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FB-Klage: King’s Casino mit Erfolg

Im Rechtsstreit mit Facebook konnte das King’s Casino vor einem Prager Gericht den ersten Erfolg verbuchen. Das US-Unternehmen von Mark Zuckerberg sei demnach dazu angehalten worden, die Werbung einer Online-Spiele-App von der eigenen Plattform zu verbannen. Diese war mit den Markenrechten des King’s Casinos hausieren gegangen und hatte ohne Einverständnis im sozialen Netzwerk mit dem Namen des Casinos geworben. Leon Tsoukernik, Besitzer des tschechischen Ablegers des King’s Casinos, hatte bereits im April eine Klage eingereicht. Per Pressemitteilung verkündete er nun den ersten juristischen Erfolg.

Ein Gerichtshammer.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch verbuchen Leon Tsoukernik und das King’s Casino die Entscheidung des Gerichts als ersten Erfolg. (©Bill Oxford/Unsplash)

Zäher Rechtsstreit

Wie aus der Pressemitteilung des King’s Casinos hervorgeht, sei ein Rechtsstreit unausweichlich gewesen. Im April dieses Jahres habe ein unbekanntes Unternehmen Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet, das ohne Einverständnis die Markenrechte des King’s Casinos nutzte und so gegen geltendes Recht verstieß.

Tsoukernik habe nach eigener Aussage noch im April mehrmals versucht, die zuständige Abteilung von Facebook zu kontaktieren. Allerdings habe das US-Unternehmen nie auf seine Anfragen reagiert und keine Stellung zu der Causa bezogen, sodass das King’s Casino Facebook verklagt hat. Selbst das Einschalten seines Anwalts Tomáš Osička habe keinerlei Wirkung gezeigt. Lediglich eine oberflächliche Kommunikation mit dem Support-Team des Internet-Giganten sei zu Stande gekommen. Eine außergerichtliche Problemlösung sei jedoch nicht im Rahmen des Möglichen gewesen.

Die tschechische Zeitung Hospodářské Noviny hatte im vergangenen April über den Disput zwischen dem King’s Casino und Facebook berichtet. Nach Angaben des Medienhauses sei über die vermeintlich illegale Werbeanzeige verkündet worden, dass das sonst stationär agierende King’s Casinos jetzt auch über ein Online-Angebot verfüge. Bei den besten Casino Apps findet man aber keine Angaben zu diesem Anbieter.

Willkommensgeschenk. Die dubiose Werbeanzeige auf Facebook versprach allen neuen Spielern anlässlich des digitalen Markeintritts des King’s Casinos ein Willkommensgeschenk in Höhe von 3.000 Tschechische Kronen (ca. 118 Euro). Nutzer, die damals auf die Anzeige geklickt hatten, seien jedoch nicht auf die Homepages des King’s Casinos weitergeleitet worden.

20 Millionen Euro Schadenersatz

Durch das Urteil des Prager Gerichts ist der erste Dominostein im Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien endgültig gefallen. Tsoukernik und das King’s Casino verbuchen den juristischen Erfolg gegen Facebook jedoch nur als Etappensieg. So habe der Casinobetreiber nach eigener Aussage das US-Unternehmen auf eine Schadenersatz-Zahlung verklagt. Im Raum würden eine halbe Milliarde Tschechische Kronen (ca. 20 Millionen Euro) stehen.

Sollten im Zuge der anstehenden Verhandlungen weitere Werbeanzeigen mit den Markenrechten des King’s Casino auf Facebook auftauchen, sehe sich Tsoukernik dazu gezwungen, die Summe zu erhöhen und noch höheren Schadenersatz zu fordern. Die Hospodářské Noviny berichtete diesbezüglich, dass der Casinobesitzer dem US-Konzern die Beihilfe zum Betrug unterstelle. Facebook hätte nichts gegen die illegale und irreführende Werbeanzeige unternommen. Zu allem Überfluss habe der Internet-Gigant dadurch sogar noch Geld verdient.

Keine Werbeanzeigen mehr. Das gesamte Szenario rund um die illegale Werbeanzeigen ereignete sich während des Corona-Lockdowns. Zu dieser Zeit waren aufgrund der vorherrschenden Restriktionen alle terrestrischen Glücksspieleinrichtungen geschlossen. Das King’s Casino in Tschechien bildete diesbezüglich keine Ausnahme. Seitdem die Einschränkungen fast vollständig abgebaut wurden und das normale Leben wieder zurückgekehrt ist, seien keine Werbeanzeigen mit den Namen des King’s Casinos auf Facebook mehr geschaltet worden.

Mehrere Rechtswidrigkeiten

Das Prager Gericht habe sich im Rahmen der Urteilsverkündung nicht ausschließlich auf die Verletzung der Markenrechte konzentriert, sondern auch andere Gesetzesverstöße in der Entscheidung berücksichtigt. So habe die Anzeige gegen die geltenden Bestimmungen der Glücksspielwerbung verstoßen. Zudem sei die Warnung des Ministeriums vor einer potenziellen Suchtentwicklung nicht in die Anzeige implementiert worden.

Keine Glücksspiellizenz. Ob ein Unternehmen, eine Einzelperson oder eine Gruppe hinter den illegalen Werbeanzeigen stecken, sei bis heute nicht bekannt. Auch Facebook habe sich diesbezüglich nicht geäußert. Das Prager Gericht ließ sich davon jedoch nicht in seiner Urteilsverkündung beirren. Sowohl der Verstoß gegen die Werbebestimmungen als auch die fehlenden Maßnahmen zur Suchtprävention seien eindeutige Indizien, dass die geschalteten Werbeanzeigen aus einer unseriösen Quellen stammen. Diese verfüge nach Ansicht des Gerichts nicht über eine erforderliche Lizenz oder Genehmigung, um Glücksspiel legal und verantwortungsbewusst betreiben zu können.

Das Gerichtsurteil läge mittlerweile Facebook vor. Entsprechend habe das US-Unternehmen nun eine 15-tägige Berufungsfrist, um das Urteil anzufechten oder zu akzeptieren. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, dass beide Parteien außergerichtlich eine Einigung erzielen. Da es allerdings innerhalb der letzten vier Monate zu keinem offenen oder klärenden Gespräch gekommen sei, schätzen weder Tsoukernik noch sein Anwalt die Chancen für eine außergerichtliche Einigung hoch ein.

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