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Forderung an Schleswig-Holstein: strengere Kontrollen der Werbung für Online-Casinos

Das Innenministerium sowie die Landesmedienanstalt Schleswig-Holsteins wurden von der Hamburger Glücksspielaufsicht in mehreren Schreiben dazu aufgefordert, Webseiten von Online Casinos, die durch den Sonderwegs Schleswig-Holsteins dort lizenziert sind, strenger zu kontrollieren. Der Ursprung dieses Streits liegt in den umstrittenen Werbespots der Glücksspielanbieter, die in der restlichen Bundesrepublik verboten sind.

Ein Laptop auf dem ein Spiel eines Online Casinos geöffnet ist.
Erneuter Ärger um das teilweise illegale Angebot von Online Casinos. (©Bildquelle)

Werbeverbot für Online Casinos

Die Hamburger Glücksspielaufsicht hat sich in mehreren Briefen an das Innenministerium und die Landesmedienanstalt in Schleswig-Holstein gewendet und in diesen die Forderung geäußert, Werbeverbote für die umstrittenen Online Casinos aufzusetzen. Laut den Schreiben muss das nördlichste Bundesland Deutschlands für die Einhaltung der Auflagen der in Schleswig-Holstein lizenzierten und ansässigen Online Casinos sorgen. Das beinhaltet unter anderem die verbotene Werbung für die Online-Glücksspielanbieter in anderen Bundesländern. In einem der Schreiben der Hamburger Glücksspielaufsicht an das Innenministerium in Kiel heißt es:

“Werbeaktivitäten der schleswig-holsteinischen Erlaubnisnehmer haben (…) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu unterbleiben. Wir gehen davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtstätigkeit dem Territorialprinzip hinreichend Rechnung tragen und dafür sorgen werden, dass die Werbung in Hamburg keine Verbreitung finden wird.“

Nördlichstes Bundesland geht einen Sonderweg

Zum Streit zwischen den Bundesländern kommt es sowieso nur, weil das Bundesland Schleswig-Holstein einen Sonderweg im Bereich Lizenzierung von Online Casinos geht. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag sind Online Casinos, bei denen mit Echtgeld gespielt werden kann, in Deutschland verboten. Nur das nördlichste Bundesland Deutschlands stellt eine Ausnahme dar, da es einigen Glücksspielanbietern für deren Online Casinos eine Lizenz ausgestellt hat. Als Einschränkung gilt aber, dass diese im Gegenzug aber ihre Leistung ausnahmslos Spielern aus dem eigenen Bundesland anbieten dürfen. Dementsprechend dürfte laut der Hamburger Glücksspielaufsicht auch die Dienstleistung der Online Casinos nicht in anderen Bundesländern beworben werden. Dennoch sind aktuell immer wieder auf bundesweit empfangbaren deutschen TV-Sendern regelmäßig Werbespots von Online Casinos wie DrückGlück oder Wunderino zu sehen. Zwar befindet sich am Ende der jeweiligen Werbung immer ein Hinweis, dass sich das Angebot ausschließlich an Spieler aus Schleswig-Holstein richtet. Dennoch haben diverse Recherchen von Journalisten ergeben, dass die Werbung ebenfalls genutzt wird, um Spieler aus anderen Bundesländern anzuwerben, was bereits in zahlreichen Fällen zu Streitigkeiten zwischen den Bundesländern führte. Anfang des Jahres waren zwar die Lizenzen für die Online Casinos in Schleswig-Holstein abgelaufen, woraufhin ein bundesweites Werbeverbot für Online Casinos durchgesetzt wurde. Doch im Alleingang wurden die Lizenzen von Schleswig-Holstein erneut verlängert, woraufhin auch die Werbespots zurück ins TV kamen.

Identisch aussehende Casino-Seiten für Spieler aus anderen Bundesländern

Wie weitere Recherchen des NDRs ergaben, tricksen die Anbieter wie DrückGlück. Durch die landesweit ausgestrahlten Werbespots werden Spieler zu einer nahezu identisch aussehenden Webseite gelockt, die im Übrigen die gleichen Kontakt- und Servicedaten wie die Originalseite angibt, auf der die Interessierten sich dann auch aus anderen Bundesländern anmelden, einzahlen und um echtes Geld spielen können. Offiziell stehen allerdings zwei unterschiedliche, in Malta ansässige Firmen die Webseiten. Angezeigt wird bei einer einfachen Internetsuche nach „DrückGlück“ allerdings immer die illegale und nicht lizenzierte Parallelwebseite. Das Innenministerium Schleswig-Holstein ließ dazu verlauten, dass der Sachverhalt geprüft werde.

Bundesweite Strafverfolgungsmaßnahmen?

Die Vorwürfe und Aufforderungen zum Handeln der Hamburger Glücksspielaufsicht richteten sich auch an die Medienanstalt. So sei Werbung für illegales Glücksspiel strafbar, weswegen dann auch die entsprechenden Medienunternehmen „mit möglichen Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen müssen.“ Ein Sprecher vom der Hamburger Innenbehörde kommentierte die Streitigkeiten:

“Wir teilen die Ansicht, dass Anbieter die in Schleswig-Holstein zulässige Werbung nutzen, um im gesamten Bundesgebiet um Spieler zu buhlen. Wir gehen zudem davon aus, dass diese Werbung in Hamburg weiterhin verboten ist.“

Das Innenministerium in Kiel entgegnete in einem Antwortbrief, dass man die Vorwürfe mit Verwunderung zur Kenntnis genommen habe, da zum Schutz anderer Bundesländer bereits weitreichende Regelungen zur Werbung von Online Casinos vorhanden seien. Die Streitigkeiten beschränken sich allerdings längst nicht nur auf den Konflikt zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Auch sämtliche anderen Bundesländer wurden über die Problematik unterrichtet. Noch im September soll es daher eine Diskussionsrunde zwischen den Ländern geben, um eine Lösung für die Problematik zu finden.

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