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GGL: Aufbau eines Kompetenzteams

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) will ein Kompetenzteam für den Spielerschutz aufbauen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Aufsicht hervor. So seien die beiden Vorstände Ronald Benter und Benjamin Schwanke im Rahmen eines Austausches mit den Länderkoordinatoren Glücksspielsucht zum Schluss gekommen, dass der Schutz der Spielergemeinde zukünftig ein essenzieller Aufgabenbereich der GGL sein werde.

Eine Frau spielt an einem Spielautomaten.
Das Kompetenzteam der GGL soll die Spielergemeinde vor den Gefahren des Glücksspiels schützen. (©Erik Mclean /Unsplash.com)

Drei Handlungsschwerpunkte

Als übergeordnete Kontroll- und Regulierungsinstanz des deutschen Glücksspielmarkts soll die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab dem 01. Januar 2023 vollständig ihren Aufgaben und Pflichten nachkommen. Aktuell befindet sich die Behörde noch im Aufbauprozess und stellt die nötigen Abläufe und Strukturen bereit.

Im Rahmen des Austausches mit den Länderkoordinatoren Glücksspielsucht sei nun ein weiterer Schritt getätigt worden, um ab 2023 den angedachten Arbeiten nachzukommen. So soll ein Kompetenzteam auf die Beine gestellt werden, das über insgesamt drei Kernbereiche den Jugend- und Spielerschutz in Deutschland gewährleisten soll. Ronald Benter, Vorstand der GGL, erklärt:

„Ab 1.1.2023 sind wir verantwortlich für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in Deutschland. Wir verstehen uns dabei als Ansprechpartner für alle Interessensgruppen und als ausgleichende Interessenwahrnehmung für Industrie und Sport. Als zukünftige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde werden wir dafür sorgen, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht einhalten.“Ronald Benter, Vorstandsvorsitzender der GGL Offizielle Pressemitteilung der GGL

Aufbau eines zentralen Beschwerdesystems

Im ersten Schritt sei das GGL-Kompetenzteam damit beauftragt, ein zentrales und übergeordnetes Beschwerdesystem aufzubauen. Zukünftig soll es möglich sein, direkt über die Website der Aufsichtsbehörde etwaige Verstöße und Vermutungen rechtswidriger Handlungen zu melden. So könnten unter anderem Unregelmäßigkeiten im Online-Glücksspiel oder illegale Glücksspielaktivitäten auf der Homepage der GGL gemeldet werden. Spieler könnten aber auch generelle Beschwerden einreichen, die nicht pauschal etwas mit illegalen Handlungen zu tun haben.

Automatisches System Das zentrale Beschwerdesystem soll laut Benter komplett automatisiert arbeiten. Dadurch werde eine schnelle Reaktionszeit gewährleistet. Das System reagiere etwa auf klare Rechtsverstöße mit zügigen Gegenmaßnahmen – z.B. mit einem Untersagungsverfahren. Generelle Beschwerden würden dagegen automatisch ausgewertet werden, um einen Überblick über Häufigkeit und Relevanz zu erhalten.

Datenevaluierung & Spielsuchtfrüherkennung

Ein weiterer Handlungsschwerpunkt des Kompetenzteams werde die Entwicklung eines Datenevaluierungssystems sein. Damit wolle die GGL insbesondere den Spielerschutz im digitalen Glücksspielsektor stärken. Das Ziel sei es, ein internes Auswertesystem zu entwickeln, dass die Wirkung der Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) genau misst. Mit den erhobenen und ausgewerteten Daten soll es laut Schwanke zukünftig möglich sein, auffälliges Spielverhalten und Spielsucht bereits früh zu erkennen. In diesem Bereich verlasse sich das Kompetenzteam jedoch nicht ausschließlich auf das Auswertesystem, sondern setze auch auf externe Hilfe. So sei ein ständiger Austausch mit Experten und Institutionen geplant, die mit ihrem Knowhow die Standards zur Spielsuchtfrüherkennung erhöhen können.

Forschung Das Kompetenzteam werde gemeinsam mit den Bundesländern regelmäßig Forschungen in Auftrag geben, um die erhobenen Daten und die Wirkung der Spielerschutzmaßnahmen wissenschaftlich zu evaluieren. Auf Basis der Forschungsergebnisse werde die GGL dann die Politik beraten.

Aufklärung durch Informationen

Als zentraler Ansprechpartner der Glücksspielbranche werde die GGL über das Kompetenzteam eine Fülle an Informationen zu den verschiedensten Themen bereitstellen, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Übergeordnet gehe es dabei stets um den Spielerschutz sowie um die Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht.

Das GGL-Kompetenzteam kläre unter anderem darüber auf, welche Kriterien ein Glücksspielanbieter erfüllen muss, um eine offizielle Lizenz zu erhalten. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, dass zum Beispiel Online Casinos für Spielautomaten Fans mit einer Konzession legal agieren und somit als seriös eingestuft werden können. Diese und weitere Informationen sollen über mehrere Wege verbreitet werden. Eine große Rolle spielen dabei die sozialen Medien. Über die gängigsten Plattformen seien entsprechende Kampagnen geplant, die wichtige Informationen über das Glücksspiel zeitgemäß aufbereiten sollen. Dadurch können Diskussionen über eine Zunahme an Glücksspielsucht, wie zum Beispiel in Australien, gar nicht erst entstehen.

Kollektive Aufklärung Die Aufklärungsarbeit in der Glücksspielbranche wird durch den GlüStV auf mehrere Schultern aufgeteilt. Auch wenn die GGL als übergeordnete und zentrale Instanz einen großen Teil der informativen Aufklärung schultert, sind auch die einzelnen Akteure der Industrie dazu verpflichtet, im Sinne des Spielerschutzes wichtige und relevante Informationen über das Glücksspiel transparent zu kommunizieren.

Bereits wichtige Informations- und Aufklärungsarbeit leiste die kostenlose Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die bundesweit erreicht werden kann. Sie spiele auch in den Plänen der GGL eine essenzielle Rolle. Allerdings müssten aktuell noch finanzielle Fragen geklärt werden. Laut Schwanke stehe die Behörde in Gesprächen mit Verbänden aus der Industrie, um den kostenlosen Service auch zukünftig anbieten zu können.

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