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Pokerspieler klagt wegen Hausverbots

Aufgrund regelmäßiger Gewinne hat das Casino Innsbruck einem Pokerspieler ein Hausverbot erteilt. Der 32-Jährige hat daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet und klagt nun gegen die österreichische Spielbank. Im Raum steht eine Schadenssumme von insgesamt 16.000 Euro, die unter anderem auf einem „Verdienstentgang“ basiert.

Casino-Schriftzug als LED in roter Farbe.
Das Casino Innsbruck hatte dem Pokerspieler zunächst einen beschränkten Zugang gewährt, ehe das Hausverbot ausgesprochen wurde. (©Ben Lambert/Unsplash)

Halb-Profi räumt Casino Innsbruck leer

Poker genießt im Glücksspielwesen einen Sonderstatus. Im Gegensatz zu klassischen Casinospielen wie Roulette, Blackjack oder auch zu den beliebten Spielautomaten basiert der Ausgang einer Pokerpartie nicht ausschließlich auf Glück. Auch die Skills, die sich aus mathematischen Fähigkeiten und strategischem Denken zusammensetzen, entscheiden maßgeblich über Sieg oder Niederlage.

Ein Pokerspieler aus Südtirol verfügt offenkundig über so viel Skill, dass das Casino Innsbruck in ihm eine potenzielle „Gefahr“ sah und kurzerhand ein Hausverbot aussprach. Der 32-Jährige, der sich selbst als Halb-Profi bezeichnet, verzeichnete in der Spielbank bis dato regelmäßige fünfstellige Gewinne bei der Pokervariante Omaha.

Der Geldreigen endete jedoch im August 2021. Einen Monat zuvor hatte der Pokerspieler einen denkwürdigen Lauf und erleichterte das Casino Innsbruck um rund 40.000 Euro. Die Betreiber zogen daraufhin die Reißleine.

Stammcasino. Nach eigener Aussage besuchte der Pokerspieler bis zum Jahr 2020 die Concord-Card-Casinos, war jedoch aufgrund der gesetzlichen Veränderungen in Österreich dazu gezwungen, sich eine neue Spielstätte zu suchen. Im Zuge der Monopolisierung des hiesigen Marktes verloren die Concord-Card-Casinos ihre Konzession an die heimischen Spielbanken. Das Casino Innsbruck war die nächstgelegene Alternative und avancierte entsprechend zum neuen Stammcasino des 32-jährigen Halb-Profis.

Rechtlicher Beistand

Bevor das Casino Innsbruck das endgültige Hausverbot erteilte, wurde der Südtiroler im Vorfeld mit einer eingeschränkten Zutrittserlaubnis belegt – jedoch nicht nur vom Casino selbst. Da die Pokertische auch von zwei Privatpersonen organisiert werden, verfügen diese über einen gewissen Grad an Entscheidungsbefugnissen.

Nach einigen Treffen und Aussprachen wurde sich darauf geeinigt, dass der „Poker-König“ erst zu später Stunde an den Pokerrunden teilnehmen darf. Abgemacht wurde 23.00 Uhr. Der 32-Jährige hielt sich zwar an die Vorgaben, dem Geldfluss tat dies jedoch keinen Abbruch. Als er an nur einem Abend 9.000 Euro gewann, wurde umgehend das Hausverbot ausgesprochen.

Der Betroffene will derweil die Entscheidung nicht hinnehmen und hat sich rechtlichen Beistand gesucht. Zwei Anwälte wurden mit der Prüfung des Falls beauftragt und bezichtigen die gesamte Thematik als willkürliche Aussperrung. Das Hausverbot habe daher keine rechtliche Basis.

Fronten sind verhärtet. Eine außergerichtliche Einigung scheint nach aktuellem Stand sehr unwahrscheinlich zu sein. Das jüngste Gespräch zwischen den beteiligten Parteien soll nach österreichischen Medien nicht die erhofften Resultate erzielt haben. Die Fronten sind weiterhin verhärtet.

Klage: Schadensersatz von 16.000 Euro

Gemeinsam mit seinen Anwälten hat der 32-jährige Pokerspieler nun offiziell Klage eingereicht. Als Schadenersatz wird insgesamt 16.000 Euro gefordert. Der Großteil der Summe basiert dabei auf dem Verdienstentgang, den der Südtiroler durch das Hausverbot erlitten hat.

Laut den Anwälten sei dem Kläger aufgrund des Ausschlusses ein erheblicher Geldfluss verwehrt worden, der sich von August 2021 bis zur Klageeinbringung auf mindestens 10.000 Euro summiert hätte. Als Begründung geben die Anwälte die spielerischen und mathematischen Fähigkeiten ihres Mandanten an. Da er das Pokerspiel besser als die meisten Spieler beherrsche, sei er in der Lage, dauerhafte Gewinne einzustreichen.

Weiter heißt es in der Klageschrift, dass der Mandant auf den Zugang in das Casino Innsbruck angewiesen sei. Die Pokereinnahmen seien ein essenzieller Teil seines Lebensunterhalts. Ihr Wegfall würde seine Existenz bedrohen.

Unterlassung des Teilnahmeverbots. Zusätzlich zum Verdienstentgang plädieren die Anwälte des Pokerspielers auf die Unterlassung des Teilnahmeverbots, die nochmal mit 6.000 Euro anberaumt wird. Dadurch ergibt sich eine Schadenssumme von insgesamt 16.000 Euro.

In eine andere Spielbank ausweichen kann der 32-Jährige derweil nicht. Der Grund: Die Monopolstellung des landesbasierten Glücksspielmarkts in Österreich. Mit dem Casino Seefeld liegt die nächste Spielstätte knapp 23 Kilometer entfernt.

Präzedenzfall in der Mache

Da die Vergleichsgespräche zwischen dem Kläger und dem Casino Innsbruck versandet sind, steht nun ein Zivilprozess aus. Wann dieser konkret stattfindet, ist zwar noch nicht bekannt, laut übereinstimmenden Medienberichten ist jedoch die erste Jahreshälfte 2023 angedacht.

Situation aufzeigen. In den ersten Verhandlungstagen soll es zunächst darum gehen, den Sachbestand komplett aufzuzeigen. Dabei soll der Südtiroler die ganze Situation aus seiner Sichtweise schildern.

Bereits jetzt blickt die Glücksspielbranche in Österreich gespannt auf den Fall, da das Echo des Urteils gegebenenfalls lange nachhallen kann. So wird die Frage geklärt, ob Glücksspielbetreiber ihre Spieler ohne triftigen Grund einfach aussperren dürfen.

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