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Urteil: Brandstiftung in Spielhalle

Das Landgericht Ulm hat eine Frau wegen Brandstiftung und versuchtem Mord zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Die 42-jährige Angeklagte soll im vergangenen Jahr mit einem Kanister Spiritus in einer Spielhalle in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) ein Feuer entfacht haben. Zur Tatzeit schliefen im Stockwerk über dem Casino insgesamt 14 Bewohner. Aus diesem Grund sprachen die Richter die Frau wegen versuchten Mordes in 14 Fällen schuldig und verurteilten sie zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

Gitter einer Gefängniszelle.
Die 42-jährige Angeklagte muss wegen ihrer Taten für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. (©Ichigo121212/Pixabay)

Mehrere Straftaten

Der gelegte Brand in der Spielhalle ereignete sich im September 2020 und verlangte aufgrund einiger Verstrickungen sowie dem Tatmotiv besondere Geduld der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund zog sich der Prozess um die 42-jährige Angeklagte über mehrere Monate, ehe vor Kurzem das endgültige Urteil gesprochen wurde. So soll die Frau laut Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit dem Brand versucht haben, den Diebstahl von bestimmten Dokumenten zu vertuschen. Als Angestellte der Spielhalle habe sie mehrfach die Umsätze des Etablissements unterschlagen. Das gelegte Feuer sollte entsprechend die nachweisbare Hinterziehung der Gelder vertuschen. Deshalb wurde ihr von der Staatsanwaltschaft zusätzlich schwere Brandstiftung, Diebstahl und Unterschlagung vorgeworfen.

In ihrem angeführten Plädoyer forderten die Kläger auf Grundlage der kombinierten Straftaten eine Haftdauer von fünf Jahren und sechs Monaten. Besonders schwer wog dabei die Fahrlässigkeit, mit der die Frau gehandelt hat. Nach Ansicht des Gerichts nahm sie durch den gelegten Brand billigend den Tod der Personen in Kauf, die ahnungslos in ihren Wohnungen über der Spielhalle weilten. Da die Angeklagte das Feuer gegen Mitternacht legte, schliefen die meisten Anwohner und bekamen nichts vom Brand mit. Insgesamt wurden so 14 Menschen einer lebensgefährlichen Lage ausgesetzt, was die Staatsanwaltschaft dazu bewog, auf versuchten Mord in 14 Fällen zu plädieren.

Verteidigung fordert mildere Strafe. Der Anwalt der Angeklagten versuchte während des Prozesses eine Verurteilung wegen versuchten Mordes abzuwenden. Da seine Mandantin mit ihren Handlungen nie darauf abgezielt habe, dass Menschen zu Schaden kommen, wäre ein Mordurteil unangebracht. Entsprechend wurde auf eine mildere Strafe gepocht, die wegen Brandstiftung und Unterschlagung auf unter zwei Jahren Haft angedacht war.

Angeklagte bricht ihr Schweigen

Abseits der vielen Verstrickungen wurde der Fall durch die Angeklagte selbst verlangsamt. Diese hatte sich bis zuletzt in Schweigen gehüllt und keinerlei Stellung zu den Vorwürfen bezogen, ehe sich im März die Ereignisse durch ein Geständnis plötzlich überschlugen. Die Verteidigung gab diesbezüglich zu Protokoll, dass die ehemalige Angestellte der Spielhalle je 200 Euro aus einem Wechsler entnommen und unterschlagen habe. Laut übereinstimmenden Medienberichten sollen rund acht solcher Delikte zugegeben worden sein. Das Geld habe die Frau dafür benutzen wollen, ihre Miete für August und September 2020 zu bezahlen.

Zu diesem Zeitpunkt sei Brandstiftung noch kein Thema gewesen. Dennoch sei ihr bewusst geworden, dass das entwendete Geld spätestens bei der nächsten Kassenprüfung für Nachfragen sorgen würden. Um das drohende Unheil abzuwenden, habe sie sich im Affekt dazu entschieden, die entsprechenden Dokumente zu stehlen. Im letzten Akt ihrer Straftatenabfolge legte sie schließlich das Feuer, um sich aus der Bredouille zu manövrieren.

Geringer Brandschaden. Das Feuer war in der Nacht im Dezember 2020 nach kurzer Zeit von selbst erloschen und hat keinen der Bewohner über der Spielhalle verletzt. Das Eingreifen der Feuerwehr war entsprechend nicht vonnöten. Der verursachte Schaden durch den Brand betrug laut dpa circa 5.000 Euro.

Keine Mordabsichten

Das Feuer spielt in dem gesamten Fall mit Hinsicht auf das Tatmotiv nur eine untergeordnete Rolle und hat doch für die Schwere des Urteilsspruchs gesorgt. Dabei habe die Angeklagte nur zufällig in ihrem Keller einen Kanister mit Bioethanol gesehen, der sie letztlich zur Brandstiftung animierte. Auch wenn sie ganz bewusst nur einen Teppich in der Spielhalle angezündet habe, um keinen Großbrand auszulösen, konnte das Landgericht Ulm das fahrlässige Handeln nicht übersehen.

Die Frau soll laut eigener Aussage mit dem Brand die Absicht verfolgt haben, die anstehende Kassenprüfung zu verschieben. Durch das Eingreifen der Polizei und der Feuerwehr sollte die Spielhalle für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. So hätte sie genügend Zeit gehabt, dass gestohlene Geld zurückzuzahlen. Mordabsichten seien entsprechend nie ein Thema gewesen.

Strafmaß für Brandstiftung. Brandstiftung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet in der Rechtsprechung zwischen verschiedenen Graden der Brandstiftung. Im Fall der ehemaligen Spielhallenangestellten wurde auf eine besonders schwere Brandstiftung plädiert, die eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren nach sich ziehen kann. Mit Todesfolge hätte das Strafmaß mindestens zehn Jahre bedeutet.

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