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Raubüberfall auf Wettbüro

Im baden-württembergischen Sachsenheim ereignete sich am Montag, 03. Mai, ein Raubüberfall in einem Wettbüro. Laut offiziellen Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft und Polizei soll ein 22-jähriger Mann für die Tat verantwortlich sein. Er habe gegen 13:30 Uhr das Wettbüro aufgesucht und eine Angestellte unter Gewalteinwirkung dazu aufgefordert, das Bargeld aus der Kasse herauszugeben. Inzwischen sei der Tatverdächtige identifiziert und festgenommen worden. Zudem seien gegen das Wettbüro selbst ebenfalls Ermittlungen eingeleitet worden.

Polizeiauto mit Sirene.
Die zuständige Polizeibehörde konnte nach einem Tipp der Wettbüro-Angestellten den Tatverdächtigen auffinden und verhaften. (©fsHH/Pixabay)

Gewalttätiger Raubüberfall

Nach Angaben der Polizei spielte sich der Tathergang im Wettbüro in der Oberriexinger Straße ab. Hier habe der 22-jährige Tatverdächtige bereits des Öfteren einige Wetten abgeschlossen und gelte entsprechend als Stammkunde. Da sich während der Tatzeit nur die 44-jährige Angestellte in den Räumlichkeiten der Einrichtung befand, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht genau sagen, ob es sich bei dem Raubüberfall um eine geplante oder aufgrund der günstigen Voraussetzungen um eine spontane Aktion gehandelt habe.

Der mutmaßliche Täter soll die Mitarbeiterin des Wettbüros mit Faustschlägen attackiert und gleichzeitig aufgefordert haben, Geld aus der Kasse herauszugeben. Selbst als die 44-jährige Frau wegen der Gewalteinwirkung zu Boden ging, habe der Angreifer nicht von ihr abgelassen. So soll er nach Aussage der Polizei weiter auf sie eingeschlagen und sie zur Kasse geschliffen haben. Auf diese Art und Weise habe er sich Zugang verschafft und mehrere Tausend Euro entwendet. Im Anschluss habe er sein Opfer in einem Raum eingesperrt. Da der Tatverdächtige weiterhin im Wettbüro verweilte, gehen die Beamten davon aus, dass er den aufgestellten Zigarettenautomaten aufbrechen wollte. Dieses Vorhaben sei ihm jedoch nicht geglückt.

Keine Zeugen. Die Oberriexinger Straße verbindet zwar die beiden Hauptverkehrsadern L1125 und L1141, liegt aber eher in einer ruhigeren Lage. Gerade während Corona sind die umliegenden Läden und Geschäfte nicht sonderlich stark belaufen. Das gilt auch für das entsprechende Wettbüro. Aus diesem Grund gab es auch während des Raubüberfalls keinerlei Zeugen.

Angestellte identifiziert Täter

Noch bevor der Tatverdächtige das Wettbüro verließ, habe er die abgeschlossene Tür zum Raum, in dem die Angestellte eingesperrt war, aufgeschlossen. Die 44-Jährige habe diese Gelegenheit genutzt und sei in die Toilette geflüchtet. Erst als sich die Situation beruhigte, der Täter das Geschäft verlassen hatte und ein weiterer Kunde die Einrichtung betrat, soll sie sich aus ihrem Versteck gewagt haben. Noch völlig aufgelöst habe sie im Anschluss eine Passantin auf der Straße aufgefordert, die Polizei zu alarmieren. Als diese am Tatort eintraf, habe die Wettbüro-Mitarbeiterin direkt einen Verdacht geäußert, um wen es sich bei dem Täter handeln könnte.

Nach dem offiziellen Blaulichtreport folgten die Beamten dem Hinweis und schafften es, den mutmaßlichen Täter zu identifizieren. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Heilbronn eine Wohnungsdurchsuchung erwirkt, die den 22-jährigen Mann letztlich mit dem Raubüberfall in Verbindung gebracht haben soll. So habe die Polizei nicht nur das gestohlene Bargeld in vierstelliger Höhe sicherstellen können, sondern habe auch den Täter selbst angetroffen.

Täter im Gefängnis. Nachdem Staatsanwaltschaft und Polizei relativ schnell den Raubüberfall aufarbeiten konnten, wurde der mutmaßliche Täter am Dienstag, 04. Mai, dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Es folgte eine Verurteilung wegen Raubes und die Einweisung ins Gefängnis.

Wettbüro gerät ins Visier

Nicht nur der 22-jähriger Räuber hat mit seinen Taten gegen das Gesetz verstoßen, sondern auch das Wettbüro selbst. So jedenfalls geht es aus dem Report der zuständigen Polizei hervor. Da im Kreis Ludwigsburg seit dem 24. April die Bundesnotbremse zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft getreten ist, hätte das Geschäft laut den geltenden Bestimmungen nicht geöffnet sein dürfen. Das Infektionsschutzgesetz sieht einen radikalen Shutdown aller nicht systemrelevanter Institutionen vor. Dadurch ist es Einrichtungen der Glücksspielbranche wie Casinos, Spielhallen und eben Wettbüros nicht gestattet, ihre Pforten geöffnet zu haben. Dem Betreiber des Wettbüros droht nun eine Bußgeldstrafe von bis zu 7.000 Euro.

Bundesregelung zur Notbremse. Das von der Bundesregierung verabschiedete Infektionsschutzgesetz soll die dritte Corona-Welle in Schach halten und die Pandemie in Deutschland eindämmen. Im Gegensatz zur vorherigen Handhabung der Corona-Maßnahmen gilt das Infektionsschutz bundesweit. Dadurch wurde den einzelnen Bundesländern zwar bis zu einem gewissen Grad die Handlungsbefugnis entzogen, dafür setzt die gesetzliche Regelung auf eine einheitliche Handhabung. So tritt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 die sogenannte Notbremse in Kraft. Diese beschränkt vor allem den sozialen Bereich. Die Bürger dürfen sich nur noch maximal mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Zudem gilt eine Ausgangsbeschränkung von 22:00 bis 05:00 Uhr. Lediglich Sport ist alleine bis 24:00 Uhr erlaubt.

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