Illegale Fungames sind ein wachsendes Problem in Niedersachsen und ganz Deutschland. Trotz steigender Verdachtsfälle fehlen der Landesregierung verlässliche Daten zur Anzahl beschlagnahmter Geräte. Die Behörden stehen vor großen Herausforderungen bei der Erfassung und Bekämpfung dieser Glücksspielautomaten. Experten warnen vor den Risiken für Spieler und die Verbindung zu kriminellen Strukturen. Niedersachsen wartet auf bundesweite Regelungen, um das Problem effektiver anzugehen.

Trotz zahlreicher Beschlagnahmungen fehlt der Landesregierung in Niedersachsen die Übersicht über die tatsächliche Verbreitung illegaler Glücksspielautomaten.
Was sind Fungames?
Bei den Spielen handelt es sich um illegale Glücksspielautomaten, die keine behördliche Zulassung besitzen und oft klein sowie leicht versteckbar sind. Sie finden sich häufig in Gaststätten, Shisha-Bars, Kiosken oder Vereinsräumen. Betreiber nutzen sie, um die strengen gesetzlichen Vorschriften für Geldspielgeräte zu umgehen und hohe Umsätze zu erzielen. Somit stellen sie ein erhebliches Risiko für spielsuchtgefährdete Personen dar.
Fungames sind problematisch, weil sie manipuliert werden können, etwa indem erspielte Gewinne nicht angezeigt werden, obwohl sie in der Buchführung als Einnahmen verbucht sind. So entgehen Steuern, und Spieler werden betrogen. Zudem erzielen Betreiber hohe Umsätze – teilweise mehrere Tausend Euro pro Monat und Gerät – ohne dass der Staat daran beteiligt wird.
Niedersachsen im Blindflug
Die Landesregierung Niedersachsen verfügt im Moment über keine verlässlichen Daten zur Anzahl beschlagnahmter Fungames. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der CDU-Abgeordneten Lena-Sophie Laue hervor, die das Thema im Landtag ansprach. Die Polizei hat keine geeigneten Rechercheparameter, um die genaue Zahl der beschlagnahmten Geräte zu erfassen.
Eine spezielle Erfassung oder Statistik existiert nicht. Trotz der fehlenden Daten gibt die Landesregierung zu, dass eine Zunahme von Fungames bedenklich wäre. Niedersachsen setzt auf Verbundkontrollen und die Nutzung von OASIS-Daten, um legale von illegalen Automaten besser zu unterscheiden. Einen eigenen „Fungame-Erlass“ wie Nordrhein-Westfalen gibt es nicht, da man auf eine bundesweite Regelung wartet.
Die Landesregierung verweist auf den Abschlussbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) dessen Ergebnis abgewartet wird, bevor weitere länderspezifische Maßnahmen ergriffen werden. Die Novelle der Spielverordnung soll künftig helfen, illegale Geräte besser zu identifizieren und zu bekämpfen.
Kampf gegen Fungames: Was Niedersachsen von NRW lernen kann
In Nordrhein-Westfalen reagierten die Behörden auf die Ausbreitung illegaler Fungames mit einem speziellen „Fungames-Erlass“. Dieser Erlass klärt Zuständigkeiten und gibt Kommunen klare Handlungsempfehlungen, um illegale Automaten zu erkennen und konsequent zu bekämpfen. Die Polizei übernimmt die Strafverfolgung, unterstützt durch IT-forensische Fachabteilungen, während Ordnungsämter vor Ort mitwirken.
Diese koordinierte Vorgehensweise hat sich als effektiv erwiesen und führt zu gemeinsamen Kontrollen und Ordnungspartnerschaften. In Niedersachsen gibt es keinen vergleichbaren Erlass. Stattdessen setzt das Land auf die Novelle der Spielverordnung, um legale Echtgeld Glücksspielanbieter von illegalen Anbietern besser unterscheiden zu können. Verbundkontrollen und die Nutzung von OASIS-Daten sollen die Überwachung verbessern.
Risiken und kriminelle Verstrickungen
Illegale Fungames sind eng mit kriminellen Strukturen verknüpft, da sie häufig von organisierten Gruppen betrieben werden, die hohe Gewinne erzielen. Pro Gerät können Umsätze von bis zu 140.000 Euro jährlich erreicht werden, was die Attraktivität dieser Automaten für kriminelle Netzwerke erhöht. Die Betreiber umgehen dabei gesetzliche Vorgaben und entziehen sich der Kontrolle.
Ein weiteres Problem ist die schnelle Ersetzung beschlagnahmter Geräte: Sobald ein Automat von den Behörden sichergestellt wird, setzen die Betreiber meist sofort neue Automaten ein. Dies erschwert die Strafverfolgung erheblich und führt zu einem ständigen Katz-und-Maus-Spiel zwischen Polizei und illegalen Anbietern. Die fehlende Transparenz und die hohe Gewinnspanne fördern zudem die Verbreitung dieser illegalen Glücksspielgeräte.
Wissen ist Macht: Wie Aufklärung den Kampf gegen Fungames stärkt
Um Behörden, Polizei und Betreiber besser zu informieren, haben der Bayerische Automaten-Verband (BAV), der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und die Kanzlei Benesch & Partner einen Aufklärungsfilm produziert. Dieser erklärt anschaulich, wie man illegale von legalen Geräten unterscheidet.
Typische Merkmale illegaler Fungames sind das Fehlen einer Auszahlvorrichtung, Aufkleber wie „Nur zur Unterhaltung“ und fehlende Zulassungen der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB). Das Bereitstellen solcher Geräte ist strafbar und kann zu Beschlagnahme, Strafanzeigen und sogar zur Verweigerung einer Gaststättenerlaubnis führen. Ein weiterer Film für Betreiber wird bald veröffentlicht, um präventiv aufzuklären.


