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Pokerstar Lena Evans verklagt PayPal

Die Pokerspielerin Lena Evans verklagt PayPal im Rahmen einer Sammelklage. Die zweifache Gewinnerin des World of Series Poker Circuit bezichtigt den digitalen Zahlungsanbieter des betrügerischen, repressiven und böswilligen Verhaltens. Das berichteten zuletzt zahlreiche US-Medien. Evans habe gemeinsam mit anderen Betroffenen eine Klage am Bundesgericht in Nordkalifornien eingereicht.

Eine Illustration mit dem Logo vom Zahlungsdienstleister PayPal.
Lena Evans wirft PayPal vor, eine Summe von 26.984 US-Dollar auf ihrem Konto eingefroren zu haben. (©Muhammad Asyfaul/Unsplash)

Knapp 27.000 US-Dollar eingefroren

In der Sammelklage bezichtigt die Pokerspielerin den Zahlungsdienstleister, ihren Account rechtswidrig gesperrt zu haben. Ohne Vorwarnung oder plausible Erklärung habe PayPal eine Summe von 26.984 Euro eingefroren. Die geldlichen Mittel seien dabei nicht ihr Eigenkapital, sondern die finanzielle Basis für die „Poker League of Nations“ (PLON). Die gemeinnützige Organisation wurde von Evans selbst ins Leben gerufen und sammelt Geld für hilfsbedürftige Frauen – etwa für Veteraninnen oder Brustkrebspatientinnen.

Poker League of Nations. Die gemeinnützige Organisation wurde im Jahr 2017 gegründet und hat es sich zum Ziel gemacht, Frauen in schwierigen Situationen finanziell zu unterstützen. Zeitgleich versucht die PLON Spielerinnen proaktiv an die globale Pokerszene heranzuführen. Über gehostete Events, Turniere und andere Formate soll der Einstieg in die Community vereinfach werden. Großer Wert wird dabei auf die Online-Sparte gelegt.

Abseits der PLON besitzt und verwaltet Evans eine weitere Pokerliga – „Helix Poker“. PayPal spiele bei der finanziellen Koordination eine wichtige Rolle. Ebenso sei durch die Accountsperre ihr Privatleben negativ beeinträchtigt, da sie unter anderem Kleidung online sowohl kaufe als auch verkaufe. Der Zahlungsdienstleister spiele bei den anfallenden Transaktionen eine wichtige Rolle.

Lena Evans als Hauptklägerin

Laut US-Medienberichten trete Evans in der Sammelklage als Hauptklägerin auf. Gemeinsam mit zwei weiteren Personen aus der Geschäftswelt sei die Pokerspielerin das Zugpferd der juristischen Auseinandersetzung mit PayPal.

Alle drei Kläger seien nach eigener Auffassung unrechtmäßig gesperrt worden, da der Zahlungsdienstleister einen Verstoß gegen die „Acceptable User Policy“ (AUP) geahndet hätte, der so nie stattgefunden habe. Die Kläger hätten im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien gehandelt. Die Beschlagnahmung des Geldes komme daher einer illegalen Handlung gleich. In der Sammelklage sei von einem höchst fragwürdigem Verhalten und Diebstahl die Rede.

Acceptable User Policy. Sie ist nicht direkt in den Nutzungsvereinbarungen von PayPal enthalten, sondern vielmehr über ein separates Dokument erreichbar. Benutzer müssen dafür auf einen Hyperlink klicken, der auf eine externe Website führt. Die AUP verbietet die Nutzung des Zahlungsdienstes für „illegale Aktivitäten“ und behält sich das Recht vor, Gelder im Falle einer Zuwiderhandlung zu beschlagnahmen.

In puncto Glücksspiel ist PayPal über die vergangenen Jahre sehr vorsichtig geworden. Der Konzern verbietet je nach Land und Region etwaige Transaktionen, die mit glücksspielerischen Aktivitäten verbunden sind. In Deutschland etwa können Spielende den Zahlungsdienst nicht für Online-Casinos verwenden, die ihren Sitz in der Bundesrepublik haben. In den Vereinigten Staaten verstoßen auch Pokerturniere unter gewissen Gesichtspunkten gegen die Regularien von PayPal.

Nach Presseberichten habe sich Evans allerdings stets im erlaubten Rahmen bewegt, da sie ihre Turniere in lizensierten und regulierten US-Casinos organsiert habe. Laut AUP sei diese Handhabung regelkonform und dürfte keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem seien die Accountsperrungen zuweilen irreführend, da die beiden anderen Hauptkläger nicht in der Glücksspielbranche tätig seien.

Aus diesem Grund werfe die Sammelklage PayPal vor, die geldlichen Mittel ohne eine angemessene Untersuchung eingefroren zu haben. Die Opfer seien im Vorfeld nicht über die Sperre ihrer Accounts in Kenntnis gesetzt worden. Dadurch habe nicht die Möglichkeit bestanden, die Entscheidung anzufechten oder sich entsprechend zu verteidigen.

Chris Moneymaker als Drahtzieher?

Branchen- und Medienexperten spekulieren, dass Lena Evans von Chris Moneymaker ermutigt worden sei, Klage gegen PayPal einzureichen. Der WSOP-Gewinner von 2003 und Poker Hall-of-Famer hatte sich zuletzt im Juni 2021 auf Twitter über den Konzern beschwert. So habe der Bezahldienst ihm zwischenzeitlich mehr als 12.000 US-Dollar eingefroren, die er für Buy-ins im Fantasy Football verwenden wollte. Moneymaker drohte damals gemeinsam mit seinem Anwalt mit einer Klage, ehe es zu einer außergerichtlichen Einigung kam. PayPal habe kurz nach der öffentlichen Auseinandersetzung das Geld wieder zugänglich gemacht.

Spezieller Anwalt. Wie aus einzelnen Presseberichten hervorgeht, arbeite Evans für die aktuelle Auseinandersetzung mit Moneymakers Anwalt zusammen, Eric Bensamochan. Er werfe PayPal eine Vielzahl an Straftaten vor – unter anderem ungerechtfertigte Bereicherung, Vertragsbruch und die Verletzung verschiedener bundesstaatlicher Gesetze in Kalifornien. Aufgrund der Schwere der Vergehen fordere der Anwalt das Dreifache des beschlagnahmten Betrags als Schadensersatz.

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