Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Internet-Provider ohne eigene Netzinfrastruktur nicht verpflichtet sind, den Zugriff auf illegale Glücksspielseiten zu sperren. Dies stellt einen Rückschlag für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dar, die auf Netzsperren zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels gesetzt hatte.

- Internet-Provider ohne eigene Infrastruktur sind nicht zu Netzsperren verpflichtet.
- GGL kann keine Sperren gegen Reseller durchsetzen.
- Urteil erschwert die Bekämpfung illegaler Glücksspielanbieter.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 8 C 3.24 entschieden, dass Internet-Provider ohne eigene Netzinfrastruktur in Deutschland nicht verpflichtet sind, den Zugriff auf illegale Online-Glücksspielseiten zu unterbinden. Die Entscheidung, die in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht wurde, betrifft insbesondere Reseller, die keine eigene Netzinfrastruktur betreiben.
„Die Entscheidung des BVerwG zeigt, dass nicht jeder Anbieter in der digitalen Kette automatisch für Online-Inhalte haftbar gemacht werden kann.“
Die GGL hatte von einem solchen Reseller verlangt, den Zugang zu bestimmten Glücksspielseiten mit Sitz in Malta zu blockieren. Diese Websites operierten ohne deutsche Lizenz und verstießen gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Der betroffene Provider wehrte sich juristisch gegen die Anordnung und erhielt bereits in den Vorinstanzen Recht.
Auswirkungen auf die Bekämpfung illegalen Glücksspiels
Ein Großteil der illegalen Anbieter hat seinen Sitz in Malta und ist von der dortigen Malta Gaming Authority lizenziert. Ein umstrittenes Gesetz schützt diese Unternehmen vor Strafverfolgungen aus dem Ausland. Die GGL könnte künftig Netzsperren von großen Infrastrukturbetreibern Deutschlands wie Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 verlangen. Doch ohne IP-Sperren wird es schwierig bleiben, den illegalen Glücksspielmarkt einzudämmen und legale Online Glücksspielanbieter zu fördern, um den deutschen Markt attraktiver zu machen.
Alternative Strategien und internationale Perspektiven
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die GGL, alternative Strategien zur Regulierung und Eindämmung des Schwarzmarktes zu entwickeln. Um die rechtlichen Voraussetzungen für IP-Sperren zu schaffen, ist eine Anpassung des Glücksspielstaatsvertrags unumgänglich. Derzeit beschränken sich Sperranordnungen auf Diensteanbieter, die unzulässige Inhalte, etwa Hosting-Unternehmen, bereitstellen. Eine Änderung des Vertrags ist jedoch nur möglich, wenn alle Bundesländer zustimmen.
Down Under verfolgt die Regierung einen anderen Ansatz. Australien setzt seit 2019 vermehrt auf IP-Blocking, um den Glücksspielmarkt vor illegalen Wettbewerben zu schützen. Die Australian Communications and Media Authority (ACMA) hat mehr als 700 illegale Online-Glücksspielanbieter gesperrt.
Vorgehensweise bei der Durchsetzung von Netzsperren
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfolgt einen systematischen Ansatz zur Umsetzung von Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote. Zunächst identifiziert die GGL die IP-Adressen der betroffenen Domains, um die verantwortlichen Anbieter von Vermittlungsdiensten (AvV) zu ermitteln. Besonders relevant sind hierbei die Host-Provider, die eine zentrale Rolle bei der Zugänglichkeit der Webseiten spielen.
Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit werden diese Anbieter von der GGL aufgefordert, die entsprechenden Webseiten für Nutzer aus Deutschland unzugänglich zu machen. In der Praxis leiten die AvVs diese Aufforderung häufig an die jeweiligen Glücksspielanbieter weiter oder ergreifen selbst Maßnahmen, indem sie die Domain für den Zugriff aus Deutschland sperren oder sie vollständig von ihren Servern entfernen.
Derzeit sind etwa 930 Domains gesperrt oder nicht mehr zugänglich, wobei monatlich durchschnittlich 60 weitere Domains hinzukommen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Domains durch einen Wechsel des AvVs erneut erreichbar werden. In diesen Fällen initiiert die GGL den Vorgang gegenüber dem jeweils aktuellen AvV erneut und leitet entsprechende Maßnahmen ein.
Wie geht es weiter?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt die rechtlichen Grenzen im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel. Für die GGL bedeutet dies, alternative Strategien zur Regulierung und Eindämmung des Schwarzmarktes zu entwickeln. Die Diskussion über die rechtliche Anpassung des Glücksspielstaatsvertrages wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
Eine Anpassung des Glücksspielstaatsvertrags ist unvermeidbar, um die rechtlichen Voraussetzungen für IP-Sperren zu schaffen. Eine Änderung des Vertrags ist jedoch nur möglich, wenn alle Bundesländer zustimmen.


