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Falsche Anschuldigungen gegen Automatenwirtschaft?

Automatenspiele sind nicht nur in Spielotheken beliebt, sondern zählen auch im Internet zu den besonders beliebten Glücksspielen. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass Slot Games vielfältig sind, thematische Abwechslung mitbringen und natürlich auch die Chance auf satte Gewinne bieten. Doch es gibt weitere Unterschiede zu anderen Glücksspielen wie Poker oder Blackjack, insbesondere in technischer Hinsicht. Auch dies ist ein Grund, weswegen für Automatenspiele zahlreiche gesetzliche Vorgaben vorherrschen, um illegales Glücksspiel und Spielsucht einzuschränken. Jetzt erheben Suchtforscher jedoch schwere Vorwürfe: Die Automatenwirtschaft soll Gesetze bewusst ignorieren. Aber stimmt das?

Verschiedene Slot Games nebeneinander; davor zwei Spieler
Georg Stecker ist Sprecher des Vorstandes bei der DAW.

Automaten erlauben angeblich zu hohe Einsätze

Nicht jeder, der in ein Casino geht, setzt sich auch an einen Spielautomaten. Diese sind vor allem in Spielotheken anzutreffen, auch wenn sich viele Slot Games mittlerweile einen Weg in Spielbanken gebahnt haben. Doch ganz gleich, wo Automaten aufgestellt werden in Deutschland, hier und da gelten für Glücksspielautomaten dieselben gesetzlichen Vorgaben. Die rechtlichen Vorschriften haben sich allerdings und vor allem in jüngster Vergangenheit geändert. Denn spätestens seitdem Slot Games auch Online-Casinos dominieren und immer mehr Menschen dem Reiz der bunten Walzen erliegen, beschäftigt sich auch die Politik mit diesem aufstrebenden Glücksspielphänomen. 2014 beispielsweise wurde eine bis dahin gültige Spielverordnung für Automatenspiele novelliert. Nach einer Übergangsfrist gelten seit November 2018 neue Regelungen, was die maximale Spielsumme bzw. den Einsatz anbelangt. Die Gesetzesnovelle sah dabei wie folgt aus:

  • Der maximale Einsatz pro Spiel darf 20 Cent nicht übersteigen.
  • Der Höchstgewinn pro Spiel ist auf 2 Euro begrenzt.
  • Innerhalb einer Stunde darf nicht mehr als 60 Euro Verlust erzielt werden.
  • Für denselben Zeitraum wurde ein Maximalgewinn von 400 Euro festgesetzt.

Nach einer jüngsten Untersuchung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) soll die Realität aber weit von der Theorie abweichen. Angeblich soll es an vielen hierzulande aufgestellten Automaten noch immer möglich sein, höhere Einsätze zu tätigen, mehr Verlust zu machen bzw. wesentlich höhere Gewinne innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeitspanne von 60 Minuten einzufahren.

“Durch technische Tricks hebelt die Automatenindustrie geltende Gesetze in eklatanter Weise aus. Die Geräte locken mit potenziellen Gewinnen, die einen erheblichen Vermögenswert darstellen.”

DAW streitet Vorwürfe vehement ab

Die DHS hat in ihrer Erklärung sogar konkretisierte Erklärungen veröffentlicht, um aufzuzeigen, wie Anbieter von Automatenspielen die gesetzlichen Vorgaben aushebeln würden. Möglich mache dies ein relativ simples Verfahren, wodurch eine Lücke in der Formulierung des Gesetzestextes ausgenutzt werde. Dort beschränkt sich die Regulierung des Spieleinsatzes nämlich auf Euro-Beträge. Bei manchen Automatenspielen würden erspielte Geldbeträge aber in ein Punktesystem überführt, die Spieler dann auf einer Art Bank „parken“ könnten. Diese Punkte wiederum können ganz wie Euro-Beträge zum Spielen eingesetzt werden. Für den Einsatz von Punkten gebe es dann allerdings keinerlei Beschränkungen, sodass umgerechnet auch deutlich höhere Einsätze und folgerichtig auch höherstellige Gewinne und Verluste möglich seien. Rechnet man dann noch etwaige Frei- und Sonderspiele hinzu, sind noch extremere Gewinn- und Verlustspannen zu erzielen. Für die DHS ist dies ein eklatanter Verstoß gegen die Glücksspielgesetze, die ursprünglich verabschiedet worden waren, um Spielsucht und ihren Folgen präventiv entgegenzuwirken. Die Forscher der DHS sprechen daher von einem „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“.

DAW streitet Vorwürfe vehement ab

Wenig überraschen dürfte es, dass eine Reaktion seitens der Verantwortlichen nicht lange auf sich warten ließ. Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), ein Dachverband, der sich aus dem Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI), des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV), dem Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und dem FORUM der Automatenunternehmer gegründet hat, weist die Vorwürfe der DHS vehement zurück.

“Alle Geräte, die in legalen Spielhallen und in der ordentlichen Gastronomie aufgestellt sind, wurden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zugelassen. Die PTB darf die Bauart eines Gerätes nur zulassen, wenn die Anforderungen der Spielverordnung erfüllt sind. Das belegt: Die Unternehmen der Automatenwirtschaft halten sich an die strengen gesetzlichen Vorgaben.”

Georg Stecker, Vorstandsprecher des Dachverbandes, weist vor allem auf die verantwortlichen Prüfstellen hin, die alle Automaten vor deren Einsatz in Spielotheken, Spielbanken, gastronomischen Betrieben und Co. prüfen und freigeben müssen. Eine derart offensichtliche Täuschung, wie die DHS es der Deutschen Automatenwirtschaft vorwirft, sei deshalb praktisch nicht umzusetzen und widerspreche ohnehin der seriösen Tätigkeit der Automatenanbieter. Tatsächlich engagierte sich die DAW dieses Jahr bereits für ein reguliertes und sicheres Glücksspiel in aller Öffentlichkeit. Dazu hatte sich der Dachverband den ehemaligen Nationalspieler Bastian Schweinsteiger als Testimonial gesichert, der für „legale Spielhallen, die sich an Recht und Gesetz halten“ warb – im Internet wie auch im TV. Für die DAW seien die Anschuldigungen daher haltlos. Konkrete Nachweise blieben seitens der DHS bislang aus.

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