell sind in Gibraltar nämlich viele Glücksspielunternehmen angesiedelt, die dort nicht nur Personen aus dem europäischen Ausland beschäftigen, sondern natürlich auch Steuern entrichten. Nach dem Brexit könnte das internationale Geschäft aber stark eingeschränkt oder zumindest erschwert werden, was für das sehr kleine Land, in welchem der Glücksspielsektor einen großen Teil des Staatshaushalts ausmacht, zum fundamentalen Problem werden könnte. Mit der nun publizierten Kooperation bezieht Gibraltar Stellung und macht deutlich, dass es trotz Brexit weiterhin Teil der Eurozone sein will. Klar dürfte auch sein, dass es für die Politik schwierig werden dürfte, einen harten Brexit umzusetzen, je mehr Beziehungen zwischen britischen Behörden bzw. Unternehmen und anderen europäischen Partnern bestehen. Bereits im April hatte sich Gibraltars Chefminister Fabian Picardo gegen einen vorschnellen Brexit ausgesprochen und eine langjährige Übergangsphase gefordert, in der eine Lösung für die unvermeidbaren wirtschaftlichen Probleme gefunden werden soll, die zwangsläufig auf Gibraltar zukommen werden.

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