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Richtlinien für das Online-Glücksspiel

Sachsen-Anhalt hat für die bevorstehende Legalisierung des Online-Glücksspiels technische Richtlinien vorgestellt. Das Ministerium für Inneres und Sport will im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) für zukünftige Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieter die nötigen technischen Informationen bereitstellen. Diese beziehen sich auf die Zentraldateien, das Auswertesystem sowie auf die Testumgebung.

Eine Person sortiert Jetons.
Das neue Einzahlungslimit von monatlich 1.000 Euro gilt für jede Art von Online-Casinospielen. (©Leuchtturm81/Pixabay)

Vorbereitung auf neuen Rechtsrahmen

Der neue Glücksspielstaatsvertrag läutet ab dem 01. Juli 2021 eine neue Zeitrechnung auf dem deutschen Glücksspielmarkt ein, von dem speziell das Online-Segment extrem profitiert. So wird Betreibern von Online-Casinos und Online-Wettbüros die Möglichkeit eingeräumt, sich unter Einhaltung gewisser Qualitätsstandards um eine deutsche Lizenz zu bemühen. Dadurch können Spielerinnen und Spieler legal auf das Spielangebot staatliche konzessionierter Anbieter zugreifen. Damit werde nicht nur der Kanalisierungsauftrag wahrgenommen, sondern auch der Schwarzmarkt eingedämmt und der Spielerschutz gestärkt.

Um diese Ziele zu erreichen, werden den Behörden und Ämtern bessere Vollzugsmöglichkeiten eingeräumt. Unter anderem bekommt die zentrale Sperrdatei ein Upgrade und die Einzahlung pro Spieler wird monatlich auf 1.000 Euro limitiert. Noch ist auch nicht gänzlich klar, ob es weiterhin Promotionen ohne Einzahlung geben wird. In Online Casinos ohne Einsatzlimit ebenso wie auf Casino Seiten ohne Steuer und bei Internet Spielbanken ohne Einzahlungslimit könnt ihr derzeit aber weiterhin spielen. Die Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits erfolgt mithilfe zwei zentraler Dateien – die Limit- und Aktivitätsdatei. Beide unterliegen technischen Systemen, die von den lizenzierten Glücksspielanbietern bis Juli eingerichtet werden müssen.

Sachsen-Anhalt veröffentlichte diesbezüglich den operativen Ablauf für die technischen Richtlinien auf der eigenen Homepage und gab in dem Bericht zu Protokoll, dass der Anschluss an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielauswertesystems (LUGAS) für alle Anbieter ein obligatorischer Prozess sei. Gleiches gelte auch für den Anschluss an die bundesweite Sperrdatei (OASIS), die in den Verantwortungsbereich der neuen Aufsichtsbehörde fallen wird. Bis zur endgültigen Rechtskräftigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags wolle das Ministerium für Inneres und Sport mithilfe einer Testphase die notwendige Einrichtung und Inbetriebnahme gewährleisten.

Anmeldung zur Testphase. Wie aus dem Bericht des Ministeriums hervorgeht, können potenziell zukünftige Glücksspielanbieter ab sofort den Zugang zu den technischen Richtlinien für die Zentraldateien, das Auswertesystem und die Testumgebung beantragen. Die jeweiligen Betreiber und Unternehmen müssen dafür eine Erklärung ausfüllen und einen Antrag per E-Mail stellen. Exakte und weitere Informationen listet das Ministerium auf seiner Webseite auf.

LUGAS-Richtlinien

Die Richtlinien des LUGAS wurden so konzipiert, dass die neue Aufsichtsbehörde alle eingespeisten Informationen der lizenzierten Glücksspielbetreiber analysieren kann. Dadurch soll die Kontrollinstanz mit der nötigen Handlungsbefugnis ausgestattet werden, auffällige und suchtgefährde Spieler zu schützen. Hier kommt auch die Einhaltung des Einsatzlimits zum Tragen. Die Aufsichtsbehörde soll über das Auswertesystem verhindern, dass die Spieler anbieterübergreifend die 1.000 Euro im Monat überschreiten.

Safe-Server. Alle Informationen über die Spielerschaft werden auf Safe-Servern abgespeichert. Staatlich konzessionierte Anbieter sind per Gesetz dazu verpflichtet, die jeweiligen Daten einzupflegen. Zudem müssen sie die Server eigenständig einrichten. Auch der Wartungsbereich fällt in ihren Verantwortungsbereich.

Laut des Ministeriumsberichts könne das Auswertesystem alle eingepflegten Informationen über die Spieler so verarbeiten und analysieren, dass die Einhaltung des Einsatzlimits gewährleistet wird. Dabei kommt vor allem das Zusammenspiel der Sperr- und Aktivitätsdatei zum Tragen.

Zusammenspiel der Systeme

Das Ministerium erklärte ebenfalls im Bericht, wie die einzelnen System ineinandergreifen sollen, damit das Limit von 1.000 Euro von keinem Spieler überschritten werden kann. So greife man auf Pseudonyme zurück, die den jeweiligen Spielern zugewiesen werden. Registriert sich ein Zocker zum ersten Mal in einem Online-Casino, werde das entsprechende Pseudonym ganz automatisch in den Zentraldateien vermerkt. Im gleichen Atemzug müsse der entsprechende Glücksspielanbieter eine von ihm festgelegte Spieler-ID an die bundesweite Aufsichtsbehörde übermitteln. Diese ID muss nach Angaben des Ministeriums einmalig und unverwechselbar sein.

Glücksspielbehörde. Die neue Glücksspielaufsicht soll ihren Sitz in Halle haben. Zwar werde die Behörde nicht direkt zum 01. Juli 2021 ihre Aufgaben wahrnehmen können, dennoch wird sie auf Dauer das wichtigste Kontrollorgan auf dem deutschen Glücksspielmarkt sein. Unter anderem verwaltet sie die bundesweiten Zentraldateien, überprüft die Einhaltung der Lizenzbestimmungen und überwacht die Reglementierung der Werbemöglichkeiten. Darüber hinaus kann sie illegale Plattformen durch IP-Blockung vom Markt fernhalten.

Sobald eine Spielerin oder ein Spieler glückspielerische Aktivitäten aufnimmt, werde der Status der zugeteilte Spieler-ID in den Zentraldateien von „Inaktiv“ auf „Aktiv“ gesetzt. Die Aktivierung obliege dabei dem jeweiligen Glücksspielanbieter. Dieser muss nach den Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrag die aktive Teilnahme des entsprechenden Zockers notieren und den Status auf „Aktiv“ setzen. Mit diesem System werde genaustens festgehalten, wie es um die derzeitigen Spielaktivitäten und den generellen Spielstatus bestellt ist.

Sobald eine weitere Registrierung in einem zweiten Online-Casinos vorgenommen wird, muss theoretisch auch dieser Anbieter die Spieler-ID auf „Aktiv“ setzen. Das sei jedoch dank des Systems nicht möglich, da paralleles Spielen auf mehreren Plattformen rigoros unterbunden wird. Erst wenn der erste Betreiber die ID wieder auf „Inaktiv“ setzt, sei das Zocken in einem anderen Online-Casino möglich. In Belgien wird beispielsweise IP-Blocking genuztzt, um illegale Glücksspielanbieter fernzuhalten.

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